Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 252511

Hallo ihr Lieben!

Genau ein Jahr vor Ablauf meiner Heilungsbewährung habe ich vor kurzem Post vom oberbayerischen Versorgungsamt bekommen. Es geht um eine Feststellung, ob sich zum Schwerbehinderungs-Bescheid vom August 2009 eine wesentliche Änderung meiner Gesundheitsstörungen ergeben hat. Ich habe das beiliegende Formular, in dem ich meine behandelnden Ärzte angeben musste, ausgefüllt und zurückgeschickt, um den gegebenen Termin zu waren. Habe allerdings so lang als möglich gewartet.

Gerade habe ich mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert, um mitzuteilen, dass ich den neuesten Nachsorgebefund nicht beilegen konnte, weil die Untersuchung erst den letzten Freitag war, und ich den Bericht erst nach Ablauf der Rücksendefrist bekommen werde.

Nun sagt mir der Sachbearbeiter telefonisch, dass mir der Ausweis, wenn jetzt kein Rezidiv vorliegt, so bald als möglich aberkannt wird, also noch vor Ablauf der Heilungsbewährung. Sie würden den Ausweis pauschal immer länger ausstellen, damit genügend Zeit für ein eventuelles Widerspruchsverfahren bliebe. Ich bin aber davon ausgegangen, dass die Gültigkeit von genau 5 Jahren meiner Heilungsbewährung von 5 Jahren entspricht und ich den Ausweis sicher bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum Juli 2014 habe, auch wenn ich gesund bleibe.

Natürlich ist es mir lieber, dass alles in Ordnung ist, und dafür gebe ich den Ausweis gerne her, das ist sowieso klar. Nun ist es aber so, dass ich gerade eben mein 2. Staatsexamen für Lehramt Grundschule in Bayern hinter mich gebracht habe, und im kommenden Schuljahr eine sogenannte Vorbehaltsstelle aufgrund meines Schwerbehinderten-ausweises bekomme.

Da wegen der hohen Bewerberzahl die geforderte Staatsnote für verbeamtete Stellen immer schwer zu erreichen ist (ich bin mit meiner Endnote um 0,01 an der diesjährigen Staatsnote vorbeigeschrammt), bin ich natürlich froh, trotzdem eine verbeamtete Stelle aus dem Pool der Vorbehaltsstellen für Bewerber mit Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Jetzt habe ich Angst, dass sie mir diese Stelle, die am 12. September beginnt, doch nicht geben werden, weil sie mir das Versorgungsamt den Ausweis vorzeitig wegnimmt.

Ich habe zu dem Sachbearbeiter gesagt, dass die Heilungsbewährung doch auf alle Fälle 5 Jahre dauert. Da sagt er, dass das so nicht stimmt. Die Heilungsbewährung läge zwischen 3 und 5 Jahren und das entscheiden die Ärzte des Versorgungsamtes in jedem Fall individuell, wie lang sie stattgegeben wird. Es würde nun ca. 2 Monate dauern, bis das Amt meinen Hausarzt angeschrieben hat, dann seine Stellungnahme anschaut und alles prüft und dann ist der Ausweis weg. Das wäre dann ein 3/4 Jahr weniger als das Gültigkeitsdatum auf dem Ausweis.

Meine Stimmstörung reicht ja nicht für 50 % GdB und ich kann auch seit Ausweisausstellung keinerlei Arzttermine diesbezüglich vorweisen. Logo ist abgeschlossen, weil nicht mehr rauszuholen war, als der Istzustand meiner Stimme und bei einem Phoniater könnte ich nur bestätigen lassen, dass meine Stimmbandläsionen (sog.bamboo-nodes) unverändert vorliegen, weil es keine zuverlässigen Behandlungsmöglichkeiten gibt.

Meine Fragen wären nun, ist das üblich, dass man weniger als die 5 Jahre Heilungsbewährung bekommt und macht es Sinn, kurzfristig noch einen Termin beim Phoniater zu vereinbaren, um wenigstens das unveränderte Bestehen der chronischen Stimmstörung neu feststellen zu lassen?

Ich weiß, dass das wohl ziemlich speziell ist mit dieser Vorbehaltsstelle, aber weiß jemand vielleicht, wenn ich Mitte September auf Probe verbeamtet werde, ob sie mir bei Wegfall des Ausweises im Oktober dann die Stelle wieder wegnehmen können?

Für Antworten oder Tipps sehr dankbar grüßt euch alle herzlichst

Mirimaus

BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356197

Hallo Mirimaus,

so genau kann ich die da auch keinen Antwort drauf geben, da jedes Bundesland das anders handhabt .

Ich kann dir nur den Rat geben einen formlosen Widerspruch einzulegen und dann Rat und Hilfe bei einem Sozialdienst (Bei uns VDK) einzuholen.

Genau um solche Fragen geht es in unserer AG SWB, vieleicht hast du ja Lust mitzumachen??Chat Montag 12.08. um 20.00Uhr.

Lg
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356196

Hallo Mirimaus,

das ist ja ärgerlich und ich habe es so auch noch nie gehört! Das heißt aber nicht, dass es nicht rechtens sein könnte …

Ich bin damals in den Sozialverband VdK eingetreten, weil der einen Rechtsanwalt hat, der berät und ggf. auch für einen die Briefe schreibt. Ohne deren Unterstützung hätte ich mich beispielsweise wegen meiner Reha nicht durchsetzen können. Vielleicht wäre das was für dich? Eventuell könnten die dir ja auch am Telefon schon sagen, ob der Sachverhalt so in Ordnung ist ohne dass du gleich Mitglied wirst.

Ich denke es ist eine gute Idee beim Phoniater noch den aktuellen Zustand deiner Stimme festzuhalten.

Es gibt auch den Fall, dass man 30% bekommt und sich dann mit denjenigen, die 50% haben, gleichstellen lassen kann. Das hilft mir als Selbständige nichts, deshalb kenne ich mich damit nicht aus. Vielleicht würde dir das aber weiter helfen.

Ansonsten bleibt dir vermutlich nur, die Sache so lange wie möglich mit Widersprüchen herauszuzögern wie möglich.

Viele Grüße und vor allem viel Erfolg!
Esther

Als Verein sind wir stärker:
Fördermitglied oder aktives Vereinsmitglied werden.

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356195

Hallo Mirimaus,

ja, ich hab damals auch vor Ablauf des Ausweises den Verlängerungsantrag gestellt, und prompt sind mir die Prozente mit sofortiger Wirkung entzogen worden. In der Arbeit hat sich das aber nicht wesentlich ausgewirkt, weil das irgendwie noch drei Monate nachgewirkt hat, und da wär der Ausweis dann ohnehin ausgelaufen.

An deiner Stelle würde ich auch erst mal Widerspruch einlegen, das zögert das Ganze immerhin erst mal raus.

Hab jetzt gleich noch die Fürsorgerichtlinien durchgeschaut (die gelten für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes in Bayern) und Folgendes gefunden (erklärt auch das oben):
Der Schwerbehindertenschutz endet
– gemäß § 116 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen
im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX mit dem Wegfall der Voraussetzungen
nach § 2 Abs. 2 SGB IX, bei Verringerung des Grades der Behinderung auf weniger als 50 jedoch erst am Ende des dritten Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des die Verringerung feststellenden Bescheides; (…)
Das Erlöschen und den Entzug des Schwerbehindertenschutzes haben Beschäftigte der Dienststelle mitzuteilen.

Siehe auch hier, auch interessant: http://www.agsv.bybn.de/tipps/Schwerbehindertenausweis/

Fürchte also, du musst es denen mitteilen, aber es dürfte sich nicht mehr auswirken.
Ernannt bist du vermutlich noch nicht, oder?

Viele Grüße,
Maria

Als Fördermitglied kannst du schon mit 5 € im Jahr unserem Verein sehr helfen!
Gemeinsam sind wir stärker!!!

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356198

Hallo zusammen!

Ganz herzlichen Dank für alle eure Antworten. Habe mir gerade die VdK-Seite für Bayern angeschaut. Kostet 6 € im Monat, wenn man Mitglied wird. Aber es zahlt sich vermutlich aus. Ich überlege mir das jetzt sehr ernsthaft, weil ein großes Stück Zukunft auf dem Spiel steht.

Liebe Maria,

nein, ich bin noch nicht ernannt. Derzeit bin ich noch auf Widerruf verbeamtet bis zum Ende der Sommerferien, also dem 11.9.13. Habe diesen Freitag den Brief von der Regierung erhalten, dass sie planen, mich zum 12.9.13 auf Probe zu verbeamten.

Hätte ich den Schwebi nicht, würde ich für das kommende Schuljahr nur einen Angestelltenvertrag aus dem regulären Stellentopf bekommen, weil ich eben die Staatsnote um ein Hundertstel verfehlt habe. Da es aber den Stellentopf mit den Vorbehaltsstellen gibt, auf die eine etwas schlechtere Staatsnote gilt, bekomme ich trotzdem eine Beamtenstelle. Das wär schon sehr toll, wenn das wirklich klappt, weil ich dadurch die Möglichkeit bekomme vor Erreichen der „Verbeamtungs-Altersdeadline“ doch noch auf Lebenszeit verbeamtet zu werden.

Hatte jetzt aber absolut nicht damit gerechnet, dass die mir ein Jahr früher als draufsteht den Ausweis wegnehmen wollen. Das ist momentan einfach total ungünstig. Vor allem hatte ich ja gar nichts unternommen in puncto Verlängerung. Das Versorgungsamt ist von sich aus auf mich zugekommen. Finde das auch nicht in Ordnung, dass die einem die Heilungsbewährung beschneiden.

Habe mir deine Links durchgelesen, und das würde mir wahrscheinlich helfen. Erst dauert es jetzt hoffentlich ein bisserl bis die von meinem HA Auskunft eingeholt haben. Dann könnte ich widersprechen wg. meiner chronischen funktionellen Stimmstörung. Wenn dann noch diese Schutzfrist von 3 Monaten dazu kommt, wäre ich bereits verbeamtet und hoffe, die Regierung macht das nicht mehr rückgängig, auch wenn der Ausweis weggefallen ist.

Oh je … diese Sorgen, dass jetzt noch was mit der Stelle schiefgehen könnte, hatte ich mir nach den so schlimmen Strapazen durch das Referendariat und die beiden Staatsexamen mit Familie im Schlepptau nicht gewünscht.

Nochmals ganz lieben Dank an alle und herzliche Grüße von

Mirimaus

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356199

Hallo Mirimaus,

das Wichtigste ist jetzt: erst mal Widerspruch einlegen – der hat aufschiebende Wirkung.

Liebe Grüße und viel Glück! :magician:
Maria

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356200

Hallo,

die Frage ist, ob man den Widerspruch bis zum Erhalt des Bescheides mit dem Entzug der Schwebieigenschaft (und ggf. unter Ausnutzung der Widerspruchsfrist) zurückhalten könnte, um noch etwas mehr Zeit rauszuschinden, oder ob man da jetzt schon aktiv werden muss. Wäre ggf. eine Frage für den VDK o.ä.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

Mitglied werden! Fördermitglied oder aktives Mitglied

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356201

die Frage ist, ob man den Widerspruch bis zum Erhalt des Bescheides mit dem Entzug der Schwebieigenschaft (und ggf. unter Ausnutzung der Widerspruchsfrist) zurückhalten könnte, um noch etwas mehr Zeit rauszuschinden, oder ob man da jetzt schon aktiv werden muss.

Hallo Karl,

Du hast natürlich recht. Widerspruch geht erst, wenn der Bescheid da ist.
Ich hab zu flüchtig gelesen und dachte, den Ablehnungsbescheid gibt’s schon.

Viele Grüße,
Maria

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356202

Hallo Mirimaus,

rückgängig machen geht übrigens bei einer Ernennung nicht. Ernannt ist ernannt, Hauptsache also, die Voraussetzungen liegen zum Ernennungszeitpunkt vor.

Viele Grüße,
Maria

PS. Was denkst du, wie froh ich war, dass ich bei Diagnose schon Lebenszeit war… :nut:

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356203

Hallo Maria, hallo Karl,

vielen Dank für eure Antworten!

Liebe Maria,

ich kann Dich gut verstehen, dass Du froh warst, dass alles schon in trockenen Tücher war damals. Dass eine Ernennung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, gilt das wirklich auch bei der Ernennung auf Probe? Bei mir geht es leider noch nicht um die Ernennung auf Lebenszeit. Ich muss noch zwei Schuljahre Probezeit mit Schulratsbesuchen ableisten. Da ich Mitte September erst auf Probe verbeamtet werdet, dachte ich, eine solche Ernennung kann bei Wegfall einer der Voraussetzungen even. schon rückgängig gemacht werden. Wenn es nicht so ist, dann müsste es vielleicht zeitlich zu schaffen sein, bei der Schwebi endgültig aberkannt wird.

Herzliche Grüße

Mirimaus

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356204

Hallo Mirimaus,

Nein, auch eine Ernennung zum Beamten auf Probe kann nicht rückgängig gemacht werden.
Am Ende der Probezeit (während der dir nicht gekündigt werden kann) wird geschaut, ob du geeignet bist und zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden kannst. Da ist halt dann nicht nur die fachliche, sondern auch die gesundheitliche Eignung wieder ein Thema…
Aber da ist ja noch eine Weile hin.

Liebe Grüße,
Maria

Als Fördermitglied kannst du schon mit 5 € im Jahr unserem Verein sehr helfen!
Gemeinsam sind wir stärker!!!

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356205

Hallo Maria,

herzlichen Dank für Deine Antwort. Das beruhigt mich erstmal. Wie es in 2 Jahren aussieht, das versuche ich noch aus meinem Kopf zu schieben. Ich hoffe einfach, dass es letztendlich gut ausgeht, weil es so ein harter Weg war, den ich die letzten Jahre gegangen bin.

Viele liebe Grüße

Mirimaus

Urmel

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356206

hallo Mirimaus,

nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen – die übrigens Bundesrecht sind – gilt die Heilungsbewährung genau für 5 Jahre ab dem Tag der OP. (http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6) Allein die Frage der Handhabung ist tatsächlich in den einzelnen Bundesländern anders. In BaWü stellen einzelne Versorgungsämter den Ausweis generell länger als die 5 Jahre aus, schicken das Anhörungsschreiben natürlich kurz vor Ablauf der 5 Jahre Heilungsbewährung weg. Aus meiner Sicht muss das mit den 5 Jahren eingehalten werden. Falls Widerspruch zurückgewiesen wird, kannst du imemr noch klagen, ist kostenfrei vor den Sozialgerichten, wenn du nicht einen Anwalt nimmst. Macht aber alles der VdK – übrigens in der Regel sehr gut – für Dich.

Gruß
urmel

Antwort auf: Verkürzung der Heilungsbewährung durch Versorgungsamt

| Beitrags-ID: 356207

Liebe Mirimaus,
habe dir eine PN geschrieben..hoffe du bekommst es mit :-)!
LG

Anonym
Gast

Gäste dürfen nur Anfragen stellen. Ratschläge, Erfahrungsberichte etc. von Gästen werden von den Moderatoren ohne Vorwarnung gelöscht.
Das Gast-Schreiberecht ist nur für Nutzer*innen gedacht, die sich nicht gleich registrieren möchten bzw. Probleme bei der Registrierung haben: Jetzt kostenlos registrieren als Forums-Nutzer*in

Deine Information:

Bist du ein Mensch? Dann klicke bitte auf Buch mit Haken.

Geburtstage

Heute haben keine Nutzer*innen Geburtstag.

In den nächsten Tagen haben 7 Nutzer*innen Geburtstag

Zur Zeit aktiv

Forum-Statistik

133.584 veröffentlichte Beiträge
28.769 veröffentlichte Themen
7.203 registrierte Nutzer*innen

Sie möchten uns finanziell unterstützen?
Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG|IBAN: DE52 4306 0967 4007 2148 00|BIC: GENODEM1GLS

Spenden mit einem Klick