Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Anlage 1 a) onkologische Erkrankungen – Tumorgruppe 1: gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle
Hallo,
diese Richtlinie des G-BA (Beschschluss 202.2014) ist am 26.7.2014 in Kraft getreten.
Zu der Tumorgruppe 1 ( gastrointestinale Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle) gehört auch das Schilddrüsenkarzinom.
Leider ist unter den Leistungen zur Diagnositk und Behandlung bei der PET eine Einschränkung nur auf
- Bei Patienten mit Ösophagus-Karzinom zur Detektion von Fernmetastasen
- Bei Patienten mit resektablen Lebermetastasen eines kolorektalen
Karzinoms mit dem Ziel der Vermeidung einer unnötigen Laparotomie
Die ASV soll ja für schwere Verlaufsformen des Schilddrüsenkrebs eine Bessere Versorgung bringen. Bei diesen schweren Verlaufsformen des Schilddrüsenkrebs keine ambulante PET zu erstatten, macht die ASV beim Schilddrüsenkarzinom zum absurdum.
Rolle der PET in den Leitlinien, siehe :
FAQ-Hilfe: Was sagen die Leitlinien zur PET bzw. PET/CT?.
Beschlusstext , Tragende Gründe zum Beschluss etc. findet man unter:
https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1941/
Viele Grüße
Harald