Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
- Dieses Thema hat 25 Antworten und 12 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 24.08.2020 - 20:20 von Guido-1.
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
ich hatte damals 70%.
Da ist natürlich eine gewisse Willkür dabei, je nachdem, wer entscheidet. EIn Punkt, der zu beachten ist, ist auch, wie sehr die Stimmbandlähmung mit der weniger leistungsfähigen Stimme den Alltag bzw. die Berufstätigkeit belastet. Das sollte man bei einem Widerspruch auf jeden Fall stimmig darlegen. Wer beruflich viel telefonieren muss, wird eben durch eine Stimme, die nach 30 min schlapp macht, eher behindert als an einem Arbeitsplatz, an dem wenig oder gar nicht geredet werden muss. Moch gravierender wird es bei Sprechberufen sein.
Viele Grüße
Karl
Ich muß mit der Gewohnheit brechen, ehe sie mich gebrochen hat.
G.C.Lichtenberg
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Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo Guido,
wie ist denn der Stand Deiner Stimmbandlähmung? Ist gesichert, das die Stimmbandlähmung irreversibel, also endgültig, ist? Temporäre Behinderungen werden bei der Berechnung eines GdB nicht berücksichtigt.
Was sagt denn der HNO und der Logopäde dazu?
Wie wirkt sich die einseitige Stimmbandlähmung denn auf Dich aus? Die Range bei einseitiger Stimmbandlähmung ist ziemlich gross. Beim Widerspruch solltest Du detailiert aufführen, was Du wegen der Stimmbandlähmung jetzt alles nicht mehr kannst. Berate Dich da mit deinem HNO und führe den Arzt im Antrag mit auf. Und im Antrag die Frage, ob der Hausarzt alle Unterlagen hat, mit NEIN ankreuzen. Ansonsten schreiben die nur den Hausarzt an. Es bringt auch nichts, in dem Antrag oder Einspruch Krankheiten wie z.B. Bluthochdruck als Folge aufzuführen, da diese Beschwerden sich in der Regel mit Medikamenten gut einstellen lassen. Das sollte der Hausarzt zumindest wissen und argumentieren können, warum die Einstellung nicht funktioniert. Wenn blöd läuft, wollen die den Nachweis über regelmässige Kontrollen haben.
Das Zitat aus Deinem Befund stimmt genau so mit der Rechtslage überein. In der Heilbewährungszeit nach Krebs bekommt man einen höheren GdB zugesprochen, als die Erkrankung eigentlich zulässt. Das wissen viele nicht und sind erstaunt, wenn der GdB nach den 5 Jahren wieder gesenkt wird.
Viele Grüsse
Stefan
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo,
für die ersten fünf Jahre hatte ich 2005 einen GdB von 60 bekommen. 2010 wurde ich dann auf 30 herunter gestuft, da die sogenannte Heilungsbewährung um war. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und wurde auf 40 eingestuft. Wieder einen Widerspruch formuliert, da ich auf Grund der extremen Atembeschwerden der Meinung war, dass ein GdB von 40 nicht passend wären. Bin dann noch zum Lungenarzt. Erhöhte den GdB auf 50. 2014 habe ich einen Änderungsantrag gestellt. Meine neue Hausärztin hat mich diesbezüglich sehr unterstützt. Am Ende hatte ich einen GdB von 60. Die beidseitige Stimmbandlähmung wurde unter Berücksichtigung einer Lungenfunktionseinschränkung mit 40 bewertet. Bewertet wurde noch der Verlust der Schilddrüse und eine Veränderung der Wirbelsäule. Was ich damals noch nicht wusste war, dass ich psychisch sehr angeschlagen war. 2016 musste ich dann zur Psychotherapie auf Grund einer posttraumatischen Belastung.
Im Jahre 2013 habe ich einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt. Wurde auch erstmal abgelehnt. War dann bei zwei Gutachtern der Rentenversicherung. Beide waren der Meinung, dass eine Erwerbsminderung ausreichend wären. Daraufhin habe ich mir einen Anwalt genommen. Die Rentenversicherung hat mich dann rückwirkend unbefristet voll erwerbsunfähig eingestuft. Der Anwalt hat damals 800 Euro gekostet, aber ich habe das gerne bezahlt. Ohne ihn hätte ich wahrscheinlich aufgegeben.
Sorry, soviel wollte ich gar nicht schreiben. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, wenn du Hilfe brauchst musst du dran bleiben und dich nicht beim ersten Mal abwimmeln lasen. Das Ablehnen hat leider System.
Viele Grüße Rosi
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo
Ich habe 100% GdB unbefristet. Bei mir ist die Rechte Seite der Stimmbänder geschädigt, meine Stimme ist nicht mehr wie vor der Op und wird auch wohl nie mehr so werden.
Aber ich denke meine Fall ist sehr speziell.
Trotzdem möchte ich sagen was würde ich drum geben nach fünf Jahren als geheilt eingestuft zu werden und diesen Ausweis nicht mehr zu brauchen. Sicher wenn es weitere Einschränkungen nach fünf Jahren gibt hat jeder das recht auf weitere % und GdB
Mit Freundlichen Grüßen Steffen
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen und sorry, dass ich erst so spät mich melde, aber ich bin nicht so oft im Netz unterwegs. Ich habe mir Eure Anregungen angehört und habe Einspruch gegen meinen GDB Bescheid eingelegt. Ich werde mich wohl im VDK anmelden, um dort Hilfe von Profis zu bekommen, diesen Tip hatte ich hier auch gelesen.
Mein einseitige Stimmbandlähmung hat sich zwar verbessert, aber ich habe immer noch Probleme mit der Atmung und mit dem Schlucken. Nach 2 Verordnungen Logopädie muß ich nun zum Phoniater zur Untersuchung, mal schauen, wie es da weiter geht.
Schöne Grüße, Guido
Antwort auf: Urteil: GdB bei Schilddrüsenkrebs und Stimmbandlähmung
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen und sorry, dass ich erst so spät mich melde, aber ich bin nicht so oft im Netz unterwegs. Ich habe mir Eure Anregungen angehört und habe Einspruch gegen meinen GDB Bescheid eingelegt. Ich werde mich wohl im VDK anmelden, um dort Hilfe von Profis zu bekommen, diesen Tip hatte ich hier auch gelesen.
Mein einseitige Stimmbandlähmung hat sich zwar verbessert, aber ich habe immer noch Probleme mit der Atmung und mit dem Schlucken. Nach 2 Verordnungen Logopädie muß ich nun zum Phoniater zur Untersuchung, mal schauen, wie es da weiter geht.
Schöne Grüße, Guido
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