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Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

  • Dieses Thema hat 10 Antworten und 6 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 03.10.2015 - 18:22 von dkr.

Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 254915

Hallo,

ich habe jezt mit einiger Verzögerung den Bescheid zum Status meiner Schwebehinderung nach Abluf der Heilungsbewährung erhalten. Der Schwerbehindertenstatus war regulär bis Ende Januar diesen Jahres, also insgesamt einige Monate länger als die Heilungbewährung von 5 jahren anerkannt worden mit 60% GdB wg. der Krebsdiagnose und der einsietigen Stimmbandlähmung.

Jetzt wurden noch 40% für die „Zukunft“ anerkannt, was ich so interpetiere, dass das ohne zeitliche Begrenzung gelten soll. Das führt zwar zur Aufhebung des Schwerbehindertenstatus und dazu, dass ein Schwerbehindertenausweis nicht mehr ausgestellt wird, aber der steuerliche Freibetrag bleibt, verringert, erhalten. Natürlich fallen dann einige andere Vergünstigungen ebenfalls weg. Diejenigen, die Arbeitnehmer betreffen, haben für mich als Selbständigen allerdings keine Bedeutung.

Berücksichtigt wurden folgende Einschränkungen:

    – Nervenstörung der Gleidmaßen (Polyneuropathie unbekannter Genese, nachdem gängige Ursachen ausgeschlossen wurden, könnt evtl. auf der TSH-unterdrückung beruhen)
    – „Störung nach SD-OP“ (was genau wurde nicht spezifiert, immerhin finde ich es interessant, das das berücksichtig wurde!)
    – Stimm- und Sprechstörungen (da die stimmliche Leistunsfähigkeit aufgrund der Recurrensparese immer noch eingeschränkt ist)
    – Migräne (hat nichts mit der SD zu tun, ist aber erst nach der OP erstmalig aufgetreten und beeinträchtigt mich eigentlich nicht wesentlich da „nur“ gelegentlich mit Aura (Sehstörungen) und selten mit leichtem Kopfschmerz. Offenbar wurde das als Befund der Neurologin zusammen mit der Polyneuropathie übermittelt)
    – Funktionsstörung im rechten Knie (ist zur Zeit ruhig, angerissener Innenmeniskus)

Nicht berücksichtigt wurde meine Angabe, dass ich mich noch in einer Langzeittherapie auf tiefenpsychologischer Basis befand (und noch für kurze Zeit befinden werde), obwohl die Therapeutin, die auch Ärztin ist mit als Behandlerin angegeben wurde, von der aber offenbar kein Befund angefordert wurde.

Insgesamt hätte ich eigentlich überhaupt nicht mit einer weiteren Einstufung eines GdB gerechnet, schon gar nicht auf 40% und fühle mich damit überwiegend fair beurteilt. Ich könnte versuchen die Berücksichtigung der Psychotherapie zu erreichen um so evtl. mit 50% den Schwerbehindertenstatus zu behalten, bei der man aber fairerweise sagen muss, dass das für mich eher ein Coaching in längeren Abständen als etwas war, was man klassicherweise unter Psychotherapie verstehen würde.

Wenn bei der Beurteilung von Zuständen nach Krebsdiagnose insgesamt die psychische Belastung durch die lebenslange Nachsorge allgemein bereits berücksichtigt würde, müsste man das sicher angehen. Ob ich das tun werde, weiß ich noch nicht. Es liegt mir nicht daran, unbedingt auf 50% zu kommen, ich würde es eher sehen als den Versuch, diese Beeinträchtgung, die für manche recht bedeutsam, für andere (auch micht) eher weniger einschränkend sein kann, auch für die Zukunft angemessen berücksichtig zu sehen.

Was ich angesichts der diversen berücksichtigten Störungen allerdings mitnehme ist, dass es sich offenbar lohnt, bei der Anforderung der Darstellung der bestehenden Einschränkungen bei bevorstehendem Ablauf der Heilungsbewährung alle behandelnden Ärzte, gleich welcher Fachrichtung, der letzten Jahre, sämltiche wie auch immer begründeten Krankenhausaufenthalte und größeren Untersuchungen einfach nur anzugeben und die betroffenen Ärute ggf. zu Unterrichten, dass Anfragen vom Versorgungsamt kommen könnten.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365955

Hallo dkr

Von einem Kollegen meines Mannes weis ich das man einen gleichstellungsantrag stellen kann, das ändert nichts an den eingetragenen Prozenten aber du wirst dann geführt wie jemand der mindestens 50% hat.
Dadurch würden dir die anderen Vorteile erhalten bleiben und du hättest einen ausgedehnten Kündigungsschutz.
Wo man diesen beantragt weis ich allerdings nicht, aber du bist sicher bei der VDK frag einfach mal nach .

Viele liebe Grüße Annette

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365956

Hallo,

ja, ich weiß um die Möglichkeit der Gleichstellung. Da ich wie erwähnt selbständig bin, betrifft mich das jedoch nicht.

Die Gleichstellung greift insbesondere dann, wenn wegen der Behinderung ohne Anerkennung als Schwerbehinderter kein adequater Arbeitsplatz gefunden werden kann, oder wenn deswegen ein bestehendes Arbeitsverhältnis gefährdet wäre.

Das kann für abhängig Beschäftigte im Einzelfall schon interessant sein.

Außerhalb des Arbeitsverhältnisses greifen außer dem Steuerfreibetrag Vergünstigungen wie Preisnachlässe ect. immer erst ab 50%, oft auch erst ab 70% GdB.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365957

Hallo

Ohhhh sorry das mit der Selbstständigkeit habe ich beim durchlesen übersehen.
Stimmt dann ist es für dich eher uninteressant.

Lg und noch ein schönes Wochenende Annette

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365958

Hallo Anette,

das war auch keineswegs al Kritik an Deiner Info gemeint, eher als Ergänzung, denn das kann ja für andere schon recht interessant sein.

Ich sollte ggf. auch mal die FAQ zur Schwerbehinderung diesbezgl. ergänzen.

Es gibt übrigens auch ein paar Vergünstigungen (aber eben auch erst ab 50%), die dort noch nicht genannt wurden, und von denen man ohne Nachfragen meist nichts erfährt.

So z.B. bei den meisten Mobilfunkanbietern Rabatte für Schwerbehinderte und, besonder interessant, weil es um größere Beträge geht: Einige Autohersteller bieten teilweise ganz erhebliche Rabatte für Schwerbehinderte an. Ich weiß es von Ford, wo es 20% auf den Listenpreis sind, was allerdings nicht mit anderen Sonderaktionen kombinierbar ist. Andere Hersteller haben andere Sätze und Bedingungen, da muss man im Einzelfall rechnen, ob der SB-Rabatt noch günstiger ist als andere Rabatte.

Ohne Nachfrage erfährt man davon allerdings in aller Regel nichts, selbst wenn z.B. einem Händler der Schwerbehindertenstatus bekannt ist.

Viele Grüße
Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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tina50
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante mit Ausbreitung in SD-Gewebe, seit 08/08 chron. Ohrspeicheldrüsenen

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365959

Gute Morgen Anette, guten Morgen Karl,

bei mir lief es bzgl. der Schwerbehinderung genauso.

Nach OP wurden zunächst 50 Prozent GdB anerkannt. ca. 2 Jahre danach 60 Prozent wegen der Ohrspeicheldrüsenproblemeatik. Nach 5 Jahren bzw. nach Ablauf des 5. Kalenderjahres wurde ich dann auf 40 Prozent unbefristet eingestuft.
Da auch bei mir ein GdB von 50 keine KOnsequenz gehabt hätte (außer den Vergünstigungen die Du schon geschildert hast Karl) und ich Freiberufler bin habe ich nichts mehr unternommen diesbzgl.
Ich kann nur bestätigen, dass es extrem wichtig ist dem Versorgungsamt alle Infos, Befunde etc. schon gleich mit dem Antrag zur Verfügung zu stellen und wirklich ALLE beteiligten Ärzte, Therapeuten etc. anzugeben.
Zu berücksichtigen ist natürlich auch, dass sich ein GdB von 50 auch auf die Rente auswirkt wenn man vorzeitig in Rente gehen muss und die Rabatte die schwerbehinderten Menschen zugute kommen sind natürlich auch zu beachten.
Ich formuliere es mal so: Würde ich in einem Beschäftigungsverhältnis stehen hätte ich Widerspruch eingelegt und für die 50 Prozent bekämpft und alle Register gezogen.

Da ich beruflich mit der Materie zu tun habe erlebe ich teilweise total unterschiedliche und teilweise nicht nachvollziehbare Entscheidungen/Bewertungen des Versorgungsamtes bzgl. Schwebi-Angelegenheiten (in anderen Bereichen ebenfalls).

Wünsch Euch allen einen schönen und entspannten Sonntag.

LIebe Grüße Martina

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365960

Hallo alle miteinander,
ich brauche bitte eure Hilfe
Kurzgeschichte
SD Ca Pap mit Foli. T2 2010
Schwerbdhinderung 50% aufgrund CA
Jetzt habe ich alle Arztberichte eingereicht, und habe gestern einen Brief bekommen mit 0 -> Anhörung nach §24 des zehnten Buches Sozialgesetzbuch….
Ein GdB von mind. 20 kann nicht mehr festgestellt werden………

Dabei habe ich wahnsinnige Angst meinen Arbeitsplatz zu verlieren, da meine Vorgesetzten schon seit meiner Krankheit sagen, ich sei überflüssig und mit mir rechnet keiner mehr.
Bin in Behandlung:
Psychischer Art seit 2010 mit Unterbrechungen
Schlafstörungen, Unruhe, Schwitzanfälle (brauche bei normalem Wetter oft 3-4 Oberteile während der Arbeit),
Orientierungssinn fehlt
Massive Höhenangst
Konzentrationsprobleme… was ich nicht aufschreibe …vergess ich
Angst, sobald mehr wie 3 Menschen um mich herum sind
Zeigefinger rechter Hand steif, seit 2014 nach Blutvergiftung und lasse vieles Fallen, habe mich jetzt auf Links umgestellt.
Hyphsentumor hormoinaktiv … dadurch habe ich öfters Sehstörungen, glauben aber nicht alle
Höre besonders hellere Töne immens laut, dadurch werde ich nervös und zieh mich immer weiter zurück…..
Viele Infektionen der oberen Luftwege (2-3 jeden Winter mit der Stirnhöhle Probleme seit 2011)
Kann mir jemand bitte helfen, Rat geben, was kann ich machen???
Ich bin nach diesem Brief total fertig…..
Mir ist klar, daß ich keine 50 % haben kann, aber ich habe gehofft, aufgrund der Hand und meiner psychischen Probleme eine Gleichstellung kriegen zu können (es ist mir nicht wegen Steuervergünstigungen und so, es geht mir rein um meinen Arbeitsplatz…..) und die Krankheiten, die ich aufgezählt habe, entsprechen doch keiner 47jährigen… oder???
Im voraus danke für eure Ratschläge…. ich weiss grad einfach nicht mehr weiter und heul bloss noch.
LG
Chrissy

Urmel

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365961

Hallo Chrissy,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du vom Versorgungsamt zunächst die nach dem Gesetz vorgeschriebene Anhörung wegen des beabsichtigten Wegfalls des anerkannten GdB erhalen. Auf diese Anhörung solltest Du auf jeden Fall schriftlich und ausführlich reagieren.

Die Versorgungsämter gehen nach 5 Jahren davon aus, dass unsere Krebserkrankung geheilt ist und damit kein GdB mehr zuzuerkennen ist. Nach Ablauf dieser 5 Jahre hast Du jedoch immer die Möglichkeit, wenn weiterhin Beschwerden vorliegen, diese gegenüber dem Versorgungsamt unter Angabe der behandelnden Ärzte geltend zu machen. Je nachdem, wie die einzelnen Einschränkungen nach den versorgungsmedizinischen Richtlinien eingestuft werden, kann ein GdB zuerkannt werden.

Also auf jeden Fall im Rahmen der Anhörung alle Erkrankungen, Einschränkungen geltend machen, dann muss das Versorgungsamt diese auch überprüfen. Was zum Schluss dabei herauskommt kann ich natürlich nicht sagen.

Liebe Grüße

Urmel

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365962

Hallo,

ich würde auf jeden Fall zunächst mal Widerspruch einlegen. Andere Gutachter würden aus den Aufgezählten Sachen vielleicht mehr machen als 30% (wg. Gleichstellung).

Parallel dazu würde ich bei den nehandelnden Ärzten Fragen, ob sie um Stellungnahmen gebeten wurden. Falls nicht, ob sie solche in Deinem Sinne abgeben würden.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365963

Hallo,

der GdB wird nicht in Prozent angegeben, sondern nur als allein stehende Zahl.

Es werden auch nicht einzelne Erkrankungen zusammenaddiert. Für die Höhe des GdB ist nur eine einzelne Erkrankung ausschlaggebend. Es zählt die, die am höchsten bewertet wird.

Das schließt aber nicht aus, dass mehrere Erkrankungen auf dem Bescheid aufgeführt sind.

LG Ellen

Antwort auf: Schwerbehinderung nach Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 365964

Hallo,

es wird zwar zunächst von der Erkrankung ausgegangen, die den höchsten GdB ergäbe. Weitere Beeinträchtigungen werden zwar nicht addiert, können jedoch durchus zur Erhöhung des GdB beitragen, wenn die Beeinträchtigungen davon insgesamt betrachtet vergrößert werden.

Viele Grüße
Karl

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G.C.Lichtenberg

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