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Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 253999

Hallo,
ich habe heute meinen Schwerbehindertenausweis über 60 GdB
erhalten. Der Ausweis gilt aber nur ab Antragstellung. Das war im Mai.
Meine OP war aber im Jan. 2014, deshalb hatte ich die Schwerbehinderung rückwirkend beantragt.
Weiß jemand, ob ich den Steuerfreibetrag und die zusätzlichen Urlaubstage
dann nur anteilig für dieses Jahr bekomme?
Vielen Dank für Antworten.
Viele Grüße
Christa

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 362123

Hallo christa,

der Steuerfreibetrag gilt rückwirkend für das ganze Jahr, in dem die Schwerbehinderung festgestellt wurde, auch wenn dies erst im Dezember geschehen wäre. Und er gilt meines Wissens auch für die Zukunft für das ganze Jahr in dem die Schwerbehinderung letzmalig bestand. Also auch wenn die Schwerbehindeteneigenschaft am Anfang eines Jahres aberkannt wird, für das ganze Jahr.

Viele Grüße
karl

Edit:

Der Steuerfreibetrag wird tatsächlich immer jahresweise gewährt:

Der Behinderten-Pauschbetrag wird immer als Jahresbetrag gewährt, also auch dann, wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Jahres vorgelegen haben. Wird der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres herauf- oder herabgesetzt, steht für dieses Jahr der höhere Pauschbetrag zu (R 33b Abs. 7 EStR 2008).

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenpauschbetrag

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 362124

Hallo Karl,
vielen Dank für deine Antwort. Der Steuerfreibetrag gilt
gilt dann also für das ganze Jahr.
Bezüglich Zusatzurlaub hab ich grad gegoogelt, dass der nur anteilig gewährt wird.
Dann werd ich wohl Widerspruch einlegen.
Viele Grüße u schönen Sonntag
Christa