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pap. SD-CA 2008 pT2 N0M0

GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 255173

In Anlehnung an das Thema

Schwerbehindertengrad auf 20% zurückgesetzt

Heute habe ich den Bescheid bekommen, dass nach der Heilungsbewährung der GdB für die Schilddrüse komplett gestrichen ist, eine Erwähnung „Leben ohne Schilddrüse“ erfolgt ebenfalls nicht.

Frage:
Was ist denn der „Standard“ am Ende der Heilungsbewährung, wenn die Krebserkrankung keine Probleme bereitet, die Schilddrüse weiterhin fehlt, Calcium nur mit Vitamin D3 und Tabletten in der Norm bleibt, lebenslang substitutiert werden muss?

Habt ihr Erfahrungswerte für mich?

Welche Argumente sind wichtig?

Muss mich jetzt entscheiden, ob ich einen Stellungnahme gegen den Bescheid abgebe möchte.

Grüße und Danke
Susanne

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Antwort auf: GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 367350

Hallo,
auch ich hatte gestern solch ein Schreiben im Briefkasten…
Obwohl ich massive Probleme seit SD Ca Pt2 2010 habe, wurde mir jetzt alles gestrichen und ich bekam auch solch ein Brief….
Was würdet ihr mir raten???
LG
chrissy

Antwort auf: GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 367351

Hallo, mich würde auch interssieren, ob dein Widerspruch was gebracht hat.
Grüsse von HM

elekind
Nutzer*In
pap.sd-karzinom rechts,initiales stadium pT1m(6 + 7mm)pN1b Mx R0

Antwort auf: GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 367352

Hallo an alle,
ich habe meine Verlängerung für den Ausweis auch noch nicht,denke aber das er bei mir auch nicht verlängert wird,da bei keiner Nachsorge etwas negatives entdeckt wurde.Trotzdem ist das Leben nicht mehr so, wie vor der Diagnose,ich habe auch mit körperlichen Beschwerden zu kämpfen ,Tag für Tag, Schmerzen die ich aushalten muss und das ist wahrhaftig nicht lustig.
Ich weiß aber nicht ob dieses für einen Widerspruch reicht.
Viele Grüße elekind

Antwort auf: GdB auf 0% zurückgesetzt nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 367353

Hallo,

man muss ja in der Regel nicht direkt Widerspruch einlegen sondern wird zur Stellungnahme aufgefordert, bei der man alle aktuellen Beschwerden und Einschränkungen angeben kann. Für 50% und damit einen Ausweis wird es meistens nicht reichen. 30% mit der Möglichkeit zur Gleichstellung (Arbeitsrecht) sind aber manchmal möglich. Wichtig ist eine wirklich komplette Liste samt Anschriften aller behandelnden Ärzte und Kliniken, auch derjenigen, die nichts mit der usrsprünliglichen Erkrankung zu tun haben.

Wenn dan ein Bescheid ergeht kann ggf. immer noch Widerspruch einlegen.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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