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Umfang der Primärbehandlung – Fristen für Reha

Muli-M
fol. SD-Ca pT1

Umfang der Primärbehandlung – Fristen für Reha

| Beitrags-ID: 258584

Hallo zusammen

Mein Antrag auf eine Kur/Reha wurde vor ein paar Wochen abgelehnt mit der Begründung, dass solche Leistungen nur bis zum Ablauf von 2 Jahren nach der beendeten Primärbehandlung gewährt werden.

Mein Krankheitsverlauf:
Ostern 2015: Totalentfernung der SD wg. folikulärem SD-Ca
Juni 2015: 1.RJT
Sommer 2015: AHB
Nov. 2016: RJD

Dazwischen und bis heute halbjährliche ambulante Untersuchungen, u.a. im Feb. 2017 ein „Voll-Check“ mit PET und Ganzkörper-CT.

Beantragt hatte ich die Reha wegen Panikattacken und Angststörungen, die nach meiner Krebsdiagnose aufgetreten sind.

Von einem zeitlich kompakten psycho-onkologischen Angebot in einer Klinik, bei dem ich dann auch Kontakt zu anderen Betroffenen habe, verspreche ich mir einen nachhaltigeren Erfolg als bei einer ambulanten Einzel-Behandlung, bei der sich die Termine über einen langen Zeitraum verteilen.

Heute war ich nun bei einem von der DRV-Bund beauftragten Arzt, der ein Gutachten zu meinem Widerspruch zu erstellen hat.

Kernaussagen:

1. Wegen der abgelaufen Frist von 2 Jahren nach dem Ende der Primarbehandlung macht ein Widerspruch gegen den Bescheid keinen Sinn.

2. Er erkennt die Behandlungswürdigkeit meiner Angststörungen an. Für die wäre aber ein eigenständiger Antrag wegen psychosomatischer Erkrankung notwendig gewesen.
Dafür sieht er aber nur geringe Erfolgsaussichten weil noch zu wenige ambulante Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Nun meine Frage, die mir auch der Gutachter nicht beantworten konnte:

Was gehört zur Primärbehandlung von SD-Ca?
Nur die operative Entfernung und/oder die anschliessende RJT?

Die RJD und die medikamentöse Einstellung auf die entfernte SD sind ja auch nicht ganz ohne Nebenwirkungen, die ggf. erst längere Zeit nach der Primärbehandlung auftreten.
Gibt es dazu Regelungen zur Anerkennung als Krankheitsfolgen und wie müsste ein Reha-Antrag formuliert werden, damit er nicht als onkologischer Antrag läuft – was dann ja wegen der Fristüberschreitung zwangsläufig wieder zur Ablehnung führt.

Im Foren-Bereich AHB/Reha für Schilddrüsenkrebspatienten ( AHB/Reha für Schilddrüsenkrebspatienten (Übersicht)) habe ich dazu leider nichts passendes gefunden.

Grüßle
Manfred

Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde zu sein, muß man vom allem ein Schaf sein. (A.Einstein)

Rainer G3
pT4b, pN0 (0/31), M1 (OTH), V1, L0, Pn0, G3, lokal R0

Antwort auf: Umfang der Primärbehandlung – Fristen für Reha

| Beitrags-ID: 383416

Hallo,

nach meinem Kenntnisstand,
beziehen sich die 2 Jahre auf den Abschluss der Behandlung.
Also nach allen Krebs-Therapien.
Krankengymnastik oder psychosomatische Therapien,
gehören nicht dazu.
Es gibt allerdings auch Sonderreglungen,
die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

LG Rainer

Antwort auf: Umfang der Primärbehandlung – Fristen für Reha

| Beitrags-ID: 383417

Hallo Manfred,

zur primär Therapie zählt ie Radioiodtherapie.

Eine Radioioddiagnostik oder auch anderer Bildgebung sowie die Schilddrüsenhormonsubstitution wird meines Wissen nicht als Therapie gezählt.

Viele Grüße
Harald

Anonym
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