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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327699

Hallo Rosi,

zunächst mal kannst Du auch einfach nur formlos den Einspruch einlegen, mit dem Verweis auf eine ausführliche Begründung, die nachgereicht wird. Der Zeitrahmen für den Einspruch gilt nur für den Einspruch an sich, mit der Begründung kann man sich dann Zeit lassen, was vielleicht in Deinem Fall auch güstig wäre, um sich erstmal in Ruhe mit dem HNO über eine Strategie klar zu werden. Eigentlich müsste zunächst mal der Arzt/die Ärzte die Art und den Umfang der Beeinträchtigung (Atmenot, wie stark, unter welchen Bedingungen) bescheinigen. Es kann sein, dass das zuständige Versorgungsamt ein Erscheinen und eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst verlangt, muss aber nicht. Es kann auch sein, dass ein ausführlicheres Guachten angefordert wird. Mir ist aus meinen Bekanntenkreis auch ein Fall bekannt, wo allein aufgrund des formlosen Einspruches bereits der GdB erhöht wurde. Das hängt vermutlich stark vom einzelnen Versorgungsamt und den dortigen Entscheidungsträgern ab.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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