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schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 244740

gibt es erfahrungen bei der beantragung einer schwerbehinderung bei langjährig bestehendem hypoparathyreoidismus ?

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316248

Hallo hypo,

ja, Einzel-GdB von 20 für die Funktionsstörung der Nebenschilddrüsen. Du gewinnst mehr, indem Du auf eventuelle Folgeerscheinungen (Fatigue, Morbus Fahr, Nierenerkrankungen etc.) pochst.

Gibt’s da noch was?

Erzähl ruhig mal ein bisschen mehr über dich und deine Krankheit. Hier gibt es noch mehr Hypoparas und vielleicht können wir dir noch weiter helfen, wenn wir mehr wissen.

Viele Grüße
Tuvok

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316250

Hallo zusammen,

ich habe seit Februar letzten Jahres 50 Prozent, befristet. Im Herbst war dann klar, dass ich ein „Hypopara“ bin. Nun habe ich einen Antrag auf 70 Prozent, unbefristet, gestellt. Ich bin gespannt, ob das funktioniert. Mir ist es ehrlich gesagt recht unangenehm und auch ein bisschen peinlich, wenn da bei den Ärzten nachgefragt wird. Im Grunde möchte ich mich nicht kranker machen als ich bin, allerdings ist mir der Kündigungsschutz und auch das Thema Rente später mal wichtig.

Ich bin gespannt, wann ich eine Antwort erhalte.

Viele Grüße
Katharina

LottileinLeitungsteam NW Hypopara pap. SD-Ca pT 4b N1M1, Hypopara

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316249

Es ist ja bei den Einstufungen so, dass sich das nicht aufaddiert. Man bekommt nur die Prozente für die höchste Behinderung.
Ich selbst habe meine 50 % auch wegen des Krebses (ist länger her) und nicht wegen Hypopara.

emilia
Nutzer*In
Hypopara

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316251

Ich habe im November09 eine Erhöhung meiner 30% (von früher)beantragt. Der Hypopara neu seit 2006 wurde nicht berücksichtigt.
Könnt Ihr mir Tipps geben. 😆 😆
danke

Birgit M.
Nutzer*In
Hypoparathyreoidismus, Hypertonus, allerg. Asthma

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316252

Hallo,

ich selbst habe nach meiner SD Op 2002 einen Antrag 2003 gestellt und bekam 50 %. Bin Hypopara mit Stimmbandlähmung links und habe infolge der SD OP mit massiven Bluthochdruck, schwereinstellbar zu tun gehabt. Diese 3 Punkte wurden bei der Einstufung berücksichtigt. Meine 50 % gelten bis zum 59. Lebensjahr, dann muss ich vorher einen Antrag auf Verlängerung stellen, denn ich habe auch vor frühzeitig mal in Rente zu gehen.

Es wird also interessanter, wenn man mehrere Krankheiten angeben kann.

Allerdings bin ich mal gespannt, wie die beantragte Erhöhung von mtb 68 ausgeht, das würde mich mal interessieren.

Liebe Grüße Birgit M.

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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316253

Hallo zusammen,

mein Antrag vom letzten Jahr wurde übrigens abgelehnt, da Hypopara „gut medikamentös einstellbar“ sei. Es wurde weder der Grad erhöht (das hatte ich auch fast nicht erwartet) noch die Befristung erhöht oder aufgehoben.

Fakt ist, dass ich nach wie vor reduziert arbeite, dass immer noch mit der Dosierung probiert wird, da mein „Niveau“ sehr, sehr schwankt. Eine für mich zufriedenstellende Lösung ist noch nicht erreicht und ich weiß nicht, was ich an meiner Lebensführung noch selbst ändern könnte.

Ich werde wieder einen Versuch starten, da ich denke, dass es wichtig ist am Ball zu bleiben.

Viele Grüße,
Katharina

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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316254

Hallo Katharina,

bei dem neuen Versuch würde ich den Hypopara zwar wieder mit angeben, aber vor allem auch deine anderen Probleme.

Es geht bei den Schwebi-Anträgen nicht darum, an welcher Krankheit Du leidest, sondern ob und inwieweit deine Lebensqualität eingeschränkt ist.

Viel Erfolg und viele Grüße

Tuvok

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

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| Beitrags-ID: 316255

[gelöscht]

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316256

Hallo kelli,

„auskennen“ ist vielleicht etwas übertrieben. Ich sitze als Ehrenamtlicher Richter beim Hamburgischen Sozialgericht, da bekommt man so einiges mit.

Zu deinen Fragen:

Meinst Du, es hat Sinn, es nochmal irgendwie zu versuchen?

Ja! Bloß nicht von einer Ablehnung beeindrucken lassen.

Ist es wichtig, das der behandelnde Arzt das unterstützt?

Ja! Sogar sehr wichtig.

Ohne deine Werte und deine Lebenssituation zu kennen, denke ich, dass zumindest ein Schwebi-Antrag Sinn macht. Oder hast Du den schon?

Du solltest dir von deinen behandelnden Ärzten (geh ruhig mal zum Nephrologen wegen deiner Nieren, zum Endokrinologen wegen deines Hypoparas und zum Augenarzt wegen eines evtl. Grauen Stars; wenn nicht sowieso schon geschehen) und sammle Atteste. Diese sollten nicht nur bescheinigen, dass Du an bestimmten Krankheiten leidest, sondern auch, wie sich die Krankheit auf deine Lebenssituation auswirkt. Z.B. kann Calciummangel jemanden arbeitsunfähig und auch unfähig zur Teilnahme am täglichen Leben machen.

Das alles reichst Du mit dem Antrag ein. Der wird dann vermutlich abgelehnt. ;) Das liegt daran, dass die Behörden angewiesen sind, so wenig Anträge wie nur irgend möglich zuzulassen, weil das den Staat dann Geld kostet (z.B. Rente).

Der Ablehnung widersprichst Du. Wieder mit neuen Attesten, die Bezug nehmen auf die Begründung der Ablehnung. Nun hängt es ein wenig von dem jeweiligen Mitarbeiter ab. Wenn Du Glück hast, wird dem Widerspruch stattgegeben. Wenn nicht, solltest Du Klage vor dem Sozialgericht einreichen.

Dazu solltest Du aber einen Anwalt haben. Während die Klage vor dem Gericht nichts kostet (zumindest in HH und SH), musst Du den natürlich bezahlen – sofern Du nicht im Sozialvernad oder einer Gewerkschaft Mitglied bist. Es geht auch ohne Anwalt, aber wenn man sich nicht auskennt, ist es schon besser mit.

Das Sozialgericht wird einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der dich untersucht. Die Richter sind wirklich objektiv, aber an Gesetze und Entscheidungen der Landes- und des Bundessozialgerichts gebunden.

Ich kann dir nicht garantieren, dass ein Antrag Erfolg hat. Aber wenn Du nichts beantragst, bekommst Du auch nichts.

Viel Erfolg! Lass mich wissen, wenn ich dir weiter helfen kann. Und um dir Mut zu machen: Ich kenne eine Patientin, die ebenfalls schwer einstellbar ist, Nierenprobleme und „noch ein bißchen mehr“ hat. Ihre EU-Rente ist durch und einen GdB von 50 hat sie auch. Aber das kam auch nicht nach einem Antrag.

Viele Grüße,
Tuvok

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AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316257

Hallo,

nur eine Ergänzung noch zum Thema:
GdB und EU-Rente sind zwei paar Schuhe.
Ein hoher GdB begründet jedenfalls keinen Rentenanspruch, sondern wäre allenfalls ein Argument mehr, das einen solchen unterstützt.

Es gibt Leute mit 80 oder noch mehr % GdB (z.B. Rollstuhlfahrer), die dennoch voll arbeiten.

Vielleicht kann das jemand, der im Rechtlichen sachkundigerer ist als ich, noch näher erklären.

Freundliche Grüße
von Alba

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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316258

[gelöscht]

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316259

Hi,



@Alba
: Danke für deine Ergänzung. Die ist völlig korrekt; ich hätte das etwas deutlicher hervorheben müssen. Man sollte nicht mitten in der Nacht wichtige Postings schreiben. ;)



@kelli
:
So richtig spannend wird ein GdB erst ab 30, weil man sich da schwerbehinderten-gleichstellen lassen kann. Das macht die Agentur für Arbeit und man hat dann einen verbesserten Kündigungsschutz, da der Arbeitgeber erst auch das Integrationsamt fragen muss, bevor er kündigen darf. Keine Steuervorteile, kein zusätzlicher Urlaub, kein behindertenausweis.

Ab einem GdB von 50 ist man dann behindert und bekommt einen Ausweis, auf dem Zusätze stehen können (s.u.). Neben steuerlichen und arbeitsrechtlichen Vorteilen hat man nun 3 Tage mehr Urlaub und später auch mehr Rente. Außerdem gibt’s u.U. Ermässigungen bei Eintrittsgeldern und Kurtaxen. Bei Kindern, die behindert sind, kann u.U. die erwachsene, notwendige Begleitperson kostenfrei z.B. mit ins Schwimmbad, etc.

GdB 80 und mehr: Schwerbehinderung. Ausweis mit orange-farbenem Streifen, freie fahrt in der U-/S-Bahn und in Bussen, mehr Sonderurlaub, mehr steuerliche Vorteile / Rente.

Außerdem gibt es noch Zusatzeinträge wie G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert = Nutzung von Behindertenparkplätzen gestattet), B (blind), H (hilflos), die alle ihre eigenen „Goodies“ mit sich bringen – man muss sie nur erstmal kriegen.

Wenn Du es genau wissen willst, findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums f. Arbeit und Soziales http://www.bmas.de reheblich mehr und erheblich Genaueres.

Ich hoffe aber, deine Frage so einigermaßen beantwortet zu haben.

Viele Grüße
Tuvok.

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

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Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316260

Hallo Tuvok,

GdB 80 und mehr: Schwerbehinderung. Ausweis mit orange-farbenem Streifen, freie fahrt in der U-/S-Bahn und in Bussen, mehr Sonderurlaub, mehr steuerliche Vorteile / Rente.

sorry, da muss ich leider widersprechen.
Die Grundfarbe des Ausweises ist immer grün. Er hat einen zusätzlichen orangefarbenen Flächenaufdruck, wenn die Merkzeichen „G“, „H“ oder „Gl“ anerkannt werden. Auch mit einem GdB von 100 % darf man nicht kostenlos mit der Bahn fahren. Das gilt ausschließlich mit den Merkzeichen. Und auch mit dem Zusatzzeichen wird es nicht 100 % kostenlos, man muss sich eine Wertmarke kaufen. Kosten 60,00 € im Jahr! http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis
http://www.schwerbehindertenvertretung-osa-tue.de/dok/Nachteilsausgleich.pdf

LG
Birgitt

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316261

Danke, Birgitt – vor allem für die Links!
Die werde ich mir mal zu Gemüte führen, bevor ich hier widerspreche. Kann durchaus sein, dass sich da im Laufe der Zeit etwas geändert hat oder manche Dinge auch bundesländerweise unterschiedlich gehandhabt werden.

Viele Grüße,
Tuvok

Nicht die Krankheit bestimmt dein Leben, sondern Du selbst!

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316262

Hallo Tuvol, hallo Birgit,

es ist bundeseinheitlich: die Farbe des Ausweises, , Grundfarbe grün, Ab einem Buchstaben mit orangfarbenem Aufdruck. Ab einem GdB von 70 kann man steuerlich doppeltes Fahrgeld für Wege zur Arbeit zusätzlich absetzen und als Sonderausgaben 3000 km a´0,30 €. Ab einem GdB von 50 gibt es fünf Tage Zusatzurlaub. Ab einem GdB von 50 plus Buchstaben (außer BE) kann man entweder für 60,00 € eine Jahrefahrkarte für den öffentlichen Verkehr, mit Streckenverzeichnis 50 km im Umkreis, oder 50% Ermäßigung auf die Autosteuer bekommen. Ab einem GdB von mindestens 80 und dem Merkzeichen Ga, Bl und H, gibt es auf die Mekrzeichen Ga, Bl, und H jeweils 100 % auf die Jahresfahrkarte mit Streckenverzeichnis und Kraftfahrzeugsteuer.

LG Sofia

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316247

Hab mich grade zugeschaltet, weil ich erst anfange mich mit dem Thema Schwerbehinderung zu beschäftigen. Muß mal ganz dumm fragen: Was heißt GdB?

Gruß von Gitti

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316246

Hallo Gitti,

Grad der Behinderung = GdB

LG Sofia

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316263

Aha! Vielen Dank – Sofia – für die Erklärung!

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: schwerbehinderung bei hypoparathyreoidismus

| Beitrags-ID: 316264

Hallo,

Das Thema ist zwar schon etwas älter, aber ich muss da noch etwas klarstellen.
Ich habe inzwischen einen GdB von 90 mit Kennzeichen G (aber nicht wegen der SD).

Mit diesem GdB und G kann ich bei der Schwerbehindertenstelle (in meinem Fall beim Landkreis) eine Zusatzmarke zum Schwebi-ausweis beantragen. Diese Jahresmarke kostet inzwischen 80 Euro (40 Euro für ein 1/2 Jahr).

Und jetzt kommt es:
Mit dieser Marke kann ich in ganz Deutschland den ÖPNV kostenlos nutzen. Nicht nutzen darf ich damit IC und ICE (die weissen Züge). Das liegt daran das die Bahn für IC und ICE keine kommunalen Zuschüsse erhält.
Ich nutze diese Möglichkeit jetzt schon über 2 Jahre.

http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerbehinderung/Freifahrt/freifahrten_node.html

Alternativ zu der Wertmarke kann man sich 50% der Kfz-Steuer ermäßigen lassen. Dazu darf das Fahrzeug dann aber nur noch für die Belange des Behinderten genutzt werden.

Kostenlose ÖPNV-Nutzung und Steuermäßigung gleichzeitig bekommen nur Schwerbehinderte mit „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert – sprich Rollstuhlfahrer)

Zur Berechnung des GdB gibt es keine festgelegte Regelung. Eine Fachanwältin für Schwerbehindertenrecht hat das mal so erklärt: Es ist in den meisten Fällen so, das die schlimmste Behinderung voll angerechnet wird, die 2.Behinderung zur Hälfte und die 3.Behinderung nur noch zu einem Drittel.
Beim Antrag ist immer wichtig das aufzuführen was man NICHT mehr kann. Und dann darf das auch keine vorübergehende Behinderung sein.
Von meinem Hausarzt habe ich auch noch die Empfehlung erhalten im Antrag anzukreuzen, das der Hausarzt NICHT über alle Befunde informiert ist. Das Amt macht es sich sonst einfach und schreibt nur den Hausarzt für eine Stellungnahme an. Und wenn man von einem Facharzt zu einem anderen Facharzt weiterüberwiesen worden ist, dann kennt der Hausarzt die Befunde u.U. nicht.

Das der Schwebi-Ausweis beim ersten Mal angelehnt wird, ist fast normal. Ein Einspruch kostet nix. Oft befasst sich erst dann ein Arzt mit dem Antrag.
Dann kann man auch noch vor dem Sozialgericht klagen. Das Gericht beauftragt dann einen Arzt aus den ganzen Unterlagen ein gerichtsfähiges Gutachten (besondere Formalitäten) zu erstellen. Und an diesem Gutachten wird sich das Gericht mit seinem Urteil immer orientieren.

Viele Grüsse
Stefan

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