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Anna-K.
pap. Ca. pT1

Antwort auf: FAQ: Fragerecht des Arbeitgebers nach Schwerbehinderung

| Beitrags-ID: 321686

Hallo Karl,

Danke für Deine umfangreiche Recherche. Ich bin auch immer noch und wieder an diesem Thema interessiert.
Wie stellt sich die Situation eigentlich dar, wenn ich bei Einstellung den Schwebi verschwiegen habe (was mein gutes Recht ist?) und ich später möglicherweise doch nicht auf Urlaub und vor allem Kündigungsschutz verzichten möchte? Gerade das Letzere kann wichtig werden, da mein Job mit einem Schleudersitz ausgestattet ist. :D

Danke und Grüße
Anna-K.

Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)