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Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 246718

Hallo,

das Bundessozialgericht hat in einem Urteil zu einem Schilddrüsenkrebspatienten mit Stimmbandlähmung festgestellt, dass bei der Berechnung des GdB die finale Betrachtung ausschlaggebend ist (Urteil des 9. Senats des Bundessozialgerichts vom 30.9.2009 – B9 SB4/08R mit mündlicher Verhandlung; Quelle Sozialrecht+Praxis 1/10).

Es ging darum, dass bei Schilddrüsenkrebs es ein GdB von 50% gibt (bei Lymphknotenbefall 80%) und für die Stimmbandlähmung 30%.
Nun gab es die Ansicht, dass die Stimmbandlähmung als Folge der Schilddrüsenoperation zur Entfernung des Schilddrüsenkrebs bereits im GdB von 50% enthalten sei. Die Gesamt GdB also nur 50% betragen würde.
Das Gegenargument und dem folgte das Bundessozialgericht war jedoch, dass nicht alle Schilddrüsenkrebspatienten eine Stimmbandlähmung erlitten, sondern nur 0,3 bis 20%, und dass dies ein unzulässige Gleichbehandlung wäre. Die Stimmbandlähmung muss also zu einem höheren GdB führen (wobei diese schon immer nicht einfach addiert werden können.).
Die gesamt GdB von 60% sei daher in diesem Fall richtig, weil nicht die einzelne Kausalitätserwägungen ausschlaggebend sind, sondern nur die finale Betrachtung.

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327691

Hallo,

zwei Dinge scheinen mir im Zusammenhang mit diesem Urteil noch erwähnenswert.

1. Die Tatsache, dass sich ein Versorgungsamt (bzw. das Land) dermaßen querstellt gegen eine Beurteilung, die seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nämlich, dass einseitige Recurrensparesen, sofern sie mit einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung verbunden sind, was fast immer der Fall ist, in Verbindung mit SD-Krebs ganz überwiegend mit zusätzlich 10% bewertet werden.
Man ist da ja durch alle Instanzen gegangen.

2. Die Tatsache, dass die ursprüngliche Entscheidung vom 12.8. 2005 datiert, es also fast bis zum Ende der Heilungsbewährung gedauert hat, bis der Betroffene endgültig Recht bekam.

Viele Grüße
Karl

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327692

Hallo, gelten die 60% nur während der Zeit der Heilungsbewährung?

Bei mir ist die OP über 5 Jahre her. Das Amt will mir nur noch 30% für eine beidseitige Recurensparese geben.
Danke
Gruß Heike

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327693

Hallo Heike,
ich fürchte ja.
Wenn die Heilungsbewährung wirklich um ist, d.h. seit der endgültigen Beseitigung eines Karzinoms 5 Jahre vergangen sind und kein Rezidiv aufgetreten ist, zählt nur noch die Stimmbandlähmung allein.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327694

Huhu

Betrifft das nur die beidseitige oder auch die einseitige?

Gruß xisax

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327695

Was meinst Du, das obige Urteil oder die Frage von Heike?

Gruß
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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xIsax
pap. SD CA (re); Stimmbandlähmung links

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327696

Eigentlich allgemein, da ja nirgends was steht von einer beidseitigen Stimmbandlähmung. :)

**Ein leidenschaftlicher Raucher, der immer von der Gefahr des Rauchens für die Gesundheit liest, hört in den meisten Fällen auf - zu lesen.** Winston Churchill

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327697

Hallo,
die beidseitige Stimmbandlähmung wird wohl in der Regel höher bewertet werden als die einseitige. Der Grad der Behinderung und damit auch ein ggf. zustandekommender Zuschlag (der natürlich nicht einfach addiert wird) wird immer nach den tatsächlichen Einschränkungen ermittelt, wobei in erster Linie die schwerwiegendsten berücksichtig werden.
Bei der beidseitigen Rekurrensparese wird daher wohl auch eher die Beeinträchtigung der Atmung die größere Rolle als die Beeinträchtigung der Stimme spielen. Der GdB, der sich aus der Atemnot ergibt kann sehr unterschiedlich sein. Z.B. kann es allein dafür schon 50-70% geben, wenn bereits beim Treppensteigen über ein Stockwerk oder bei Spazierganggeschwindigkeit (3-4km/h) deutliche Atemnot auftritt, was bei einer ungünstigen beidseitigen Stimmbandlähmung durchaus der Fall sein kann. Tritt die Atemnot bereits in Ruhe oder bei leichtester Belastung auf, kann das allein schon 80-100% bedeuten. Das alles natürlich nur solange die Beeinträchtigung tatsächlich besteht.

Gruß
Karl

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G.C.Lichtenberg

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rosi65
pap. sd-ca,hypopara,bds.rekurrensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327698

Hallo Karl,

bin gerade auf deinen Beitrag zum Thema GdB bei beidseitiger Stimmbandlähmung gestossen.Das Versorgungsamt will mir einen GdB von 30 bewilligen.Da meine Atmung stark beeintächtigt ist,will ich jetzt erst mal einen Einspruch formulieren,wenn ich mit meinem HNO gesprochen habe.
Hast du eine Ahnung ,wie das Amt dann prüft in wie fern ich beim Treppensteigen und Spazierengehen ausser Atem komme.
Hab schon einiges von dir gelesen und gesehen, dass du viel weisst.
Vielleicht kannst du mir ja weiter helfen.

Gruss Rosi

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327699

Hallo Rosi,

zunächst mal kannst Du auch einfach nur formlos den Einspruch einlegen, mit dem Verweis auf eine ausführliche Begründung, die nachgereicht wird. Der Zeitrahmen für den Einspruch gilt nur für den Einspruch an sich, mit der Begründung kann man sich dann Zeit lassen, was vielleicht in Deinem Fall auch güstig wäre, um sich erstmal in Ruhe mit dem HNO über eine Strategie klar zu werden. Eigentlich müsste zunächst mal der Arzt/die Ärzte die Art und den Umfang der Beeinträchtigung (Atmenot, wie stark, unter welchen Bedingungen) bescheinigen. Es kann sein, dass das zuständige Versorgungsamt ein Erscheinen und eine Untersuchung beim ärztlichen Dienst verlangt, muss aber nicht. Es kann auch sein, dass ein ausführlicheres Guachten angefordert wird. Mir ist aus meinen Bekanntenkreis auch ein Fall bekannt, wo allein aufgrund des formlosen Einspruches bereits der GdB erhöht wurde. Das hängt vermutlich stark vom einzelnen Versorgungsamt und den dortigen Entscheidungsträgern ab.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327700

Hallo Rosi,

ich habe auch gerade Schwierigkeiten mit dem Versorgungsamt. Ich bin dem VdK beigetreten, der nun für mich den Schriftverkehr übernimmt. Sie haben Widerspruch eingelegt und die entsprechenden Unterlagen angefordert. Wenn die vorliegen, dann geht es an die ausführliche Begründung des Widerspruchs. Ich bin jedenfalls froh, dass das jemand für mich übernimmt und die Kosten für mich überschaubar sind (Monatsbeitrag etwa 5,50 Euro und Kosten für den Widerspruch knapp 60,- Euro).
Eventuell wäre das ja auch eine Hilfe für dich.

Viele Grüße
Esther

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rosi65
pap. sd-ca,hypopara,bds.rekurrensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327701

Hallo Karl,

zuerst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werde mich morgen mit meinem HNO besprechen und hören, was der dazu meint.Habe heute morgen mit der VdK telefoniert, der meinte ich bräuchte für die schlechte Atmung mindestens einen Gdb von 40 damit ein Gdb von 50 rauskommt, da die beidseitige Lähmung mit 30 beziffert ist.
Woher hast du denn die Info über den Gdb von 50-70 und 80-100 bei schlechter Atmung. Hab das nämlich auch schon mal irgendwo gelesen,finds aber nicht mehr.

Viele Grüsse

Rosi

rosi65
pap. sd-ca,hypopara,bds.rekurrensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327702

Hallo Esther,

auch dir vielen Dank für den Tipp mit der VdK.Wie du oben siehst bin ich da schon.Muss jetzt mal abwarten ,was der HNO meint und dann noch mal bei der Vdk Geschäftsstelle vorbei schauen.

Viele Grüsse

Rosi

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327703

Hallo Rosi,

in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm) werden die GdB für die Stimmbandlähmung genannt (http://vmg.vsbinfo.de/b/7.htm#7.10) mit dem Hinweis, dass weitere Einschränkungen entsprechend den Lungenfunktionsstörungen zusätzlich zu berücksichten sind (http://vmg.vsbinfo.de/b/8.htm#8.3)

Gruß Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Entchen
Nutzerin
PapCa T2 2002, Eins.Stimmbandlähmung

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327690

Hallo,

ich hab hier längere Zeit nicht mehr gelesen und bin durch den heutigen Newsletter auf das Thema GdB nach Stimmbandlähmung gestoßen. Da drängt sich mir doch mal ne Frage auf:

Wieviel GdB habt Ihr denn so bekommen? Ich meine nicht die Ersteinstufung nach der OP und RJT, sondern die Einstufung auf Dauer.

Ich habe nach PapCA T2 NxMx mit eins. Stimmbandlähmung nach 5 Jahren Heilungsbewährung unter 80 % dann auf Dauer nur noch 30 % bekommen. Ein bisschen Einschränkung in der Atemfunktion habe ich schon, obwohl sich das alles nach einer deutlichen Gewichtsreduzierung (juchhu: hab im letzten Jahr 23 kg runterbekommen!!) fast bis zur Normalität gebessert hat.

LG
Entchen

rosi65
pap. sd-ca,hypopara,bds.rekurrensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327689

Hallo Entchen,

habe bei meinem ersten Bescheid vom Versorgungsamt einen GdB von 30 bekommen.
Nach meinem ersten Widerspruch und unter Berücksichtigung einer Unterfunktion der Nebenschilddrüsen waren´s dann 40%.
Habe wieder Einspruch eingelegt, da meine Atemfunktion sehr eingeschränkt ist und warte jetzt ab, was sich tut. War in der Zwischenzeit endlich bei einem Lungenarzt, der feststellte, dass ich auf Grund der beidseitigen Lähmung chronisch hyperventiliere.
Mal sehen, was das Amt dazu meint.

Liebe Grüße

Rosi

whisper
Nutzer*In
pap. SD-Karzinom, beids. Recurensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327704


Hallo,
mit Interesse habe ich den Beitrag gelesen. Seit 2002 leide ich an einer beidseitigen Stimmbandlähmung nach einer Schilddrüsenentfernung aufgrung eines pap. Karzinoms. Wegen starker Atemprobleme mußte einige Wochen später ein Stimmband fixiert werden. Nach der Schilddrüsen-OP habe ich auch aufgrund fehlender Hormone unter starken Depressionen gelitten. Mir wurde zunächst ein GdB von 80 gewährt, nach fünf Jahren wollte man wieder zurück auf 50, weil ja das Rückfallrisiko wegen des Schilddrüsen-Karzinoms weggefallen sei.
Ich habe mich dagegen gewehrt und Klage bei dem Sozialgericht in Detmold eingereicht. Ich wurde daraufhin zu zwei Gutachtern geschickt, der eine hat insbesondere meine Lungenfunktion wegen der Atemprobleme überprüft und dabei eine Verminderung der Lungenfunktion festgestellt, aufgrund der Öffnugn durch die Fixation kann ich die Luft nicht richtig dosieren und gerate sehr schnell außer Atem.
Allein diese Störung und die Stimmbandlähmung hat er mit 60 Gdb bewertet.
Der andere Gutachter hat die psychischen Probleme beurteilt, denn bei einer solchen Diagnose, der vollkommen anderen Lebenssituation und auch wegen häufiger Panickatten aufgrund der ab und zu auftretenden Luftnot, leidet die Psyche ganz erheblich. Er hat eine traumatische Anpassungsstörung und deperessive Phasen festgestellt und diese mit 30-40 Gdb veranschlagt. Der Kreis hat mir daraufhin, auch ohne Gerichtsverhandlung, wieder einen Gdb von 80 gewährt und zusätzlich das G zuerkannt, obwohl ich das gar nicht beantragt hatte. Aber der Gutachter hat das wohl aufgrund der geringen Belastbarkeit befürwortet.
Mit diesem Gutachten in der Hand habe ich dann versucht, die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, bisher war mir die halbe gewährt worden. Auch die beiden Gutachter, zu denen mich die Rentenversicherung dann geschickt hat, haben das befürwortet.
Jetzt bekomme ich unbefristet die volle Erwerbsminderungsrente und und übe nur noch einen Minijob aus (mehr schaffe ich aber auch nicht). Man sieht also, kämpfen lohnt sich. Also liebe Leidensgenossen lasst euch nicht unterkriegen, denn jemand mit solchen Beeinträchtigungen wie wir hat schon genug mitgemacht und eine gerechte Beurteilung verdient.

Guido-1

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327705

Hallo Forum, der letzte Beitrag zu dem Thema GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung“ ist schon 10 Jahre alt. Meine Diagnose: Op in 1/2020, papilärres SD pT2 ohne weiteren Lymphknotenbefall, einseitige Stimmbandlähmung, Anpassungsstörungen.

Ich habe jetzt im Juli 2020 einen Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50% festgelegt. Zitat „Ihre Beeinträchtigung „Gewebeneubildung der re.Schildrüse, Resektions-OP 1/2020 mit Stimmbandlähmung habe ich wegen der ungeswissen weiteren Krankheitsverlaufes und der besonderen Begleitumstände der Erkrankung höher bewertet. Ohne diese Besonderheiten wäre die Bewertung niedriger.“

Das kommt mir seltsam vor, gerade auch wenn ich dieses Thema hier im Forum durchlese. Ich lese hier, dass 50% nur für den Krebs normal sind und eine Stimmbandlähmung zusätzlich 10 bis 30 % ausmacht. Würdet ihr mir raten, hier Einspruch zu erheben?! Muß ich den Anwalt selbst zahlen, wenn ich das mache? Es wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Gruß, Guido

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327706

Hallo,

ja, hier würde ich Einspruch einlegen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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LottileinLeitungsteam NW Hypopara pap. SD-Ca pT 4b N1M1, Hypopara

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327707

Hallo,

neulich hat hier jemand ein Urteil verlinkt. Dort ging es auch um die Bewertung von SD-Entfernung nach Krebs zusammen mit einseitiger Stimmbandlähmung. Das wurde insgesamt mit 60 % eingestuft.

https://openjur.de/u/169501.html

Viele Grüße und viel Erfolg beim Einspruch
Lotti

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327708

Hallo,

ich hatte damals 70%.

Da ist natürlich eine gewisse Willkür dabei, je nachdem, wer entscheidet. EIn Punkt, der zu beachten ist, ist auch, wie sehr die Stimmbandlähmung mit der weniger leistungsfähigen Stimme den Alltag bzw. die Berufstätigkeit belastet. Das sollte man bei einem Widerspruch auf jeden Fall stimmig darlegen. Wer beruflich viel telefonieren muss, wird eben durch eine Stimme, die nach 30 min schlapp macht, eher behindert als an einem Arbeitsplatz, an dem wenig oder gar nicht geredet werden muss. Moch gravierender wird es bei Sprechberufen sein.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327709

Hallo Guido,
wie ist denn der Stand Deiner Stimmbandlähmung? Ist gesichert, das die Stimmbandlähmung irreversibel, also endgültig, ist? Temporäre Behinderungen werden bei der Berechnung eines GdB nicht berücksichtigt.
Was sagt denn der HNO und der Logopäde dazu?
Wie wirkt sich die einseitige Stimmbandlähmung denn auf Dich aus? Die Range bei einseitiger Stimmbandlähmung ist ziemlich gross. Beim Widerspruch solltest Du detailiert aufführen, was Du wegen der Stimmbandlähmung jetzt alles nicht mehr kannst. Berate Dich da mit deinem HNO und führe den Arzt im Antrag mit auf. Und im Antrag die Frage, ob der Hausarzt alle Unterlagen hat, mit NEIN ankreuzen. Ansonsten schreiben die nur den Hausarzt an. Es bringt auch nichts, in dem Antrag oder Einspruch Krankheiten wie z.B. Bluthochdruck als Folge aufzuführen, da diese Beschwerden sich in der Regel mit Medikamenten gut einstellen lassen. Das sollte der Hausarzt zumindest wissen und argumentieren können, warum die Einstellung nicht funktioniert. Wenn blöd läuft, wollen die den Nachweis über regelmässige Kontrollen haben.

Das Zitat aus Deinem Befund stimmt genau so mit der Rechtslage überein. In der Heilbewährungszeit nach Krebs bekommt man einen höheren GdB zugesprochen, als die Erkrankung eigentlich zulässt. Das wissen viele nicht und sind erstaunt, wenn der GdB nach den 5 Jahren wieder gesenkt wird.

Viele Grüsse
Stefan

rosi65
pap. sd-ca,hypopara,bds.rekurrensparese

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327710

Hallo,
für die ersten fünf Jahre hatte ich 2005 einen GdB von 60 bekommen. 2010 wurde ich dann auf 30 herunter gestuft, da die sogenannte Heilungsbewährung um war. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und wurde auf 40 eingestuft. Wieder einen Widerspruch formuliert, da ich auf Grund der extremen Atembeschwerden der Meinung war, dass ein GdB von 40 nicht passend wären. Bin dann noch zum Lungenarzt. Erhöhte den GdB auf 50. 2014 habe ich einen Änderungsantrag gestellt. Meine neue Hausärztin hat mich diesbezüglich sehr unterstützt. Am Ende hatte ich einen GdB von 60. Die beidseitige Stimmbandlähmung wurde unter Berücksichtigung einer Lungenfunktionseinschränkung mit 40 bewertet. Bewertet wurde noch der Verlust der Schilddrüse und eine Veränderung der Wirbelsäule. Was ich damals noch nicht wusste war, dass ich psychisch sehr angeschlagen war. 2016 musste ich dann zur Psychotherapie auf Grund einer posttraumatischen Belastung.
Im Jahre 2013 habe ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt. Wurde auch erstmal abgelehnt. War dann bei zwei Gutachtern der Rentenversicherung. Beide waren der Meinung, dass eine Erwerbsminderung ausreichend wären. Daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen. Die Rentenversicherung hat mich dann rückwirkend unbefristet voll erwerbsunfähig eingestuft. Der Anwalt hat damals 800 Euro gekostet, aber ich habe das gerne bezahlt. Ohne ihn hätte ich wahrscheinlich aufgegeben.
Sorry, soviel wollte ich gar nicht schreiben. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, wenn du Hilfe brauchst musst du dran bleiben und dich nicht beim ersten Mal abwimmeln lasen. Das Ablehnen hat leider System.

Viele Grüße Rosi

Steffen69Verstorben Medulläres Schilddrüsenkarizom pT4a,pN1b(20/33),V1,L1,R1,Ki67-2%

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327711

Hallo
Ich habe 100% GdB unbefristet. Bei mir ist die Rechte Seite der Stimmbänder geschädigt, meine Stimme ist nicht mehr wie vor der Op und wird auch wohl nie mehr so werden.
Aber ich denke meine Fall ist sehr speziell.
Trotzdem möchte ich sagen was würde ich drum geben nach fünf Jahren als geheilt eingestuft zu werden und diesen Ausweis nicht mehr zu brauchen. Sicher wenn es weitere Einschränkungen nach fünf Jahren gibt hat jeder das recht auf weitere % und GdB
Mit Freundlichen Grüßen Steffen

Guido-1

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327712

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen und sorry, dass ich erst so spät mich melde, aber ich bin nicht so oft im Netz unterwegs. Ich habe mir Eure Anregungen angehört und habe Einspruch gegen meinen GDB Bescheid eingelegt. Ich werde mich wohl im VDK anmelden, um dort Hilfe von Profis zu bekommen, diesen Tip hatte ich hier auch gelesen.

Mein einseitige Stimmbandlähmung hat sich zwar verbessert, aber ich habe immer noch Probleme mit der Atmung und mit dem Schlucken. Nach 2 Verordnungen Logopädie muß ich nun zum Phoniater zur Untersuchung, mal schauen, wie es da weiter geht.

Schöne Grüße, Guido

Guido-1

Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung

| Beitrags-ID: 327713

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Rückmeldungen und sorry, dass ich erst so spät mich melde, aber ich bin nicht so oft im Netz unterwegs. Ich habe mir Eure Anregungen angehört und habe Einspruch gegen meinen GDB Bescheid eingelegt. Ich werde mich wohl im VDK anmelden, um dort Hilfe von Profis zu bekommen, diesen Tip hatte ich hier auch gelesen.

Mein einseitige Stimmbandlähmung hat sich zwar verbessert, aber ich habe immer noch Probleme mit der Atmung und mit dem Schlucken. Nach 2 Verordnungen Logopädie muß ich nun zum Phoniater zur Untersuchung, mal schauen, wie es da weiter geht.

Schöne Grüße, Guido