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Heike 2906
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foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Verlängerung des Behindertenausweises (Fatigue)

| Beitrags-ID: 315614

Nach der GdB-Tabelle käme für die Fatique allein vermutlich am ehesten Abschnitt 3.7. in Frage, wobei das komisch klingen mag, da es mit allen möglichen anderen Störungen wie Hypochondrie, Zwängen etc. in einen Topf geschmissen wird, aber was soll’s, wenn es denn passen würde, zumindest der erste Abschnitt käme ja ggf. in Frage (bis 40%)

3.7 Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0 – 20
Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen, Entwicklungen mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) 30 – 40
Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit) 50 – 70
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80 – 100
mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten

Ich denke, was da genehmigt wird, hängt vermutlich auch davon ab, wie der Arzt das darstellt.

LG
KArl

Hallo Karl!

Meine Klage läuft nun fast 1Jahr beim Sozialgericht. Meine Nuklearmedizinerin hat genau diese o.a. Beschwerden im Bericht angegeben (entspr. 30-40 GdB) und darüber hinaus noch mehrere andere Sachen. Wird das vom Gericht anerkannt; ich bin nicht in psychologischer Behandlung?

LG, Heike