Hallo Teddy,
für eine Anschlussheilbehandlung dürfte es vermutlich zu spät sein, die hätte eigentlich aus der Klinik der RJT heraus vom dortigen Sozialdienst beantragt werden sollen, was ein Versäumnis dort darstellen würde, wenn das nicht geschehen ist. Die sollte nämlich in der Regel 2 oder spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Behandlung (RJT) angetreten werden. Einen Versuch könnte es ggf. noch wert sein, dann muss das aber sehr schnell passieren. Die Reha steht Dir in jedem Fall zu.
Ansonsten müsste eine onklologische Reha beantragt werden, wobei die erste in der Regel spätestens ein Jahr nach OP angetreten werden sollte. Da Du von arbeiten gehen geschrieben hast, nehme ich an, dass Du auch rentenversichert bist. Daher dürfte als Kostenträger die DRV zuständig sein, bzw. in NRW die ARGE Krebs.
Weil die Krankenkasse offensichtlich nicht mit Kompetenz geglänzt hat, wäre eine Überlegung direkt beim am wahrscheinlichsten zuständigen Kostenträger zu beantragen, vermutlich der DRV. Den Antrag müsstest Du zusammen mit Deinem Hausarzt stellen, ggf. unter Beifügung der kompletten Befunde der Fachärzte sowie OP-Bericht ect.
Hilfreich kann es sein sich an eine der Niederlassungen der Deutschen Krebsgesellschaft bzw. der Landeskrebsgesellschaften zu wenden, die in vielen größeren Städten ein Büro unterhalten. Dort bekommt man kostenlos und unverbindlich in der Regel auch kurzfristig Termine. Wenn es um Terminsachen wie Reha geht, auch sehr kurzfristig. Die können einen beim Prozedere schon gut unterstützen.
Du hast bzgl. Klinik ein Wahlrecht, das Du auch wahrnehmen solltest.
Normales Prozedere ist eigentlich die Antragstellung bei der Krankenkasse, die das dann an den aus ihrer Sicht zuständigen Kostenträger weitergibt, wenn sie sich selbst nicht für zuständig hält. Man kann aber auch direkt beim zuständigen Kostenträger beantragen, wenn klar ist, wer das ist.
Viele Grüße
Karl