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pap. SD-Karzinom, beids. Recurensparese

Antwort auf: Urteil: Verharmlosung von Risiken – Arzt haftet

| Beitrags-ID: 331681


Hallo,
sehr interessanter Bericht. Bei mir wurden bei der OP beide Stimmbandnerven geschädigt. Als ich bei der letzten Untersuchung meine Endokrinologin darauf ansprach, dass bei der Aufklärung, der Chirurg zwar sagt, das und das kann passieren, ist aber äußerst selten, aber nicht darauf hinweist, welche Auswirkungen insbesondere eine beidseitige Stimmbandlähmung hat und man sogar im äußersten Fall ersticken kann, hat diese geantwortet, wenn der Arzt alle Risiken so genau anspricht, dann würde sich der Patient vielleicht aus Angst gar nicht erst operieren lassen und in Ihrem Fall gab es wegen des Karzinoms gar keine andere Alternative. Es sei eben Schicksal gewesen, dass mir das passiert sei und ich sei in ihrer ganzen ärztlichen Laufbahn auch die einzige Patientin gewesen, der das überhaupt passiert sei. Auch eine Einstellung. aber nur ein sehr schwacher Trost. Trotzdem bin ich der Meinung, der Patient hat das Recht genau darüber aufgeklärt zu werden was eine Stimmbandlähmung bedeutet.