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Antwort auf: Thyroxin-Präparate und Rabattverträge

| Beitrags-ID: 305857

Sehr geehrter Herr Dr. Dohmen,

… so sollte m.E.
eine Empfehlung ein einmal gewähltes Präparat nicht zu wechsel (mit entsprechender Begründung) zum ersten Facharztbrief gehören …

Dank für diese wichtige Anregung.

– da darf man als Spezialist natürlich dann nicht gleichzeitig ein (evtl. teures) Originalpräparat ausgeben oder mit aut-idem-Kreuz rezeptiern! Sonst ist der Hausarzt zu Recht sauer.

Die Marketing-Stratiegien der Hersteller, den Klinikärzten billig Präparate abzugeben, die nachher im ambulanten Verbrauch teurer sind, sind uns druchaus bewusst (siehe Buchrezension: Pharmaindustrie und Marketing). Wobei ich nicht weiß, ob dies auch bei Schilddrüsenhormonen geschieht.
Verrückt an den jetzigen Rabattverträgen is ja, dass genau diese Praxis sogar vom Gestezgeber begünstigt wird. Patienten bekommen zunächst ein günstiges Präparat, und sind später, wenn das Präparat wieder teurer ist, nicht mehr zu einem Präparatwechsel bereit, weil die Werte danach wieder engmaschig kontrolliert werden müssen und/oder es gesundheitliche Probleme gab.

Demgegenüber ist es bei der Strumatherapie wesentlich weniger kritisch.

Bei uns Schilddrüsenkrebspatienten ist dies sicherlich kritischer, Einstellungsproble bei Strumapatienten sind jedoch auch nicht ohne.
Nicht umsonst ist die Empfehlung des Pharma-unabhängigen Arzneibriefes, dass nach einem PräparatwechselTSH-Kontrollen zum Nachweis der Wirksamkeit einer LT4-Therapie …. zunächst engmaschiger erfolgen müssen.“

…Dies ist auch wichtig um sich da nicht vor Herstellerkarren spannen zu lassen.

Die Gefahr, dass wir uns vor einen Herstellerkarren spannen lassen, ist mir durchaus bebwusst.
Wobei bei den Rabattverträgen alle Hersteller mitmischen , und das Probleme ja nicht Original-Präparat vs. Generika ist (siehe die Antworten hier).

Mit freundlichen Grüßen
Harald Rimmele