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Knochendichtemessung ist Kassenleistung

Knochendichtemessung ist Kassenleistung

| Beitrags-ID: 252822

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss

Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. April 2014

Ärzte verweigern notwendige Kassenleistung – Privatabrechnung für Knochendichtemessung

Jahrelang hatte die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss dafür gekämpft, dass die Knochendichtemessung zur Erkennung einer Osteoporose eine Kassenleistung auch bei Risikopatienten wird. Erfolgreich: Nach dem Beschluss im April 2013 können seit 1. Januar 2014 Ärzte endlich die Knochendichtemessung mit den gesetzlichen Krankenkassen problemlos abrechnen. Doch nach wie vor wird dieser Beschluss nicht oder unzureichend umgesetzt: Betroffene Frauen und Männer erhalten die Messung häufig nur auf eigene Kosten.

Trotzdem wird von erheblichen Problemen bei der Abrechnung Knochendichtemessung berichtet. So weigern sich Ärzte immer wieder, die Leistung für das vereinbarte Entgelt zu erbringen. In einigen Fällen wurden die Patienten wohl falsch von den Ärzten informiert: So wird ihnen mitgeteilt, dass diese Leistung nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sei und daher von den Patienten selbst getragen werden müsse. Teilweise werden auch die Genehmigungen für die Messgeräte – als Qualitätsvoraussetzung zur Abrechnung – zurückgegeben, um dann die Leistung privatärztlich abzurechnen. Sogar einige Krankenkassen informieren falsch.

Aus Sicht der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss widerspricht ein solches Vorgehen den Regelungen der Bundesmantelverträge: Danach verstoßen Vertragsärzte gegen ihre Pflichten, wenn Sie Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung beeinflussen, obwohl ihnen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zustehen.

Ferner müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen sicherstellen, dass eine bestimmte Leistung in Ihrem Bezirk den Patienten flächendeckend angeboten wird.

Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Patienten- und Selbsthilfe-organisationen die Landesgesundheitsministerien angeschrieben, um nun endlich eine Umsetzung der Regelungen zu erreichen. “Es kann nicht sein, dass Patienten ihnen zustehende Leistungen selbst bezahlen oder lange Wege hierfür in Kauf nehmen müssen“ so Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssten nun endlich die Umsetzung der Regelung sicherstellen und damit ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen.

Ansprechpartner:
Dr. Siiri Doka, stv. Sprecherin im Unterausschuss Methodenbewertung, BAG SELBSTHILFE, Tel. 030/31006-56;
______________
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
Deutscher Behindertenrat,
Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Presserklärung als PDF

Viele Grüße
Harald

siehe auch: Wiki: Knochendichtemessung: Wie oft bei einer TSH-Unterdrückung (Park 2022)

  • Dieses Thema wurde geändert vor 1 Jahr, 4 Monaten von Harald.
    Dieses Thema wurde 2-mal bearbeitet.
1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.

Antwort auf: Knochendichtemessung ist Kassenleistung

| Beitrags-ID: 357404

Hallo,

ich schieb diesen Beitrag mal nach oben.
Sollte man auch bei Hypopara verlinken.

Viele Grüße
Harald

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
dkr
Michaela78Verstorben 04.2008: follikuläres Schilddrüsenkarzinom pT2(3) - ✝ 04.2019

Antwort auf: Knochendichtemessung ist Kassenleistung

| Beitrags-ID: 357405

Finde ich super!!!!!

Anonym
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