Hallo Heike,
ich fürchte ja.
Wenn die Heilungsbewährung wirklich um ist, d.h. seit der endgültigen Beseitigung eines Karzinoms 5 Jahre vergangen sind und kein Rezidiv aufgetreten ist, zählt nur noch die Stimmbandlähmung allein.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg