Hallo,
der Begriff „Zentrum“ ist nicht geschützt. Und es gibt auch geschützte Begriffe gibt wie z.B. das „Deutsche Schilddrüsenzentrum®“, aber auch dies sagt nichts über die Qualität einer Klinik aus.
Es ist daher wichtig, dass man darauf achtet, ob ein „Zentrum“ zertifiziert ist und von wem es zertifiziert ist.
Bei den zertifizierten onkologischen Zentren durch die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (DKG) unterscheidet man drei Kategorien:
Positiv an der Zertifizierung Schwerpunkt Endokrine Tumoren ist, dass eine interdisziplinäre Tumorkonferenz vorgeschrieben ist. Auch können wir als Selbsthilfe Verbesserungsvorschläge – insbesondere bei Problemen der Patientenaufklärung – machen (Unser Bundesverband ist dann externer Kooperationspartner).
Es gibt ferner die von der CAEK-Zertifizierten Chirurgischen – Zentren
zur Problematik der Zentren siehe vor allem auch:
Zentren für den nicht-jod speichernden Schilddrüsenkrebs?
und
Die Spitzenzentren der Krebsmedizin, die von der Deutschen Krebshilfe gefördert werden möchten, müssen unter anderem folgende Kriterien erfüllen:
- Fachübergreifende interdisziplinäre Onkologie für alle Tumorerkrankungen mit zentraler Anlaufstelle für Krebs-Patienten.
- Einrichtung von interdisziplinären Konferenzen („Tumor Boards“).
- Entwicklung und/oder Umsetzung von Behandlungspfaden im Sinne von Leitlinien.
- Einbringung von Patienten in klinische Studien und Entwicklung von Forschungsprogrammen zur engen Verzahnung von Forschung und Klinik (translationale Forschung).
- Nachweis eines Qualitätssicherungssystems.
- Dokumentation durch klinische Krebsregister.
- Psychoonkologische und palliative Betreuung.
- Einbindung von Krebs-Selbsthilfeorganisationen.
- Interaktion mit niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern der Umgebung.
- Regelmäßige Überprüfung der Qualitätsstandards.
Quelle: Deutsche Krebshilfe – Pressemitteilung 1.04.09
Ferner gibt es mit dem §116b SGB V „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gesetzlichen Bestimmungen um ausgewählte Krankenhäuser für die interdisziplinäre ambulante Behandlung von Patienten zu öffnen. Nach diesem Modell sollen ärztliche Berufsgruppen mit supportiven nichtärztlichen Berufsgruppen (z. B. Sozialdiensten), ambulanten Pflegediensten, Palliativmedizinern und Selbsthilfegruppen zusammenarbeiten. Das Gesetz soll zu dem möglichst vielen Patienten die Teilnahme an nationalen und internationalen klinischen Studien ermöglichen.
Viele Grüße
Harald
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Bewertung der Zertifizierung:
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