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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327703

Hallo Rosi,

in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm) werden die GdB für die Stimmbandlähmung genannt (http://vmg.vsbinfo.de/b/7.htm#7.10) mit dem Hinweis, dass weitere Einschränkungen entsprechend den Lungenfunktionsstörungen zusätzlich zu berücksichten sind (http://vmg.vsbinfo.de/b/8.htm#8.3)

Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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