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Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 299268

Wenn man keine Schilddrüse mehr hat, bekommt man schon einen gewissen Behindertenanspruch zwische 50-80%).

Hallo,

so ganz stimmt das leider nicht. Die im Amt sind da ganz schön streng. Das gilt max. für 5 Jahre nach Feststellung. Danach gilt die Heilungsbewährung und der GdB wird gesenkt oder gestrichen. natawolf, an Hand Deiner Anmeldung sehe ich, dass die Krebserkrankung schon etwas länger her ist, da wird es schwierig.
Ich habe vor kurzem einen Erhöhungsantrag gestellt und bei mir stand auf dem Bescheid, dass nach fast 8 Jahren das Fehlen der SD nicht mehr berücksichtigt werden kann.

LG,
Birgitt