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Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 253769

Hallo,

ich habe ein Problem wegen dem Mehrbedarfsantrag! Heute kam die Ablehnung!

16.08.13 SD OP komplett wegen papilläres Karzinom. RJT Ende September 13.

Unter anderem ; Zur Überprüfung, ob aufgrund Ihres Krankheitsbildes ein Mehrbedarf angezeigt ist, habe ich das Gesundheitsamt des Kreises xxxxxxx um eine entsprechende Stellungnahme gebeten!

Begründung; Das Gesundheitsamt hat mir mit Schreiben vom 22.05.2014 mitgeteilt, dass die medizinischen Vorausssetzungen für die Gewährung eines Mehrbedarfs nicht vorliegen.
Ihren Antrag auf Bewilligung eines Mehrbedarfs für eine kostenaufwändige Ernährung lehne ich daher ab.

Im Forum habe ich gelesen, das Harz 4 Bezieher Anspruch auf Mehrbedarf haben, natürlich SD Krebs Patienten.
Nun stellt sich mir die Frage, bin ich weniger Wert, weil meine kleine Rente durch das Sozialamt aufgestockt wird und was kann ich jetzt noch machen?
Auf jeden Fall werde ich Widerspruch einlegen, aber hier im Kreis habe ich bei diesen Problemen eh keinen Erfolg.

Was kann ich in diesem Fall machen und bringt mir das etwas?
Leider geht es mir nicht so gut. Das aber später!

Danke schon jetzt.
LG Rita5 🙄 [/b]

Mone1Leiterin SHG Leverkusen papilläres SD-CA pT2a N0 M0 G2

Antwort auf: Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 361238

Hallo Rita5,

vielleicht hilft das ein wenig weiter.
Schau doch mal hier auf diese Seiten.

Mehrbedarf für kostenaufwändigen Ernährung § 21 Abs. 5 SGB II 10 – 20%

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/mehrbedarf/

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/21.html

Hast Du denn ein ärztliches Attest zur Begründung für kostenaufwendige Ernährung.? und warum hast Du den Antrag beim Gesundheitsamt gestellt.? Das ist doch gar nicht der Leistungsträger für die Grundsicherung.

LG
Mone1

BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 361239

Hallo rita5,

das Problem kenne ich auch bis vor einigen Jahren bekam ich auch den Mehrbedarf für die Ernährung, umgestellt wurde vor ca. 2 Jahren

http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html

nun gibt es den Mehrbedarf nurnoch bei zehrenden Erkrankungen.

Leider war bei mir auch so.

LG
Beate

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit

Antwort auf: Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 361240

Hallo Rita5,

vielleicht hilft das ein wenig weiter.
Schau doch mal hier auf diese Seiten.

Mehrbedarf für kostenaufwändigen Ernährung § 21 Abs. 5 SGB II 10 – 20%

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/mehrbedarf/

http://dejure.org/gesetze/SGB_II/21.html

Hast Du denn ein ärztliches Attest zur Begründung für kostenaufwendige Ernährung.? und warum hast Du den Antrag beim Gesundheitsamt gestellt.? Das ist doch gar nicht der Leistungsträger für die Grundsicherung.

LG
Mone1

Hallo Mone1

ja, ich habe ein Attest von Endo beigefügt! Aber ich habe den Antrag beim Sozialamt für Grundsicherung gestellt!
Am 21.05.14 bekam ich Post vom Kreis, die wollten von mir noch wissen,

„Um den oben genannten Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir Ihre Größe und Ihr aktuelles Gewicht. Bitte teilen Sie es uns schriflich oder unter der Telefonnr. xxxxxxxx mit!“

Am Telefon fragte ich, wozu sie das wissen wollte, sie gab zur Antwort, damit das genau ausgerechnet werden kann, ist wohl ein Witz, oder?

Was hat meine Größe und mein Gewicht damit zu tun? Und wieso beim Gesundheitsamt?

Am 26.05.14 war ja ein Gerichtstermin wegen einem Pauschalbetrag für Warmwasser. Ich habe einen Durchlauferhitzer im Badezimmer für Spülwasser und zum Duschen! Mir stehen, so wie mein Rechtsanwalt auch sagt, diese 8 Euro Mehrbedarf zu. Das Amt lehnt auch das ab, da ich mit Strom heize, wäre das in dem Heizkostenbetrag mit drin. Das Urteil weiß ich noch nicht, muss beim Rechtsanwalt anrufen!

Ich weiß echt nicht, warum die Grundsicherung den Antrag zum Gesundheitsamt geschickt hat, vielleicht weil ich eine Kopie meines Schwerbehindertenausweis (60%) beigelegt habe.

Gruß Rita5

Antwort auf: Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 361241

Hallo rita5,

das Problem kenne ich auch bis vor einigen Jahren bekam ich auch den Mehrbedarf für die Ernährung, umgestellt wurde vor ca. 2 Jahren

http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html

nun gibt es den Mehrbedarf nurnoch bei zehrenden Erkrankungen.

Leider war bei mir auch so.

LG
Beate

Hallo Beate,

vielen Dank für den Link! Also steht mir doch ein Mehrbedarf von 31 Euro zu! Krebs ist eine zehrenden Erkrankung!!!
Ich werde auf jedenfall einen Widerspruch einlegen!

Wenn ich mehr weiß, schreibe ich dies natürlich hier rein.
LG Rita5
Ich hoffe, das das Lesezeichen auch wieder zu finden ist!

Urmel

Antwort auf: Mehrbedarf auch bei Grundsicherung?

| Beitrags-ID: 361237

Hallo Rita5,

die Nachfrage nach den Mehrbedarfszuschlägen wegen kostenaufwändiger Ernährung tauchen immer wieder auf. In der Regel wird bei Krebserkrankungen dann ein Mehrbedarfszuschlag gewährt, wenn der BMI unter 18,5 liegt oder aufgrund der schwere des Verlaufs der Erkrankung eine rapide Gewichtsabnahme erfolgt. Ansonsten wird Vollkost empfohlen, die keinen Mehrbedarf nach sich zieht. Sowohl die SGB XII als auch die SGB II Träger orientieren sich an den Empfehlungen des Deutschen Vereins sowohl was die Gewährung als auch was die Höhe des Mehrbedarfs betrifft. Nachfolgender Link enthält die vollständigen Empfehlungen:

http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/empfehlungen2008/pdf/DV%2025-08.pdf

Das Gesundheitsamt wird immer eingeschaltet, wenn es nicht von vornherein ersichtlich ist, dass der Mehrbedarfszuschlag zu gewähren ist. Größe und Gewicht benötigen die Mitarbeiter zur Feststellung des BMI.

Gruß
Urmel

Anonym
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