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Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 256991

Hallo zusammen,

meine onkologische Reha wurde bewilligt, meine Wunschklinik leider nicht. Ich hatte die auch nur kurz im Selbseinschätzungsbogen erwähnt. Also kein extra Formular zum Wahlrecht etc.
Ich soll nach Bad Colberg, dort will ich aber absolut nicht meine Reha antreten. Der Widerspruch ist fertig geschrieben.

Kann ich denn eigentlich bei meiner Wunschklinik, die definitiv eine DRV Mitteldeutschland Eigene ist, selbst anrufen und dort vorab einen Termin vereinbaren, wohlweißlich auf die Genehmigung der Umstellung der Zuweisung wartend?

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 375939

Hallo Kai,

vorab würde ich keine Termine machen. Ich glaube auch nicht das das die andere Klinik mitmachen wird, Es sei denn Du Buchstaben als Selbstfahrer.

Allerdings würde ich beim Sachbearbeiter bei der DRV telefonisch nachfragen, warum unbedingt diese und nicht Deine Wunschklinik.

Viele Grüße
Stefan

Antwort auf: Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 375940

Hallo Kai,

das ist natürlich mit einem gewissen Risiko verbunden. Aber solange Du keinen Behandlungsvertrag mit der Klinik unterschreibst, dürftest Du auf der sicheren Seite sein, weil Du keine rechtlich bindende Verpflichtung eingegangen bist. Natürlich würde ich auf jeden Fall darauf hinweisen, dass noch ein Widerspruch anhängig ist.

Ich habe selbst 2010 auch schon einen Termin mit meiner Wunschklinik gemacht, sogar bevor der Antrag auf Reha überhaupt genehmigt war, weil ich terminlich ziemlich enge Grenzen hatte.

Meine Wunschklinik wurde auch zunächst abgelehnt und nach Widerspruch dann doch genehmigt, obwohl sie keine Vertragsklinik war, und ich konnte die Reha dort zu meinem vorab vereinbarten Termin antreten, obwohl formal die Reha eigentlich schon zwei Wochen vor dem tatsächlichen Ende hätte abgeschlossen sein müssen. Es hat eines ausführlichen Widerspruchs und ein paar Telefonaten bedurft.

Viele Grüße

Karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Antwort auf: Wahlrecht -Terminvereinbarung auf eigene Faust?

| Beitrags-ID: 375941

Guten Morgen,

kleines Update- mein Widerspruch hatte Erfolg, ich habe meine Wunschklinik Ahlbeck genehmigt bekommen.

Im Bescheid stand:“Die Kosten des Widerspruchs können nicht erstattet werden, da Sie in Ihrem Antrag keine Wunschklinik angegeben haben.“
Abgesehen davon, dass mir, außer dem Briefporto, keine Kosten entstanden sind, zeigt es mir, dass dem Selbseinschätzungsbogen, in dem ich meine Wunschklinik sehr wohl angegeben hatte, überhaupt keine Beachtung geschenkt wurde.

Anonym
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