Hallo Undine,
es ist so, dass man nach einer Krebserkrankung für 5 Jahre einen höheren GdB zugesprochen bekommt, als einem eigentlich zusteht. Sollte sich in den 5 Jahren kein Rezidiv bilden, geht es in der Regel danach mit dem GdB deutlich runter.
Dann bleibt nur „fehlendes Organ“. Und da bei den meisten Schilddrüsenpatienten die fehlende Schilddrüse durch Hormone gut ausgeglichen werden kann, liegt für die Behörden dann meist keine nennenswerte Schwerbehinderung mehr vor. Dann entscheidet der Bearbeiter nach Sachlage.
Wichtig ist es immer, die Schwerbehindertenangelegenheit vorher mit dem Hausarzt oder noch besser mit dem behandelnden Facharzt zu besprechen. Die fragt der Bearbeiter bei der Schwerbehindertenstelle nämlich an. Dabei soalte auch klar bescheinigt werden, welche Beschwerden es gibt, die eine Schwerbehinderung rechtfertigen. Nur die Krankheiten aufzuzählen reicht nicht.
Ein Einspruch lohnt sich in der Regel immer und kostet nichts. Aber dann bitte wie oben geschrieben vorgehen und alle Beschwerden detailiert aufführen.
Als letzten Schritt gibt es dann noch die Klage vor dem Sozialgericht. Dann wird ein sehr ausführliches förmliches „hochrichterliches Gutachten“ erstellt, an dem sich dann das Gericht mit seinem Urteil orientiert.
Während des Schwerbehindertenprozesses kann man sich auch z.B. vom VdK unterstützen lassen. Die sind aber oft zurückhaltend, wenn jemand nur die Unterstützung für die Schwerbehindertenanerkennung haben will. Das ist ein Verein, der auch aktive Mitglieder haben möchte.
Viele Grüße
Stefan
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