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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316259

Hi,



@Alba
: Danke für deine Ergänzung. Die ist völlig korrekt; ich hätte das etwas deutlicher hervorheben müssen. Man sollte nicht mitten in der Nacht wichtige Postings schreiben. ;)



@kelli
:
So richtig spannend wird ein GdB erst ab 30, weil man sich da schwerbehinderten-gleichstellen lassen kann. Das macht die Agentur für Arbeit und man hat dann einen verbesserten Kündigungsschutz, da der Arbeitgeber erst auch das Integrationsamt fragen muss, bevor er kündigen darf. Keine Steuervorteile, kein zusätzlicher Urlaub, kein behindertenausweis.

Ab einem GdB von 50 ist man dann behindert und bekommt einen Ausweis, auf dem Zusätze stehen können (s.u.). Neben steuerlichen und arbeitsrechtlichen Vorteilen hat man nun 3 Tage mehr Urlaub und später auch mehr Rente. Außerdem gibt’s u.U. Ermässigungen bei Eintrittsgeldern und Kurtaxen. Bei Kindern, die behindert sind, kann u.U. die erwachsene, notwendige Begleitperson kostenfrei z.B. mit ins Schwimmbad, etc.

GdB 80 und mehr: Schwerbehinderung. Ausweis mit orange-farbenem Streifen, freie fahrt in der U-/S-Bahn und in Bussen, mehr Sonderurlaub, mehr steuerliche Vorteile / Rente.

Außerdem gibt es noch Zusatzeinträge wie G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert = Nutzung von Behindertenparkplätzen gestattet), B (blind), H (hilflos), die alle ihre eigenen „Goodies“ mit sich bringen – man muss sie nur erstmal kriegen.

Wenn Du es genau wissen willst, findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums f. Arbeit und Soziales http://www.bmas.de reheblich mehr und erheblich Genaueres.

Ich hoffe aber, deine Frage so einigermaßen beantwortet zu haben.

Viele Grüße
Tuvok.

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

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