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Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 249168

Hallo,

nach einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg darf die Qualität nicht an den Mindestmengen festgemacht werden.

Es bräuche belastbare Nachweise für diesen Zusammenhang.

siehe Landessozialgericht kippt Mindestmengen für Knie-TEP Deutsches Ärzteblatt 18.8.2011

Viele Grüße
Harald

Celia
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom pT1b R0 N1a

Antwort auf: Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 341483

Hallo Harald,

ich konnte mit der Überschrift so rein gar nichts anfangen, habe dann neugierig auf den Link geklickt und dann kapiert, worum es geht, nämlich um die Behandlungsqualität, die nicht an bestimmten Fallzahlen festgemacht werden darf. Vielleicht geht das ja nicht nur mir so und Du könntest die Themenüberschrift dementsprechend ändern bzw. ergänzen?

Ich finde das Thema übrigens total wichtig; mir hat sich noch nie so wirklich erschlossen, warum zwingend Masse=Klasse sein soll. Da hat es sich der Gesetzgeber ein bisschen einfach gemacht.

Gruß,
Celia

"Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle." (Albert Einstein)

Antwort auf: Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 341484

Hallo Celia,

ja das Thema ist sehr wichtig.

Ich finde es durchaus einsichtig, dass ein Chirurg, der nur zwei Schilddrüsenoperationen pro Jahr macht, nicht die Expertise haben kann, wie jemand, der mindestens zwei Schilddrüsenoperationen pro Woche macht.

Wobei es auch den Effekt gibt, je mehr gemacht wird, desto schludriger.

Wichtig scheint mir hier auf jedenfalls, dass ein weiteres Kontrollinstrument hinzukommen muss, z.B. Dokumentation der Nebenwirkungen.

Zur Überschrift: Nehme gerne Vorschläge an, wie man die Überschrift besser machen kann.

Viele Grüße
Harald

Celia
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom pT1b R0 N1a

Antwort auf: Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 341485

Ja, wobei die Fallzahlen sich doch aufs Krankenhaus und nicht auf den einzelnen Chirurgen beziehen, oder? Ich meine, wenn es in einem Krankenhaus mit 300 SD-OPs nur einen Chirurgen gibt, dann hat der mehr Erfahrung als wenn in einem Krankenhaus mit 800 SD-OPs zehn Chirurgen sich diese gerecht teilen. Oder ein Chirurg wechselt das Klinikum, dann nimmt er seine Erfahrung ja mit. Das alles spiegelt eine einzelne Zahl gar nicht wider.

Wichtig fände ich als Patient auch, auf einen Blick sehen zu können, welche Art der SD-OP sich hinter den nackten Zahlen verbirgt: Teilresektion, Krebs-OP, Komplettierungs-OP; welche Komplikationen treten in dem Krankenhaus auf und wie häufig im Vergleich zu anderen Häusern. Das alles lässt sich auch aus den Qualitätsberichten der KKH eher schlecht bis gar nicht ablesen, hat aber mehr Aussagekraft als einfache Fallzahlen. (Und ich sehe gerade bei nochmaligem Durchlesen Deiner Antwort, dass Du bereits das gleiche geschrieben hast. Egal, jetzt lass ich es stehen.)

Zur Überschrift: Wenn statt „Qualität“ dort „Behandlungsqualität“ und statt „Mindestmenge“ etwas in Richtung „Fallzahlen“ gestanden hätte, dann wäre mir sofort klar gewesen, worum es geht. Aber vielleicht ist das nicht bei jedem so; möglicherweise ist für andere das Wort „Mindestmenge“ verständlicher als „Fallzahl“.

"Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle." (Albert Einstein)

Antwort auf: Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 341486

Hallo,

der Link funktioniert bei mir nicht.

Natürlich müssen andere Kriterien hinzukommen, was z.B. bei der Zertifizierung von Kompetenz- und Referenzentren für endokrine oder SD-Chirurgie auch durchaus der Fall ist. Auch Dokumentation wird dabei gefordert. Auch muss in der Regel eine bestimmte Mindestzahl an Rezidiv-OPs und Karzinomen nachgewiesen werden und eine bestimmte Mindestausstattung und bestimmte Techniken vorgehalten werden. Und zum Beispiel ist auch die Einbeziehung der Selbsthilfe Pflicht.

Ob diese Kritrien in jeder Hinsicht ausreichend oder teilweise noch zu schwach sind, bzw. ob weitere sinnvoll sind, darüber ließe sich diskutieren. Auch wie diese Kriterien dann in der Praxis interpretiert werden und in einer konkreten Klinik mit Leben erfüllt werden, kann ganz erheblich unterschiedlich sein.

Sicher wäre es auch eine Überlegung wert, sich aus Patientensicht mit eben diesen Kriterien auseinanderzusetzen. Das halte ich aber für schwieriger als z.B. bei dem Reha-Projekt, da hier die Ansprüche an die medizinische Kompetenz der Diskutanden sehr viel größer sind und man sich durchaus auch darauf einrichten muss mal weniger ernst genommen zu werden.

Man könnte an eine Arbeitsgruppe denken. Ein wenig Erfahrung habe ich ja mit der Einbeziehung in die Zertifizierung der Darmstädter Klinik.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Qualität darf nicht an Mindestmenge festgemacht werden

| Beitrags-ID: 341487

der Link funktioniert bei mir nicht.

Hier muss ein größeres Server-Problem beim Ärzteblatt vorliegen.
Auch die Hauptseite ist nicht erreichbar.

Viele Grüße
Harald

Anonym
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