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Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 259410

Hallo,

ich habe nun einen neuen Schwerbehindertenauswei erhalten, 70% unbefristet.

Diese Entscheidung hat mich etwas überrascht. Ich bin natürlich nicht traurig, dass es soviel geworden ist, aber es zeigt mir doch, dass von den einzelnen Versogungsämtern bzw. deren Gutachtern recht unterschiedliche Maßstäbe, besonders bei der Berücksichtigung von Komorbititäten angelegt werden.

Nach Ablauf der Heilungsbewährung 2015 wurde der GdB zunächst komplett gestrichen, nach Neubeantragung wg. weiter bestehender Stimmbandlähmung und einigen kleineren Komorbiditäten gab es 40% und damit keine Schwerbehinderung mehr sondern die Möglichkeit sich gleichstellen zu lassen. Ich hatte natürlich gehofft nun wenigstens auf 50% zu kommen, um wieder den offiziellen Schwerbehindertenstatus zu haben, da die Summe der Störungen allein durch den hohen Aufwand an Therapien inklusive Nebenwirkungen und Arztbesuchen ziemlich einschränkt.

Im Dezember letzten Jahres habe ich dann endlich einen Verschlimmerungantrag gestellt, worin die Depression in den Vordergrund gestellt wurde. Nunmehr wurden 6 Monate später(!) 70% aufgrund dieser Störung sowie der Stimmbandlähmung und 7 weiterer Komorbititäten anerkannt. Nach der Tabelle hätte ich die restlichen berücksichtigten Störungen jeweils allein eher bei 10-20% vielleich auch bei 30% gesehen, d.h. sie wären eigentlich nicht zwingend zu berücksichtigen gewesen, wenn man das nicht gewollt hätte.

Wenn ich mir die Entscheidungen bei anderen Betroffenen ansehe, die ich mitbekomme, denke ich, man ist bei der Festlegung der GdBs doch mehr oder weniger dem goodwill der Gutachter ausgeliefert, die in meinem Fall eher wohlwollend waren.

Viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Bianca
pap. Carcinom 2003 + Hypopara

Antwort auf: Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 386001

Hallo lieber Karl,

freut mich sehr für Dich, dass Du sogar 70 % bewilligt bekommen hast. Klingt wirklich in diesem Zusammenhang etwas makaber.

Es hängt sicher von vielen Faktoren ab. Neben dem von Dir angesprochenen goodwill auch von der Hartnäckigkeit der Betroffenen und der entsprechenden Unterstützung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Viele Grüße
Bianca

InSeNSU
Moderator
Basedow, Hypoparathyreoidismus

Antwort auf: Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 386002

Hallo Karl,

wenn jemand wegen Hypopara („Tetanie“ im SGB und wenig aussichtsreich) so einen Antrag stellen möchte, empfehle ich, sofern nicht noch mehr körperliche, z.B. orthopädische Probleme dazu kommen, den psychischen Aspekt in den Vordergrund zu stellen.Das ist zwar für manchen eine Überwindung, meiner Erfahrung nach aber aussichtsreicher, als die Tragweite der seltene Erkrankung klar machen zu wollen. Psychische Leiden sind auch bei den Gutachtern inzwischen wohl deutlich leichter verstehbar, als manch selteneres körperliches Leiden.

Viele Grüße
Frauke

Antwort auf: Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 386003

Hallo Frauke,

ja, je nachdem, wer die Anträge bearbeitet, können psychische Aspekte erfolgversprechender sein. Da dürfte auch der Interpetationsspielraum am größten sein.

Gut ist, wenn man eine konkrete Diagnose, depressive Episode, Anpassungsstörung (ich finde diese Bezeichnung irreführend für die Betroffenen, die Ärzte wissen was gemeint ist) o.ä. von einem Facharzt hat. Zu einem Psychiater oder FA füe psychosomatische Medizin zu gehen bedeutet natürlich für viele eine große Überwindung. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass es sowohl für einen selbst als auch bei der Beantragung von Vorteil ist.

Außerdem halte ich es für nützlich alle Befunde mit konkreten Diagnosen, egal welche, bereits bei Antragstellung in Kopie mit zu senden, zusätzlich zur Angabe aller Ärzte, die in den letzten Jahren, bei ernstahften Diagnosen oder chronischen Sachen auch vor längerer Zeit an der Behandlung oder Diagnostik beteiligt waren. Das mag sich übertrieben lesen, aber man muss sich auch in die lage der Gutachter versetzen. Um sich ein umfassendes Bild vom Antragsteller zu machen, kann man gar nicht genug Informationen haben. Was Gutachter dann am Ende berücksichtigen, ist dann immer noch deren Entscheidung.

viele Grüße
karl

Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg

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Carola1
medulläres Schilddrüsenkarzinom

Antwort auf: Begutachtung Unterschiedliche Maßstäbe

| Beitrags-ID: 386004

Für meinen Schwerbehinderungsausweis GDB 80 ist eine Nachbeurteilung im August vorgesehen. Nun waren bei mir ja Lymphknotenmetastasen vorhanden und 2018 wurden auch Metastasen in der Lunge festgestellt. Sollte ich den Termin zur Nachbeurteilung einfach abwarten oder jetzt von mir aus einen Verschlimmerungsantrag stellen?

Anonym
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