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Merkblatt: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs

| Beitrags-ID: 255695

Hallo,

im Mai2016 wurden Änderungen zu den Regelungen für den langfristigen Heilmittelbedarf in der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Das Verfahren zur Genehmigung wurde vereinfacht und einige weitere Diagnosen in die Liste für den langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Die Änderungen der Heilmittelrichtlinie treten zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Beim langfristigen Bedarf betrifft dies u.a. auch Patienten, die Probleme mit Lymphödemen haben und regelmäßig eine Lymphdrainage brauchen:

  • LY2 Lymphabflussstörungen
  • LY3 Chronische Lymphabflussstörungen bei bösartigen Erkrankungen

siehe Heilmittel-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum langfristigen Heilmittelbedarf, Beschlusstext vom 19. Mai 2016

Dies betrifft aber u.a. auch Patienten, die infolge einer Schilddrüsenoperation Verletzung von Nerven im Halsbereich haben und eine Physiotherapie und/oder Ergotherapie brauchen.

In der Liste für besondere Verordnungsbedarfe, die die bundesweiten Praxisbesonderheiten ablösen wird, sind u.a. aufgelistet:

  • S14.4 – Verletzung peripherer Nerven des Halses
  • S14.5 – Verletzung zervikaler sympathischer Nerven
  • S14.6 – Verletzung sonstiger und nicht näher bezeichneter Nerven des Halses (Physiotherapie,
    Ergotherapie; für längstens ein Jahr nach Akutereignis)

Alle Links findet man auch über die Seite des G-BA zu diesem Beschluss vom 19.5.2016.

Viele Grüße
Harald


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