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MEN 2A und Schwerbehindertenausweis

MEN 2A und Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 248612

Hallo zusammen!
Meine Mutter und ich haben beide MEN 2 A und der Krebs war bereits ausgebrochen. Uns beiden wurde die SD entfernt und die Lymphknoten waren Gott sei Dank krebsfrei.

Meine Mutter hat einen GdB von 80 zugesprochen bekommen und ich einen GdB von 50. Ich habe jetzt mal einen Widerspruch eingelegt, weil wir beide T 1 hatten.

Ich habe auch nachgefragt, ob das was mit dem Alter zu tun hat, die Dame meinte nein.

Nun warte ich auf den Brief.

Was ist denn nun richtig? Das was meine Mutter hat, oder das, was ich habe?

stanislaus
med.-SD-Karzinom, C-Zell-Karzinom

Antwort auf: MEN 2A und Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 338920

Hallo kleine Juristin,

das Thema Schwerbehinderung ist beim med. Schilddrüsenkarzinom sehr schwierig. Unabhängig ob es sich um die sporadische Variante oder MEN 2A handelt.

Habt Ihr die Informationsbroschüre zu MEN 2A? Wenn nicht, schreib mir eine PN mit der Adresse und ich sende sie Euch zu.

Liebe Grüße

Michael

JakobLeitungsteam SHG Köln papilläres SD-CA pT1b, pN1b, G1, R0 11/2010

Antwort auf: MEN 2A und Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 338919

In den versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist der GdB genau beziffert. Ich habe einmal den Bereich „Schilddrüsenkrebs“ kopiert.

15.6 Schilddrüsenkrankheiten

Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen (z. B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen. Bei der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen Auswirkungen.
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit

nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors, ohne Lymphknotenbefall……………………………………………………………….50

sonst………………………………………………………………………………..80

Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von 50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS entsprechend höher zu bewerten.
Tetanie
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.

Viele Grüße
Jakob

Antwort auf: MEN 2A und Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 338918

Hallo,

eigentlich sollte das eindeitig sein, denn es handelt sich ja nicht um einen apillären oder follikulären Tumor, und damit sollte „sonst greifen.

Es könnte allerdings auch dahingehend interpretiert werden, dass ja keine Metastasen vorlagen und daher 50% anzusetzen seien.

Folgt man dem Wortlaut, müssten es eigentlich 80% sein.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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