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Schwerbehindertenausweis

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 236343

Hallo,

Freitag hab ich Bescheid bekommen, dass mein Antrag auf Schwerbehinderung durchgegangen ist (GdB 50).
Die Bearbeitung beim Versorgungsamt hat so ca. 6 Wochen gedauert.

Interessant finde ich die Ausführungen in dem Bescheid. Ich geb sie mal wieder:
„Die berücksichtigte Gesundheitsstörung Schilddrüsenerkrankung (in Heilungsbewährung) gehört zu den Erkrankungen, bei denen ein Zeitraum der so genannten „Heilungsbewährung“ abzuwarten ist. Bei Gesundheitsstörungen, die zu Rückfällen neigen, wird der GdB während einer von den „Anhaltspunkten“ vorgesehenen Bewährungszeit höher angesetzt, als es dem objektiven Beschwerdebild entspräche. Nach rückfallfreiem Ablauf dieser Frist ist die Erkrankung nach medizinischer Erfahrung mit hoher Wahrscheinlichkeit überwunden (Heilungsbewährung). Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts rechtfertigt dies eine Herabsetzung des GdB, der dann nach den tatsächlich bestehenden Funktionsbeeinträchtigungen zu bemessen ist.“
Der GdB beurteilt sich nach den vom Bundesgesundheitsministerium herausgegebenen Anhaltspunkten, die für das Versorgungsamt bei seiner Entscheidung verbindlich sind:
„Die „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht“ wurden vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung erarbeitet und werden laufend aktualisiert. Die „Anhaltspunkte“ sind verbindlich und haben rechtsnormähnlichen Charakter, wie das Bundessozialgericht (BSG) in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. Urteil vom 18. September 2003, Az. B 9 SB 3/02 R, Breith. 2004, 297). Sie wurden in Buchform vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Postfach 500, 53108 Bonn, herausgegeben und können dort kostenpflichtig (Schutzgebühr und Versandkosten) bestellt werden.
Unter http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/anhaltspunkte-fuer-aerztliche-gutachtertaetigkeit,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf können die „Anhaltspunkte“ aus dem Internet unentgeltlich heruntergeladen werden.“

Und noch kurz ein Auszug aus dem beigefügten Infoblatt, welche Nachteilsausgleiche man denn nun hat:

GdB 50:
Schwerbehinderteneigenschaft, Steuerfreibetrag von 570 €, Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung Kündigungsschutz, Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, Freistellung von Mehrarbeit, Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche, Schutz bei Wohnungskündigung, Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60, Altersrente mit 60 bzw. 63, Befreiung von der Wehrpflicht, Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche, Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten, Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst, Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige, Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe von 924 €, Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit (2.100 €), Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit (1.200 €), Ermäßigung bei Kurtaxe (je nach Ortssatzung)

GdB 60:
Steuerfreibetrag von 720 €, Zuzahlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Belastungsgrenze von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen für chronisch Kranke

GdB 70:
Abzug der tatsächlichen Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Kfz, Steuerfreibetrag von 890 €, Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std. / Woche

GdB 80:
Abzugsbetrag für behinderungsbedingte unvermeidbare Fahrten: bis zu 3.000 km X 0,30 € = 900 €, Steuerfreibetrag von 1.060 €, Freibetrag beim Wohngeld bei Pflegebedürftigkeit: 1.500 €, Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit: 4.500 €

„Darüber hinaus erhalten schwerbehinderte Menschen auch von vielen privatrechtlichen Unternehmen Nachteilsausgleiche, z. B. Ermäßigungen bei Telefongebühren, beim Neuwagenkauf, bei Flugreisen, beim Erwerb der BahnCard, beim Erwerb von Eintrittskarten, bei Mitgliedsbeiträgen von Vereinen usw. Bitte wenden sie sich an das jeweilige Unternehmen bzw. an den jeweiligen Verein.“

Ich hoffe, ich verstoße hier nicht gegen das Urheberrecht, Harald?

Einiges trifft zwar bei uns nicht zu (Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfähigkeit), aber trotzdem ist das eine ganz schöne Liste.

Und: gut zu wissen, dass die Anhaltspunkte für die Einstufung verbindlich sind! Ich hab einfach im Antrag die Diagnose pap. Ca pT3 angegeben (ohne irgendwelche Beschwerden etc. anzugeben), die haben sich dann beim Hausarzt erkundigt, und das war`s.

Viele Grüße von
Maria

Jan
follik. SD-Ca; OP 04-05/2001

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272123

Liebe Maria,
danke für die vielen Infos, die du zusammen getragen hast (sofern diese nicht schon bei den FAQs auftauchen, wird Harals sie gewiss übernehmen).
Und meinen Glückwunsch zum Ausweis – ich habe auch schon von Ablehnungen gehört.
Alles Gute für dich!

HermannVerstorben Dez. 2002: SD-OP+32HLK12/02,2xRJT,n.d.1RJT speicherlos,07.04 Rezidiv Leber u.Rippe, ...

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272124

Hallo Maria,
ergänzend zu deinem Bericht möchte ich noch anfügen, dass es nicht anstrebenswert ist ,einen GdB über 80% zu bekommen. Über 80% GdB wird man automatisch aufgefordert- seinen Führerschein solange abzugeben bis die 80% wieder erreicht sind.

Viele herzliche Grüsse Hermann

IngridTLeiterin SHG Schleswig-Holstein medulläres SD-Carcinom 10/2002

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272125

Hallo
seit einigen Jahren habe ich 90% GdB, aber meinen Führerschein wollte noch keiner.
Vielleicht ist das auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bis bald
Ingrid

kasey
medulläres SD-Carcinom, C-Zellcarcinom

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272126

Hi,

also ich hab sogar 100% und mein Rosa Schweinchen, sprich Führerschein, hab ich auch immer noch, keine Rede davon es schlachten lassen, sprich abgeben, zu müssen oder sollen.

Liebe Grüsse
Lydia

"Es ist nicht nötig sein Leben zu ändern, es ist nur nötig anders zu denken...." ,aus "Hypnose und Krebs" von Gerhard R. Susen
www.c-zell-karzinom-online.de

HermannVerstorben Dez. 2002: SD-OP+32HLK12/02,2xRJT,n.d.1RJT speicherlos,07.04 Rezidiv Leber u.Rippe, ...

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272122

Hallo,

es muss wohl so sein, dass dies in verschiedenen Landkreisen völlig unterschiedlich gehandhabt wird. In meinem Verwandtschaftskreis in Krumbach/Schwaben musste ein Betroffener mit 90% den Lappen abgeben! Es wird ev. auch noch unter den Landkreisen völlig unterschiedlich gehandelt, ich kann es nur so weitergeben wie es geschehen ist.

VG. Hermann

stormy_weathers
Nutzer*In
SD-Krebs

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272127

Ich denke, dass dies abhängig ist von den Merkmalen G, H, aG und Bl.
Aber ich lass mich mal überaschen, denn ich habe gerade meinen Bescheid bekommen. Und der ist bei 100.
Ich hoffe nun, dass sich das ganze nicht als negativ entpuppt.
Habe auch keine größere Aktion gestartet. lediglich die ganzen Unterlagen kopiert, mit einem Dia-Bild in einen Umschlag und abgeschickt an das Versorgungsamt. Ich kann nicht mal sagen, ob beim Arzt nachgefragt wurde. Natürlich ist das alles befristet auf 5 Jahre.
Grüße

kasey
medulläres SD-Carcinom, C-Zellcarcinom

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272128

Hallo zusammen,

wieso sollte man mit Schwerbehindertenausweis nicht Auto fahren dürfen?
Versteh ich jetzt ehrlich gesagt nicht!

Wichtig ist doch dass man geistig bei der Sache ist,
das man genug sieht, ich hab z.B. den Eintrag im FS dass ich eine Brille brauche.
Gibt ja auch die für Körperbehinderte umgebauten Autos, die fahren doch auch alle sofern sie den Lappen haben?

Also ich denke dass es nicht auf die Prozente ankommt, sondern auf was ganz anderes, hat ja auch was mit den Merkzeichen zu tun. Meine Mamma hatte auch 100% und Merkzeichen G, sie durfte Auto fahren und auf den Behindertenparkplätzen parken.

Wie gesagt, da kommts wohl nicht auf die Prozente an, keine Angst.

Gruss
Lydia

"Es ist nicht nötig sein Leben zu ändern, es ist nur nötig anders zu denken...." ,aus "Hypnose und Krebs" von Gerhard R. Susen
www.c-zell-karzinom-online.de

KathrinR
Nutzer*In
pT3,pN1b,pMX Oktober 2004

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272129

Hallo,

ich habe Eure Beiträge aufmerksam gelesen.
Was muss ich tun um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Ich bin für jede Info dankbar.

Viele Grüße

Kathrin

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272130

Hallo,

man muss beim Versorgungsamt einen Antrag stellen. Das ist nicht so schwierig. Allerdings sollte man alle Krankenhausberichte etc. beilegen.

Gruß

Kirsten

KathrinR
Nutzer*In
pT3,pN1b,pMX Oktober 2004

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272131

Hallo Kirsten,

danke für Deine schnelle Antwort.

Gruß

Kathrin

stormy_weathers
Nutzer*In
SD-Krebs

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272132

Hallo Kathrin,
wie bereits erwähnt, beim Versorgungsamt einen Antrag holen. Ich habe dann zum Antrag alle Krankenhaus- und sonstige von den Ärzten erhaltene Unterlagen als Kopie beigelegt und den Hinweis auf ein aktuelles Passbild nicht ignoriert (dann kommt der Ausweis direkt, und man muss nicht noch einen Verwaltungsapparat mit einschalten). Einfach alles in ein Kuvert und ans Versorgungsamt geschickt. Ich glaube, es wurde nicht einmal beim Hausarzt Unterlagen angefordert. Nach 6 Wochen war der Ausweis bei mir. Nicht vergessen das beim Steuerberater (oder selbst bei der Steuer) mit angeben! Nur dann sind die Steuervorteile gesichert.
Was mich aber ein wenig geärgert hat, war die Tatsache, dass mich niemand auf die Möglichkeit hingewiesen hat (Arzt, KH, …)! Nur durch dieses Forum bin ich darauf gekommen.
Da klingt mir wieder der Spruch eines (mir bekannten) Sozialbeamten in den Ohren: Wenn alle wüssten, was möglich ist, wäre der Staat in einer Woche bankrott. Ich möchte nicht in die Politik abschweifen, davon halte ich nichts. Aber wenn man sich nicht selbst kümmert…

Grüße aus Baden.

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272133

Hallo,

auch ich bin nur durch einen Bekanten, der Anwalt für Arbeitsrecht ist, darauf aufmerksam gemacht worden. Sonst wüsste ich bis heute nichts davon 😉 :PC1:

Gruß

Kirsten

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272134

Hallo Kathrin,

ich hab gar keine Unterlagen beigefügt, nur den Antrag ausgefüllt, die haben einen Bericht vom Hausarzt angefordert, und das lief von selbst. Da stand aber auch ausdrücklich dabei, dass man Unterlagen nur beifügen sollte, wenn man sie selbst hätte.

Gruß
Maria

Ella
papiläres Schilddrüsenkarzinom

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272135

Hallo ihr Lieben,
ich bin noch neu hier, habe aber die Beiträge zum Behindertenausweis sorgfältig gelesen und bin nun dabei selbst einen Antrag auszufüllen. ich habe leider keine Unterlagen da, die ich beifügen könnte.
Habt ihr als Begründung nur eure Diagnose angegeben oder auch Symtpome?
Ich bin zwar Studentin und deswegen werde ich die meisten Vorteile noch nicht in Anspruch nehmen können, aber ich dachte mir es ist nicht schlecht sowas zu haben.

Was meint ihr dazu?

Schonmal lieben Dank!!!

eure fleißige Studentin :smoke:

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272136

Hallo Ella,

bitte gib nur die Diagnose an. In medias res kannst Du immer noch gehen, wenn Du einen Widerspruch schreiben musst (würde ich aber immer im Zusammenhang mit dem behandelnden Arzt machen).

Viele Grüße
Tuvok

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272137

Hallo Ella,

als Studentin würd ich mir zweimal überlegen, überhaupt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Denn irgendwann wirst du auf Arbeitssuche sein, und dann kann`s sein, dass dich so mancher Betrieb wegen Kündigungsschutz nicht nimmt (auch wenn sie`s natürlich nicht zugeben). Und die Vorteile wie Steuerfreibetrag werden bei dir vermutlich kaum ins Gewicht fallen. Da solltest du nochmal die Vor- und Nachteile abwägen, bevor du den Antrag stellst.

Viele Grüße von
Maria

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272138

Hallo,

als Ergänzung: Man kann den Schwerbehindertenausweis auch zurück geben! Das ist ganz legal möglich und man verliert dann alle Ansprüche und kann bei einer Jobsuche wieder ganz ehrlich sagen, dass man keinen hat.

Vor allem im öffentlichen Bereich werden aber auch gerne Schwerbehinderte genommen, weil größere Betriebe ja eine Quote erfüllen müssen und eine kleine Strafe zahlen, wenn sie das nicht tun.

Es muss also differenziert drauf geguckt und entschieden werden.

Erst einmal beantragen kann also als Studentin nichts schaden.

Viele Grüße
Esther

Ella
papiläres Schilddrüsenkarzinom

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272139

Ich danke euch für eure Ratschläge!

Gerti

Antwort auf: Schwerbehindertenausweis

| Beitrags-ID: 272140

Hallo, Maria 2
Vielen Dank für deine Informationen. Ich habe versucht, die „Anhaltspunkte der Gutachtertätigkeit“ über die angegebene Internetadresse zu finden. Hat leider nicht geklappt.
Ich habe zur Zeit einen GdB von 90. In 2 Jahren wird neu begutachtet. Ich wollte schauen, ob ich die Chance habe, einen GdB von 50 zu behalten, wenn ich keinen Rückfall habe. Wie lange nach einer erfolgreichen Behandlung (pT3, N1) bekommt man noch GdB 50, wenn man sonst (außer Tabletteneinnahme) keine Beschwerden weiter hat?
Liebe Grüße von Gerti

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