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Anhörung zur Schwerbehindertenangelegenheit

Anhörung zur Schwerbehindertenangelegenheit

| Beitrags-ID: 260516

Hallo,

nachdem im Jahr 2015 bei mir Shilddrüsenkrebs festgestellt wurde, wurde die Schilddrüse komplett entfernt sowie 11 Lymphknoten, da diese auch befallen waren.
Daraufhin wurde bei mir eine Schwerbehinderung von 80% anerkannt.
Vor kurzem erhielt ich einen Antrag zur Überprüfung. Diesen habe ich eigenständig ausgefüllt mit der Angabe : Hypopara, Fatique ect.
Nun erhielt ich ein Anhörungsschreiben mit dem Hinweis:

Herabsetzung des GdB auf 0
Funktionsbeeinträchtigungen sind nicht zurückgeblieben

Gilt hier der Organverlust garnichts?
Ohne Tabletten könnte ich nicht existieren.
Richtig ist natürlich, dass mein Tumormarker erfeulicherweise nicht nachweisbar ist. Die Heilungsbewährung hierbei ist erfolgt.

Lohnt es sich hier, gegen den neuen Feststellungsbescheid vorzugehen?

Für Informationen bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Undine

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Anhörung zur Schwerbehindertenangelegenheit

| Beitrags-ID: 389106

Hallo Undine,

es ist so, dass man nach einer Krebserkrankung für 5 Jahre einen höheren GdB zugesprochen bekommt, als einem eigentlich zusteht. Sollte sich in den 5 Jahren kein Rezidiv bilden, geht es in der Regel danach mit dem GdB deutlich runter.

Dann bleibt nur „fehlendes Organ“. Und da bei den meisten Schilddrüsenpatienten die fehlende Schilddrüse durch Hormone gut ausgeglichen werden kann, liegt für die Behörden dann meist keine nennenswerte Schwerbehinderung mehr vor. Dann entscheidet der Bearbeiter nach Sachlage.

Wichtig ist es immer, die Schwerbehindertenangelegenheit vorher mit dem Hausarzt oder noch besser mit dem behandelnden Facharzt zu besprechen. Die fragt der Bearbeiter bei der Schwerbehindertenstelle nämlich an. Dabei soalte auch klar bescheinigt werden, welche Beschwerden es gibt, die eine Schwerbehinderung rechtfertigen. Nur die Krankheiten aufzuzählen reicht nicht.

Ein Einspruch lohnt sich in der Regel immer und kostet nichts. Aber dann bitte wie oben geschrieben vorgehen und alle Beschwerden detailiert aufführen.

Als letzten Schritt gibt es dann noch die Klage vor dem Sozialgericht. Dann wird ein sehr ausführliches förmliches „hochrichterliches Gutachten“ erstellt, an dem sich dann das Gericht mit seinem Urteil orientiert.

Während des Schwerbehindertenprozesses kann man sich auch z.B. vom VdK unterstützen lassen. Die sind aber oft zurückhaltend, wenn jemand nur die Unterstützung für die Schwerbehindertenanerkennung haben will. Das ist ein Verein, der auch aktive Mitglieder haben möchte.

Viele Grüße
Stefan

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