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Versetzung in eine andere Stadt

koepfchen
medulläres Schilddrüsenkarzinom

Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 251704

Hallo Mitstreiter,

mein Arbeitgeber erklärte mir heute, das ich von meinem Heimatort in die nächste Stadt versetzt werden soll.
Hier fällt ein Arbeitsplatz weg und ich soll nun gehen.
Ich bin damit nicht einverstanden, aber angeblich bleibt mir nichts anderes übrig.
Meine Frage nun an Euch, kann ich aufgrund meiner 80 % igen Schwerbehinderung überhaupt versetzt werden?

Viele, liebe Grüße
Köpfchen

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352929

Hallo Köpfchen,

leider erstmal nur ein paar Fragen:

Weiß Dein Arbeitgeber von der Schwerbehinderung?
Gibt es bei euch einen Betriebsrat? Wenn ja, wurde die Versetzung mit denen besprochen?
Gibt es bei euch eine Schwerbehindertenvertretung? Wenn ja, wurde die Versetzung mit denen besprochen?

Liebe Grüße
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

koepfchen
medulläres Schilddrüsenkarzinom

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352930

Hallo Ubu,

ja, der Arbeitgeber sowie der Betriebsrat wissen von meiner Schwerbehinderung.
Eine Schwerbehindertenvertretung haben wir nicht.
Der Betriebsrat meint, man kann mich trotzdem versetzen.

Viele, liebe Gr0ße
Köpfchen

Jan
follik. SD-Ca; OP 04-05/2001

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352931

Liebe Köpfchen,
leider sind Betriebsräte nicht immer konfliktfreudig – und auf einen solchen liefe ein Widerspruch gegen die Versetzung ja hinaus.

Sofern du eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht hast oder vielleicht in der Gewerkschaft bist, würde ich zunächst mal den Rat eines Arbeitsrechtlers (Anwalt) dazu einholen. Es könnte sich sogar lohnen, eine solche Beratung auf eigene Kosten einzuholen. Wichtig ist dabei, dass du dir einen erfahrenen Arbeitsrechtler suchst (nicht irgend einen Anwalt, der das Thema zufällig auf seiner „Angebotsliste“ hat).

Für mein Gefühl (aber ich bin kein Jurist) könnte das Thema dann ohne Versetzung für dich ausgehen, wenn der Arbeitgeber irgendwelche Alternativen hätte (z.B. jemand anderen ohne SB zu versetzen oder dir einen anderen Arbeitsplatz am selben Standort anzubieten oder deinen Arbeitsplatz/deine Aufgabe zu anzupassen, dass die Arbeit ohne Versetzung möglich wäre, z.B. durch verstärkte Nutzung von E-Mail, Telefon, Internet etc.).

Viel Glück und alles Gute!

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352932

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass bei einer Versetzung eines SB wie im Falle einer betriebsbedingten Kündigung das Inegrationsamt sein Einverständnis geben muss, und das wird in der Regel prüfen, ob dem AG keine andere Lösung zuzumuten ist.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Mel1980
pap. SD-Ca pT1a N1a (26/6) Mx

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352933

Hallo Köpfchen !

Aus welcher Stadt kommste ? Ich nenne dir in MG einen super Anwalt in Arbeitsrecht und alles was dazu gehört !

Mfg

Mel

koepfchen
medulläres Schilddrüsenkarzinom

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352934

Hallo Mel,

ich komme aus Köln, aber ich denke, das ich hier einen passenden Anwalt finden werde.
Mein Arbeitgeber ist im Moment stur und ich werde erstmal mit einem Anwalt drohen, vielleicht findet sich ja dann eine Lösung.
Ich werde Euch auf dem laufenden halten und bedanke mich wie immer für Eure hervorragende Hilfe und Unterstützung.
Hier kommen die ersten Schneeflocken,

liebe Grüße
Köpfchen

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Versetzung in eine andere Stadt

| Beitrags-ID: 352935

Hallo Köpfchen,

der Tipp von Karl mit dem Integrationsamt ist sehr gut.

Ich weiß zwar auch nicht genau, ob die bei einer Versetzung wirklich und in jedem Fall befragt werden müssen, aber so oder so können sie Dir Hilfe erteilen z.B. zur Rechtslage.
Ein Stück weit könnten sie damit sogar die Aufgabe der fehlenden Schwerbehindertenvertretung für Dich übernehmen.
Ruf doch da einfach mal an.

Alles Gute wünscht Dir Alba

Anonym
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