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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327691

Hallo,

zwei Dinge scheinen mir im Zusammenhang mit diesem Urteil noch erwähnenswert.

1. Die Tatsache, dass sich ein Versorgungsamt (bzw. das Land) dermaßen querstellt gegen eine Beurteilung, die seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nämlich, dass einseitige Recurrensparesen, sofern sie mit einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung verbunden sind, was fast immer der Fall ist, in Verbindung mit SD-Krebs ganz überwiegend mit zusätzlich 10% bewertet werden.
Man ist da ja durch alle Instanzen gegangen.

2. Die Tatsache, dass die ursprüngliche Entscheidung vom 12.8. 2005 datiert, es also fast bis zum Ende der Heilungsbewährung gedauert hat, bis der Betroffene endgültig Recht bekam.

Viele Grüße
Karl