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Antwort auf: Verlängerung des Behindertenausweises (Fatigue)

| Beitrags-ID: 315613

Hallo Esther,
die Frage ist, ob man schlafende Hunde wecken sollte.
Wenn Du eine erste Verlängerung um 6 Monate, ich nehme an mit dem alten GdB, bekommen hast, kriegst Du ja vielleicht auch eine oder mehrere weitere. 6-monatsweise wäre zwar lästig, aber wenn’s bei dem alten GdB bleibt, wär das ja ok.
Die Alternative wäre ja, es mit der Fatique nochmal komplett neu aufzuziehen. Auch wenn die Heilungsbewährung im Prinzip vorbei ist, könnte es dennoch sein, dass auch für den Krebs noch ein (geringerer als ursprünglich) zusätzlicher GdB angesetzt wird. Das hängt vermutlich auch von den Gutachtern beim jeweiligen Versorgungsamt ab, die da wohl auch unterschiedlich urteilen.

Von einem Bekannten, der seit vielen Jahren schwerbehindert ist, weiß ich, dass unser lokales VA eher dazu tendiert zunächst mal niedrig ranzugehen, aber bei Einsprüchen mit ausführlicher Begründung oft im Sinne des Einsprechenden entscheidet und den GdB anhebt.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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