GdB und Hypoparas
- Dieses Thema hat 6 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 28.10.2016 - 19:57 von InSeNSU.
GdB und Hypoparas
Hallo Ihr Lieben-Mit-Hypoparas,
ich habe nach meiner Erkrankung einen „Schwerbehindertenantrag“ gestellt und für 5 Jahre einen GdB von 80 zuerkannt bekommen (für das pap. CA).
Ich habe mich schon eingelesen, dass ich mir keine Hoffnung machen brauche, dass es bei den 80 verbleibt (zumal das tatsächlich unangemessen wäre und nach Ablauf der 5 Jahre nicht mehr meiner Beeinträchtigung entspricht).
Ich habe trotzdem Hoffnung (aus beruflichen Gründen), dass ich in einen Bereich der Gleichstellung kommen könnte und frage mich, ob mein Hypopara mir da helfen kann?
Als Hintergrundinfo noch: Ich bin nebenbei noch Asthmatiker und habe Neurodermitis.
Mit künstlichen Hormonen lebt es sich damit nicht so ganz optimal
Hat jemand von euch nach Ablauf der 5 Jahre einen neuen Antrag bzw. Änderungsantrag gestellt und mag mir berichten?
LG Janine
PS: Ich weiß, dass ich mir viel zu früh Gedanken mache, aber evtl. muss ich ja meinen Lungenfacharzt und Hautarzt noch ein bisschen „vorbereiten“.
LG
Antwort auf: GdB und Hypoparas
Hallo Janine,
nach der Heilbewährungszeit von 5 Jahren bleibt Dir nur „fehlendes Organ“. Im der Regel reicht das alleine nicht um in den GdB zu kommen um Dich gleichstellen zu lassen. In wie weit Deine anderen Erkrankungen beim GdB berücksichtigt werden können, weiß ich leider nicht. Über die Berücksichtigunggrade gibt es eine Tabelle. Du kannst Deine Chancen vorab aber auch mit Deinem Arzt besprechen. Die wissen meist von anderen Patienten ob das was geben könnte.
Ich habe erst den Schwerbehindertenausweis beantragt, als meine HWS mit ins Spiel gekommen ist. Damit habe ich dann einen GdB von 30 zugesprochen bekommen. Leider verschickt meine Schwerbehindertenstelle keine Info mit, was wie berücksichtigt worden ist.
Es gibt da wohl auch keine explizite Regel. Von einer Fachanwältin für Schwerbehindertenrecht habe ich mal erfahren, daß nach der Faustformel:
Stärkste Behinderung Grad x 1
Zweitstärkste Behinderung Grad x 1/2
Drittstärkste Behinderung Grad x 1/3
bewertet wird. Wobei Grad unter 10 (glaub ich) gar nicht mit in die Bewertung einfließen.
Und noch ein Tipp der Anwältin:
Man muss in den Antrag reinschreiben, was man NICHT mehr kann. (Nicht was man noch, oder noch schlecht kann).
Hilfreich ist es auch, sich beim VdK beraten zu lassen und über den Verband den Antrag zu stellen. Die haben auch Fachanwälte die mehr „Wirkung“ auf die Schwerbehindertenstelle hat. Die Mitgliedschaft kostet 60 Euro/Jahr.
Viele Grüße
Stefan
Antwort auf: GdB und Hypoparas
Hallo,
man ist da im wesentlichen auf den Goodwill der jeweiligen Gutachter angewiesen, der ganz unterschiedlich starkt ausgeprägt sein kann.
Neurodermitis und Asthma könnten je nach Ausprägung schon Anlass für die Zurerkennung eins GdB sein. Hypopara in der Regel eher nicht, obwohl das natürlich Blödsinn ist, da der sehr wohl ganz erheblich einschränken kann. Die dadurch bestehenden Einschränkungen konkret zu benennen und ggf. von behandelnden Ärzten bestätigen zu lassen könnte allerdings Sinn machen.
Ich habe insofern „Glück gehabt“ als man mir für eine einseitige Stimmbandlähmung, Bluthochdruck, Nierensteine und eine Polyneuropathie ungeklärter Genese insgesamt noch 40% nach Ablauf der Heilungsbewährung zuerkannt hat (alles Dinge, die für sich genommen nur eher mäßige Einschränkungen mit sich bringen). Damit gibt es zwar keinen SB-Ausweis aber notfalls könnte ich mich gleichstellen lassen, was mir als Selbständiger allerdings nicht bringt, und geringe Steuervorteile bleiben auch erhalten.
Ggf. werde ich wegen eine anderen Baustelle noch demnächst einen Verschlimmerungsantrag stellen, das muss sich aber zunächst noch klären.
Viele Grüße
karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: GdB und Hypoparas
Hallo Karl,
man muss sich von den Ärzten gar nichts bestätigen lassen. Im Verfahren um die Anerkennung als Schwerbehinderter werden die behandelnden Ärzte vom Amt direkt angefragt.
Da kann es natürlich auch passieren das der Arzt das gar nicht so schlimm bescheinigt, wie der Antragsteller das im Antrag beschreibt.
Mein HA hat mir den Tipp gegeben, bei „hat der HA die Befunde“ Nein anzukreutzen. Kreuzt man da JA an, wird das Amt sich nur beim HA erkundigen. Blöde wenn der nicht alle Berichte vorliegen hat.
Bei NEIN muss das Amt alle behandelnden Fachärzte anschreiben. Das ist mehr Aufwand, dauert länger und kostet mehr (jeder Arzt bekommt für die Stellungnahme einen Pauschalbetrag).
Daher auch meine Empfehlung erst mal.mit den Ärzten zu sprechen. Winken die ab, wird im Gutachten auch nichts besseres drin stehen.
Viele Grüße
Stefan
Antwort auf: GdB und Hypoparas
Hallo Stefan,
müssen muss man gar nichts. Können kann man schon, und Sinn kann das auch machen. Zumindest ist es sinnvoll seine Ärzte in diesem Sinne auf die Anfragen „vorzubereiten“ damit sich deren Angaben nicht mit den eigenen widersprechen.
Viele Grüße
karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: GdB und Hypoparas
Hallo Karl,
mein Posting bezog sich darauf, daß man sich als Antragsteller kein Gutachten, Bescheinigung oder Attest vom Arzt besorgen muss. Das spielt für das Amt keine Rolle, da sie selber die Stellungnahmen bei den Ärzten anfordern.
Das man die Chancen auf einer entsprechenden Stellungnahme erst mal mit dem Arzt besprechen soll, da stimme ich Dir zu, habe ich aber auch geschrieben.
Die letzte Verschlimmerung ist übrigens über den Sozialdienst der Rehaklinik gelaufen. Die alles direkt an die Schwerbehindertenstelle geschickt, worauf ich dann einen GdB von 70 und G zugesprochen bekommen habe und zwar unbefristet.
Viele Grüße
Stefan
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