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Urteil: KK muss bei Wiedereingliederung Fahrtkosten tragen

Hector
pap. SD-Ca. pT1a(m) N1

Urteil: KK muss bei Wiedereingliederung Fahrtkosten tragen

| Beitrags-ID: 260553

AHB/Reha für Schilddrüsenkrebspatient*innen (Übersicht)

Hallo,

das Sozialgericht Dresden hat am 15.07.2020 geurteilt, dass bei einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme die Krankenkasse auch die Fahrtkosten übernehmen muss.

Der Streitpunkt war wohl der, dass die Wiedereingliederungsmaßnahme von der Krankenkasse nicht als Teil einer medizinischen Rehabilitation betrachtet wurde. Das Gericht sieht es wohl anders.

Berufung durch die Krankenkasse ist noch möglich.

Zum Urteil und Begründung:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=212499

    Sozialgericht Dresden
    S 18 KR 967/19
    17.06.2020

Grüße,
Hector

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