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G-BA Beratungen: Konzepte zum Akutschmerzmanagement

| Beitrags-ID: 260028

Berlin, 19.12.2019. Auf Antrag der Patientenvertretung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute Beratungen mit dem Ziel der verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement beschlossen.

In Deutschland werden jährlich knapp 17 Millionen Operationen bei vollstationären und weitere 2 Millionen bei ambulanten Patientinnen und Patienten durchgeführt. Viele dieser Operationen sind mit starken, z.T. auch langanhaltenden postoperativen Schmerzen verbunden, vor allem, wenn diese nicht adäquat behandelt werden. Eine unzureichende Behandlung dieser Schmerzen geht mit einem hohen Leidensdruck für Patientinnen und Patienten einher und kann dazu führen, dass Schmerzen chronisch werden.

Trotz der großen Bedeutung einer guten Versorgung bei akuten Schmerzen werden im Qualitätsmanagement der Krankenhäuser und ambulanten Einrichtungen Konzepte zum Schmerzmanagement nur unzureichend umgesetzt. Akutschmerzdienste, die aus qualifizierten Pflegekräften und Ärzten bestehen, führen nachweisbar zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität in der Schmerztherapie. Jedoch existieren diese in unterschiedlicher Form nur in etwas mehr als der Hälfte aller deutschen Krankenhäuser. Dabei werden minimale Qualitätskriterien für einen Akutschmerzdienst bislang nicht einmal von der Hälfte der Dienste erfüllt.

Nach 2-jähriger Beratung des Antrags, der mit fachlicher Unterstützung der Deutschen Schmerzgesellschaft erarbeitet wurde, begrüßt die Patientenvertretung diese Entscheidung des G-BA. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass Festlegungen zur verpflichtenden Einführung und Umsetzung von Konzepten zum Akutschmerzmanagement möglichst noch in 2020 beschlossen werden.

Die effektive Umsetzung dieser Konzepte in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen soll anschließend durch Patientenbefragungen überprüft werden. So können Einrichtungen klare Hinweise auf bestehende Verbesserungspotentiale erhalten und die Patientinnen und Patienten haben das letzte Wort über den Erfolg der Qualitätssicherungsmaßnahme.

Ansprechpartner: Dr. Frank Brunsmann, Sprecher der Patientenvertretung im UA Qualitätssicherung,
[Kontaktdaten über Anlage]
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Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

    Deutscher Behindertenrat,
    Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
    Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
    Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Diese Thema betrifft auch uns nach Operationen.

Allerdings wurde erst vor kurzem eine US-amerikanische Studie veröffentlicht, in dem Patient*innen mit einer Operation am Hals ermutigt wurden, selbst zu entscheiden ob sie Schmerzmittel möchten. Es konnte dabei erreicht werden, dass nur ein kleiner Teil (weniger als 5%) wirklich Schmerzmittel braucht. Von denen die Schmerzmittel braucht litten einige zum Teil schon zuvor unter Schmerzen.

    Ruffolo LI et.al. (2019),
    Narcotic Free Cervical Endocrine Surgery: A Shift in Paradigm.
    Ann Surg. 2019 Jul 6. doi: 10.1097/SLA.0000000000003443.
    Abstract auf PubMed

Diese Studie wurde vor dem Hintergrund durchgeführt, dass viele Patient*innen in den USA abhängig von Opiodien wurden (Opioid-Epidemie oder Opioidkrise in den USA (wikipedia))

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Wir sind Mitglied in der BAG Selbsthilfe, welche Mitglied im Deutscher Behindertenrat (DBR) ist. Über die BAG-S können auch wir Patientenvertreter*innen entsenden.

Viele Grüße
Harald

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