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Hospiz- und Palliativversorgung Gesetz (HPG) in Kraft

Hospiz- und Palliativversorgung Gesetz (HPG) in Kraft

| Beitrags-ID: 255623

Hallo,

der Spitzenverband der Gesetlichen Krankenkassen (GKV) informiert in einem Rundschreiben über das neue Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
(Hospitz – und Palliativgesetz – HPG).

In einer Kurzbeschriebung fasst das Rundschreiben die wichtigsten Änderungen zusammen:

  • Häusliche Krankenpflege (§37 SGB V)
    Erstmal eine Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eine HKP-Richtline zu erstellen
  • Stationäre Hopitzleistungen und Förderung ambulanter Hospizdienste (§39a SGB V)
  • Hospiz- und Palliativberatung (§39b SGB V)

    Versicherte haben Anspruch auf Beratung.
    Pflicht der Krankenkassen über Patientenverfügung etc. zu informierne

  • Verträge zur Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ach §132d SGB V
  • Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§137g SGB V)

Viele Grüße
Harald

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