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Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

TocToc
Nutzer*In
pT4a pN1b cM0 (ICD 10 C73, C77.0

Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 256319

Hallo,

ich bitte um Rat bei folgendem Problem:
Bei mir wurde 2004 ein papilläres Schilddrüsenkarzinom im Stadium pT4a festgestellt und ich bin seitdem durchgehend in medizinischer Behandlung.

Es erfolgten insgesamt 3 Operationen (2004, 2005 und 2007). Zusätzlich 3 Radiojodtherapien, von denen die 3.ohne Erfolg war, da die Krebszellen kein Radiojod mehr speicherten.

Seit Jahren wird bei mir ein Tumormarker zwischen 1,8 und 2,8 festgestellt. Sonographisch und mittels PET-CT sind kleinere befallene Lymphknoten links hochzervikal nachweisbar.

Da eine Radiojodbehandlung nicht mehr möglich ist (keine Speicherung), aber der Tumormarker seit Jahren halbwegs stabil ist, rät mein Arzt erst dann zu einer erneuten OP wenn sich der Tumormarker signifikant erhöhen sollte.

Ich erhielt bis 2014 einen GdB von 80. Dann erklärte das Versorgungsamt, es sei eine Heilungsbewährung eingetreten und setzte den GdB auf 20 fest (wegen Stimmbandlähmung infolge der OP).
Auf meinen Widerspruch wurde die Behinderung auf 50 angehoben, somit nach wie vor Schwerbehinderung.

Jetzt wurde jedoch abermals Heilungsbewährung erklärt, der GdB wieder auf 20 reduziert und mein Widerspruch diesmal abgelehnt.
Begründung: „Bei Gesundheitsstörungen, die zu Rückfällen neigen, wird der GbB zunächst höher angesetzt. Nach rückfallfreiem Ablauf ist die Erkrankung mit hoher Eahrscheinlichkeit überwunden (Heilungsbewährung). Dies rechtfertigt eine Herabsetzung des GdB. Die Erhöhung des Tumormarkers fand seit mehreren Jahren nicht statt. Er spricht daher auch nicht gegen eine Heilungsbewährung.“

Ich frage mich nun, ob es erfolgversprechend ist dagegen Klage beim Sozialgericht einzureichen. Eine weitere Schwerbinderung würde sich u.a. auch auf eine eventuelle Frühverrentung auswirken.

Viele Grüße
TocToc

Bianca
pap. Carcinom 2003 + Hypopara

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373082

Hallo Toc Toc,

bei dem Verlauf würde ich eine Klage riskieren.

Bedauerlicherweise kann ich nicht prognostizieren, inwieweit hier Erfolgschancen bestehen. Erfahrungsgemäß sind diese Verfahren schwierig durchzusetzen. Einen Versuch ist es jedoch allemal wert, sofern Du über eine Rechtsschutzversicherung verfügst, die diesen Fall absichern würde.

Eine Beratung bei einem Anwalt würde ich in jedem Fall vorschlagen.

Bitte beachte dringend, dass hier eine Klagfrist (sofern es sich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid handelt) einzuhalten ist. Du findest diese im Bescheid unter Rechtsbehelfsbelehrung und üblicherweise sollte dort etwas von 1 Monat ab Erhalt/Zustellung stehen.

Viele Grüße
Bianca

lostinspace
Nutzer*In
Multifokales pap. SD Karzinom T3

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373083

Hallo Toc Toc,

ich fürchte, letztlich wird dich nur eine anwaltliche Beratung zu der Entscheidung bringen können, ob du eine Klage riskieren willst…

Mich wundert: Ich war kürzlich in einer AHB in Bad Nauheim. Dort hatte man mir hinsichtlich meiner Schwerbehinderung gesagt, ich solle rechtzeitig vor Ablauf der bewilligten 5 Jahre einen neuen Antrag stellen und der würde – vermutlich – auf lebenslang bewilligt werden.
Die Ärztin führte auf meine Nachfrage dazu aus, dass ich ja den Rest meines Lebens gegenüber einem gleichaltrigen Gesunden benachteiligt wäre und zwar allein dadurch, dass mir ein Organ fehlt, das ich lebenslänglich über Medikamente kompensieren muss.

Sie hatte mir gesagt, dass nicht zwangsläufig auf die Krebserkrankung abgestellt wird, sondern dass meine Gesundheitssituation verglichen würde…

Das hilft dir jetzt vermutlich nicht unbedingt, aber ich möchte damit sagen, dass man vielleicht wirklich etwas machen kann. Vielleicht kannst du noch einmal recherchieren oder deinen behandelnden Arzt um einen Kurzbericht bitten, den du vorlegst?

LG Janine

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373084

Liebe TocToc,

mich hat so eben Andreas G angerufen (er ist auf Grund eines Blitz-Schadens technisch zur Zeit sehr eingeschränkt), der in ähnlicher Situation wie du, dauerhaft 60% Heilungsbewährung bekommen hat.

Mit Verweis auf das bereits von dir zitierte Urteil des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil v. 30.09.2009 – B 9 SB 4/08 R) hat er 30% für den Organverlust (der Schilddrüse) und additiv nochmals 30% für die Beeinträchtigung durch die Schädigung der Stimmbandnerven bekommen.
Er hat also insgesamt dauerhaft 60% Schwerbehinderung zugesprochen bekommen.

Er steht auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Ich denke es lohnt sich daher sicherlich hier einen Anwalt zu nehmen, der sich die Begründung des Urteils von 2009 (es sollen laut Andreas 40 Seiten sein) auch genauer anschaut und auf deinen Fall entsprechend anwendet.

Viele Grüße
Harald

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BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373085

Liebe Toc Toc,

Das Ganze kommt mir sehr bekannt vor, auch bei mir viel der TG nie unter die Nachweisgrenze und ich kämpfte mit dem VDK um weiterbestehen der Schwerbehinderung. Bei mir war die Begründung: es handelt sich ja nur um einen gering erhöhten Laborwert. Das fand ich sehr makaber, Resümee daraus ist doch, erst wenn sich Rezidieve oder Metastasen zeigen hat man auch ein anrecht auf Anerkennung der SWB.
Ich habe dann auch Klage beim Sozialgericht eingereicht, die dann aber verworfen wurde, weil ich an einem Krebs erkrankt bin.
Leider kann ich somit auch keine Prognose abgeben, rate dir aber die Klage einzureichen, der VDK hätte da sonst auch nicht mitgezogen, wenn da keine Aussicht auf Erfolg bestünde.
Ich wünsche dir viel Kraft und vor allem viel Glück für dein Vorhaben.

BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
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Buddhistische Weisheit

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TocToc
Nutzer*In
pT4a pN1b cM0 (ICD 10 C73, C77.0

Antwort auf: Klage beim Sozialgericht wg. Heilungsbewährung

| Beitrags-ID: 373086

Zuerst mal vielen Dank für die Antworten! Besonders der Hinweis von Harald gibt mir Hoffnung. Ich werde nun doch Klage einreichen. Mal sehen wie es ausgeht. Ich wohne in Bayern und da gelten die Sozialgerichte i.S. Behinderung nicht gerade als Patienten freundlich.

Beim Stöbern hier im Forum habe ich eine sehr interessante Zuschrift von dkr im folgenden Thread gefunden:
https://www.sd-krebs.de/phpBB2/ftopic8307.html
dort schreibt er: „aber es ist auch so, dass die 5 Jahre Heilungsbewährung erst dann anfangen zu laufen, wenn der Krebs bzw. die Metastasen vollständig entfernt wurden, d.h. wenn eine Radiojodtherapienachweislich erfolgreich war, was ja bei Deiner Bekannten noch gar nicht der Fall ist. Daher würde sie wohl auf jeden Fall noch jetzt eine Schwerbehinderung von 80% für mindestens 5 Jahre zugesprochen bekommen, weil ja Lymphknoten mit betroffen sind.“

Trifft dies zu, dann hätte in meinem Fall die 5-Jahre-Frist für die Heilungsbewährung ja noch gar nicht begonnen, da trotz OP´s und Radiojodtherapien immer Metastasen, nachweisbar u.a. durch den Tumormarker hTg, vorhanden waren.

Es wäre zu schön (um wahr zu sein), wenn sich mein Problem damit in Luft auflösen würde.

Anonym
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