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Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

Dieter13
Riedel-Struma

Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 242652

Hallo zusammen,
weiß jemand, ob man nach einer SD-Entfernung (gutartig) eine Schwerbehinderung anerkannt bekommt.
Hintergrund bei mir ist, dass ich schon 40 % wegen anderer Erkrankungen habe. Die Vergünstigungen z.B. 5 Tage mehr Urlaub gibt es aber erst ab 50 %.
Gruß Dieter

joggerLeiter SHG Karlsruhe pap. Sd-Karzinome pT1b,pN0,pM0

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306752

Hallo Dieter,
Sieh mal hier nach:

„Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
(Teil 2 SGB IX)“

download möglich z.B. auf der Seite des VDK

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de9216

Ich glaube aber, das wird dir eher die Hoffnung nehmen, dass hier was zu machen ist.

Zitat:

„Schilddrüsenfunktionsstörungen (Überfunktion und Unterfunktion [auch
nach Schilddrüsenresektion]) sind gut behandelbar, so dass in der Regel
anhaltende Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.“

Peter

Dieter13
Riedel-Struma

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306753

Hallo Peter,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort, obwohl sie nicht positiv ist.

Liebe Grüsse
Dieter

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306754

Hallo Dieter,

auf Schilddrüsenentfernung allein soll es zwar nichts geben.

Aber: Du schreibst ja, Du habest bereits 40 % für andere Erkrankungen. Wenn Du nun einen Antrag stellst wegen Verschlimmerung Deines Gesundheitszustandes (weiß nicht genau wie der bürokratische Begriff dafür lautet), vielleicht wird es ja doch berücksichtigt?

Wenn Du magst, dann wende Dich im ht-mb-Forum mal an jemanden, der unter dem Nick Felsen schreibt, diese(r) arbeitet, soviel ich weiß, direkt bei so einem Versorgungsamt. Ich probier mal den Link zu setzen: www.ht-mb.de

Und by the way: Gehört habe ich, ab 30 % könne man einen Antrag auf Gleichstellung (mit 50%) beim Arbeitsamt stellen. Was heißt das eigentlich, hast Du da genauere Kenntnisse?

Freundliche Grüße von Alba
P.S. Bin ab morgen für eine Woche nicht mehr online, also sorry, wenn ich nicht gleich reagieren kann.

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306755

Moin,



@Dieter13
: Was Peter bereits geschrieben hat, stimmt leider. Die Integrationsämter geben den GdB 50 wirklich nicht so leicht heraus. Alba’s Vorschlag, auf eine Verschlimmerung hin zu beantragen, könnte klappen – aber nicht weil man dir die Schilddrüse entfernt hat, sondern, weil die Entfernung derselben Folgen hat (z.B. Depressionen, Schmerzen oder noch etwas ganz anderes, was vor deiner OP nicht da war). Gibt’s da was bei dir?



@Alba
: Ja, Gleichstellung geht mit einem GdB ab 30. Das bedeutet, dass Du im Berufsleben als schwerbehindert angesehen wirst, d.h. das Integrationsamt muss einer Kündigung zustimmen und Du kannst von deinem Arbeitgeber Hilfsmittel verlangen, z.B. ein höhenverstellbaren Tisch. Es gibt aber >>keinen<>keine<< Steuererleichterung für Schwerbehinderte. Beantragt werden muss die Gleichstellung beim Arbeitsamt. Sie wird erteilt, wenn es zur Erhaltung oder Erlangung einer Arbeitsstelle dient. Einfach so gleichstellen ist leider auch nicht… :(

Während des Gleichstellungsprozesses werden auch der Arbeitgeber und der Betriebs-/Personalrat befragt. Man tut also gut daran, letzteren über das Vorhaben, sich gleichstellen lassen zu wollen, zu informieren. Dann kann er sich schon mal die passenden Antworten zurechtlegen („Ja, es gibt Entlassungen bei uns im Betrieb und ja, der Kollege XY könnte aufgrund seiner Behinderung und daraus resultierender Leistungsschwächen davon betroffen sein.“)

Ich hoffe, das hilft ein wenig weiter. Für Fragen könnt ihr mir gerne eine PN schicken oder auch hier öffentlich Fragen. Ich bin allerdings nicht jeden Tag hier, also nicht wundern, wenn nicht sofort eine Reaktion kommt.

Dieter13
Riedel-Struma

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306756

Hallo zusammen,
ich habe bereits einen Antrag auf Erhöhung des GdB, so heißt das Ding wohl, gestellt, aber davon seit über drei Monaten nichts mehr gehört. Mich interessiert das im Moment, da ich bis zum 31.05.2008 meine Einkommessteuererklärung abgeben muß und sich eine Grad der Behinderung von 50 oder mehr steuermindernd auswirkt.
Was Tuvok sagt stimmt genau. Man kann sich gleichstellen lassen. Die Betriebe können dann die gleichgestellten Leute schon ab 30 % auf ihre Quote anrechnen lassen. Das kann z.B. ein Vorteil sein, wenn man einen Arbeitsplatz sucht. Das ist bei mir aber nicht der Fall.
Die steuerlichen Verbesserungen und mehr Urlaub bekommt man erst ab 50 %. Auch einen Behindertenausweiss gibt es erst dann.
Die psychischen Folgen habe ich im „Verschlimmerungsantrag“ ebenfalls angegeben und sogar einen Psychologen benannt, den ich in der Zeit nach meiner OP mal aufgesucht habe. Vieleicht hilft es ja. Wenn nicht, ist das für mich nicht sehr tragisch. Aber die Vergünstigungen ab 50 % nehme ich auch gerne mit.
Vielen Dank für Eure Antworten und schönes Wochenende
Gruß Dieter

Antwort auf: Schwerbehinderung nach SD-Entfernung ?

| Beitrags-ID: 306757

Hallo,

habe mich schon länger nicht mehr gemeldet.
Mich würde interessieren, ob ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen kann und/oder sollte. Bei mir wurde die SD im Juli 2012 komplett entfernt, wobei auch das linke Stimmband in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Stimmbandlähmung links ist geblieben, was allerdings durch Logopädie einigermaßen in den Griff zu bekommen war. Wenn ich viel rede, wird die Stimme jedoch schnell „schlechter“, heißt, klingt heißer und kratzig. Zudem strengt dann das reden extrem an!
Im Moment nehme ich L-Thyroxin 175mg. Damit sind die Werte im optimalen Bereich und, was mir wichtiger ist, ich fühle mich wohl! Nur ab und zu, wenn ich im Bett liege habe ich leichtes Herzrasen.

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