Fragen: Konsequenzen nach Beantragung Schwerbehindertenauswe
- Dieses Thema hat 2 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 14.10.2005 - 17:07 von Anonymous.
Fragen: Konsequenzen nach Beantragung Schwerbehindertenauswe
Guten Abend,
ich habe im Forum einige Beiträge gefunden, die sich mit der Beantragung von Schwerbehindertenausweisen beschäftigen.
Grundsätzlich erscheint es mir sinnvoll und hilfreich, auch für mich diesen Ausweis zu beantragen, es bleiben für mich aber noch einige Fragen offen:
– muss ich dem Versicherungsträger für meine Berufsunfähigkeit die bestätigte Schwerbehinderung anzeigen? :
Hier ginge es nicht darum, Leistungen einzufordern, da ich (hoffentlich) weiterhin voll erwerbsfähig bleibe. Vielmehr möchte ich „Formfehler“ für den Fall einer späteren tatsächlichen Berufsunfähigkeit vermeiden. Eine „anonyme“ Anfrage wird wohl nicht funktionieren, da man sowieso nur beraten wird, wenn man seine Versicherungsnummer angibt.
– muss ich meine Krankenkasse benachrichtigen und welche Vorteile bringt mir dies? :
– muss ich zwingend die bestätige Schwerbehinderung meinem Arbeitgeber anzeigen und welche Konsequenzen hat es, wenn ich dies nicht melde? :
Hintergrund dieser Frage ist, dass ich gern bereit bin, auf die 5 zusätzlichen Urlaubstage zu verzichten, da ich meinem Arbeitgeber durch die zu erwartenden Krankheitstage sowieso schon stark belaste. Auf der anderen Seite möchte ich in den Genuss des besonderen Kündigungsschutzes kommen.
– gilt der erhöhte Kündigungsschutz nur, wenn die Schwerbehinderung angezeigt ist oder kann man dieses Ass im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung noch aus dem Ärmel ziehen? :
Ich möchte den Betriebsrat hierzu nicht befragen, da man nie weiß, ob die Info dann nicht doch die Runde macht, selbst wenn ich mich gegen den Antrag entscheide.
– läuft nach der SD-Operation (Totalentfernung wegen pap. SD-Krebs am 29.09.05) eine Frist, innerhalb der ich meinen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt haben muss? :
Vielen Dank schon mal
Michael
Antwort auf: Fragen: Konsequenzen nach Beantragung Schwerbehindertenauswe
Hallo Michael,
schon wieder ich.
Berufsunfähigkeitsversicherung:
Lies Dir Deinen Vetrag gründlich durch. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz nur für die Gesundheit, die vor Versicherungsabschluß bestanden hat. Wenn Du nach Abschluss der Versicherung krank wirst, gibt es da bestimmte Fristen bis der Vertrag bei Berufsunfähigkeit greift, für Krankheiten, die nach Vertragsabschluss kommen. Der Grad der Behinderung geht die Versicherung erst dann etwas an, wenn ein VERSICHERUNGSFALL EINTRITT: Nach einer Sd-Op mit Krebs gibt es mindestens 50 % aber nur über fünf Jahre der Heilungsbewährung. Danach wird meist der Ausweis ersatzlos gestrichen. Es ist dabei sehr unwahrscheinlich, dass Du durch die fehlende Sd. mit Ca. berufsunfähig wirst.
Krankenkasse:
Der Krankenkasse Deine Behinderung mitzuteilen, ist für Dich völlig unschädlich. Du wirst lediglich als chron. krankes Mitglied eingestuft. In der gesetzl. KK. ist das für Dich ohne Nachteil.
Kündigungsschutz:
Der besondere Kündigungsschutz ist nur dann, wenn Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig über Deine Behi. informiert hast. Wenn Du Ihn im Falle einer Kündigung erst aus dem Ärmel ziehst, gilt das als arglistige Täuschung und die Kündigung wird von jedem Arbeitsgericht bestätigt.
Sagst Du es Deinem Arbeitgeber sind die Vorteile auf beiden Seiten. Dein Arbeitgeber kann dafür verlangen, dass er keine Abgabe für nichtbesetzen eines Schwerbehindertenplatzes zahlen muß.
Im Gegenzug muß der Arbeitgeber bei Kündigungsabsicht erst die Erlaubnis beim Integrationsamt (früher Versorgungsamt oder Landeswohlfahrtsverband) einholen. Bei Kündigungswunsch wegen Krankheit hat er sehr schlecht Karten. Ausgenommen: Du befindest Dich in der Probezeit, hast einen Zeitarbeitsvertrag, der automatisch nach einer bestimmten Frist endet oder es ist ein Kleinbetrieb unter 10 Mitarbeitern. Wie das ist, weißt Du – ich nicht.
Wenn Du die Bestätigung Deines Antragseinganges beim Versorgungsamt schriftlich hast, bitte sofort Aebeitgeber und Betriebsrat informieren. Der Kündigungsschutz beginnt mit dem Tag der Antragstellung. Nur den Urlaug gibts erst bei Bewilligung.
Wenn Du Dich gegen den Schwerbehindertenauswes entscheidest, musst Du niemanden benachrichtigen, kannst im Zweifelsfall, wenn man Dir wegen zuvieler Fehl- bzw Krankheittage kündigen will, dieses auch nicht geltend machen
LG
Sofia
Antwort auf: Fragen: Konsequenzen nach Beantragung Schwerbehindertenauswe
Hallo Sofia,
danke für die Info.
Beim weiteren stöbern im Forum habe ich deine anderen Antworten zu diesem Thema auch gefunden.
Schönes Wochenende
Michael
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