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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272147

Hallo,

eine kleine Ergänzung zu den möglichen Vorteilen eines Schwerbehindertenausweises speziell für Auszubildende (Schüler, Studenten, Azubis):

Ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld wird über die Altersgrenze hinaus gewährt, wenn das Kind sich wegen der Behinderung nicht selbst unterhalten kann (s. Einkommensteuererklärung Anlage Kind Nr. 18).

Ein Kind, für das die Eltern einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, kann seinen Behinderten-Pauschbetrag auf seine Eltern übertragen (s. Einkommensteuererklärung Anlage Kind Nr. 45-47).

Viele Unis befreien schwerbehinderte Studenten von den Studiengebühren!

Ist doch eine Überlegung wert 😉

Der bisher größte Nachteil, dass man bei einem Einstellungsgespräch die Frage nach der Schwerbehinderung wahrheitsgemäß beantworten muss, sollte übrigens bald keine Sorgen mehr bereiten. Das Diskriminierungsverbot wird sich unter den Arbeitgebern nämlich inzwischen – hoffentlich – herumgesprochen haben.

LG Felicitas