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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327693

Hallo Heike,
ich fürchte ja.
Wenn die Heilungsbewährung wirklich um ist, d.h. seit der endgültigen Beseitigung eines Karzinoms 5 Jahre vergangen sind und kein Rezidiv aufgetreten ist, zählt nur noch die Stimmbandlähmung allein.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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