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Behindertenausweis???

Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 235373

Hallo an Alle!!

ich habe da eine Frage. Eine Bekannte von mir hat mir gesagt, dass es mit meiner Krankheit (pappiläres Schilddrüsenkarzinom) evetuell möglich wäre einen Behindertenausweis anzufordern.

Habt ihr da irgendwelche Erfahrungen damit?
Besitzt vielleicht sogar jemand von euch einen?

Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

Valentina

Entchen
Nutzerin
PapCa T2 2002, Eins.Stimmbandlähmung

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266959

Hallo Valentina,

im allgemeinen bekommst Du für die ersten 5 Jahre nach Deiner Krebs-Diagnose und -behandlung einen Schwerbehindertenausweis. Vielen hier im Forum wurde ein Grad der Erwerbsminderung (MdE) von 50 % bewilligt, damit bekommst Du neben der Steuerermäßigung, die es auch schon ab 30 % gibt – allerdings abgestuft – und dem besonderen Kündigungsschutz, 5 Tage mehr Urlaub pro Jahr. Ich habe neben dem Pap. CA seit der SD-OP eine einseitige Stimmbandlähmung und habe wahrscheinlich deshalb sogar 80 % bekommen. Manche bekommen auch nach Ablauf der ersten fünf Jahre den Ausweis verlängert, wahrscheinlich dann mit einem geringeren Grad der MdE.

Mit dem Schwerbehindertenausweis bekommst Du auf viele Eintrittskarten Ermäßgung und – ich weiß ja nicht , wie alt Du bist – Du kannst früher in Rente gehen. Allerdings kann es sein, dass Du bei der Jobsuche Nachteile hast, denn private Arbeitgeber beschäftigen manchmal nicht so gern Schwerbehinderte, wegen Angst vor erhöhtem Krankenstand, verminderter Leistungsfäigkeit, dem besonderen Kündigungsschutz und mehr Urlaub, obwohl die Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz an Schwerbehinderten beschäftigen müssen und wenn sie es nicht tun, müssen sie eine Abgabe für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz bezahlen. Ich bin im öffentlichen Dienst und da ist das kein Problem.

Den Ausweis musst Du beantragen, wo ist in jedem Bundesland verschieden. In Hessen z. B. ist es das Versorgungsamt. Du musst dann Deine aktuellen Beschwerden angeben und die Ärzte nennen, die Auskunft über Deinen Zustand geben können.

Viele Grüße
Entchen

Sabine V
foll. Ca 2001, M.Basedow

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266960

Hallo Valentina,
meines Wissens ist das bei SD-Krebs kein Problem. Ich selber hatte vor drei Jahren eine OP wegen foll. Ca und bekam ohne weitere Schwierigkeiten 50 % für 5 Jahre. Tritt in dieser Zeit kein Rückfall, sprich neue Krebszellen auf, verliert man diese Prozent wieder. Der Ausweis bringt 5 Urlaubstage im Jahr mehr, geringe Steuerersparnis und Eintrittsminderung bei einigen Veranstaltungen, obwohl ich die immer vergesse einzufordern, weil ich mich nicht „behindert“ fühle, oder dran erinnert werden mag.
Allerdings ist es ein Handicap, wenn Du versuchst, einen Arbeitsplatz zu bekommen oder zu wechseln. Schwerbehinderte haben besonderen Kündigungsschutz, das versuchen ARbeitgeber gern zu vermeiden….. wenn Du aber einen festen Job hast – einfach beim Versorgungsamt Deiner STadt anrufen, die schicken Dir einen Antrag, den Du mit Lichtbild und Diagnose des Arztes zurückschickst – mehr ist bei mir nicht nötig gewesen.
Liebe Grüße
Sabine V.

Sabine V
foll. Ca 2001, M.Basedow

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266961

Hey Entchen 😆
Ist ja witzig – zeitgleich und dann noch inhaltlich dasselbe. Nun ja: Doppelt genäht hält besser.
Liebe Grüße
Sabine v

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266962

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Das habe ich nicht erwartet, dass man da sogar „schwerbehindert“ ist.
Ich habe meine OP im März 2004 gehabt, dann werde ich anscheinend jetzt noch keinen Ausweis bekommen. Aber vielleicht versuche ich es trotzdem.
Ich bin jetzt 21 Jahre alt und habe noch keine feste Anstellung.
Mein Beruf ist Industriekauffrau und mein Vertrag läuft dieses Jahr, Ende Dezember, aus… Dann werde ich wahrscheinlich keine Chance haben, diesen Job zu behalten… :(

Was soll ich denn jetzt noch machen?? Bewerben kann ich mich jetzt auch schlecht: Im Oktober kommt die 2. Radio-Jod-Therapie… Und jeder, der mich vielleicht doch nimmt, wird mich wahrscheinlich in der Probezeit sagen, dass ich gehen kann…

Mein Freund und ich haben eine Wohnung, für die wir auch Miete zahlen müssen. Er wird ab September eine Meisterausbildung machen und wenn ich jetzt auch noch meine Arbeit verlassen muss, schaut es mit dem Geld ganz schön knapp aus…

Deshalb wäre so ein besonderer Kündigungsschutz schon nicht schlecht.

Ich danke euch herzlich für eure Antworten und eure Unterstützung.
Es ist immer wieder schön zu wissen, dass man nicht alleine mit solchen Problemen ist.

Viele liebe Grüße,

Valentina

Entchen
Nutzerin
PapCa T2 2002, Eins.Stimmbandlähmung

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266963

Hallo Valentina,

warum sollst Du denn jetzt noch keinen Ausweis bekommen? Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, Du bekommst auf die Diagnose Krebs für 5 Jahre einen Grad der Erwerbsminderung von meistens 50 % und nicht erst, wenn Deine Behandlung abgeschlossen ist. Die Schwerbehinderteneigenschaft gilt dann rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, auch der anteilige Urlaubsanspruch wird ab da gerechnet. Die Steuerermäßigung kannst Du für das ganze Jahr ab Januar 2004 in Anspruch nehmen.

Wenn Du den Schwerbehindertenausweis beantragen willst, würde ich es sofort machen. Natürlich kannst Du es auch später machen, z. B. wenn Du einen Job gefunden hast. Allerdings würde ich mich wegen dem Kündigungsschutz nochmal genau erkundigen, denn bei einem Zeitvertrag endet das Arbeitsverhältnis einfach – es braucht ja nicht gekündigt werden und damit besteht vermutlich auch kein besonderer Kündigungsschutz. Man kann sich da aber auch mal beim Versorgungsamt, in Hessen z. B. ist es die Hauptfürsorgestelle, erkundigen.

Im übrigen sind die Versorgungsämter nicht unbedingt bei den Stadtverwaltungen zu finden, aber zumindest kann man Dir dort, z. B. im Sozialamt, Auskunft darüber erteilen können, wohin Du Dich wenden musst.

In großen Krankenhäusern gibt es auch Beratungsstellen, die Dir weiterhelfen können. Vielleicht kannst Du auch dort nachfragen, wo Du die RJT machst.

Wenn Du Im Oktober Deine RJT machst und Dein Vertrag bis Dezember läuft, dann würde ich mich auf jeden Fall bewerben. Du musst ja die Bewerbung nicht terminmäßig so legen, dass Du zu den möglichen Vorstellungsterminen gerade in der dicksten Unterfunktion bist, das geht dann sicher schief. Und nach der RJT brauchst Du auch ein paar Wochen, bis Du wieder fit bist. Aber es ist auch ganz wichtig, in die Zukunft zu planen und eine Perspektive aufzubauen. Bis Ende Dezember hast Du Arbeit, klar dass Du da einige Wochen krank sein wirst. Aber das heißt doch nicht, dass es ab Januar in einem neuen Job nicht wieder losgehen kann. Und wenn dann vielleicht noch eine RJD irgendwann gemacht werden soll, geht das vielleicht unter Thyrogen, sodass Du die Hormone nicht schon wieder absetzen musst und nur die paar Tage ausfällst, die Du im „Bunker“ sitzen darfst.

Liebe Grüße
Entchen

Christian
Nutzer*In
pap. SD CA 1997

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266964

Hallo,

ich habe nach einem pap. SD CA 1997 ohne jegliche Probleme einen GdB von 80 bekommen, nach 5 Jahren lief der aber aus. Aber kein Problem, habe immerhin auch praktisch keine Einschränkungen mehr. Den Antrag zu stellen, kann nie falsch sein, ob das Vorliegen einer Schwerbehinderung die Suche nach einem Arbeitsplatz erleichtert oder sie er erschwert, kann man nicht pauschal beantworten. Der Arbeitgeber hat immerhin dann auch einen Pflichtplatz besetzt und spart u.U. die Ausgleichsabgabe. Die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft im Bewerbungsverfahren ist übrigens zulässig. Der Schwerbehindertenurlaub wird übrigens neuerdings im Jahr des Eintritts bzw. des Wegfalls der Schwerbehinderung nur noch anteilig (1/12 pro Monat) gewährt, nicht mehr wie früher „ganz oder gar nicht“.

Skrupel, die Vergünstigungen oder „Nachteilsausgleiche“, wie es offiziell heißt, in Anspruch zu nehmen, hätte ich an Eurer Stelle nicht. Ich habe sogar mal in den Alpen auf dem Weg zu einer Klettertour mit Kletterausrüstung incl. Helm meinen Ausweis am Lift vorgelegt. „Einmal einfacher Weg für Schwerbehinderte bitte“. Darauf Zwischenruf von einem Freund „Der simuliert nur!!“ , was zur großen Erheiterung in der Schlange hinter uns und auch bei uns führte…

Sabine V
foll. Ca 2001, M.Basedow

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266965

Hey Valentina,
das tut mir leid für Dich, dass du in dieser Zeit wo Du den Kopf mit gesundheitlichen Problemen voll hast, auch noch so Zukunftsängste nerven. Wie Christian schon sagte, eigentlich gibt es bei den meisten Betroffenen nach einer Zeit der Suche nach der richtigen Hormon-Einstellung kaum noch größere Probleme. Meine OP ist jetzt drei Jahre her und ich fühle mich eigentlich topfit. Habe einen 6 Personenhaushalt mit 4 Teens, einen Job und etliche Freizeit- und ehrenamtliche Beschäftigungen ……..lebe also ganz normal weiter. Ich fürchte ( alle ARbeitgeber mal weghören) ich würde mich an Deiner Stelle jetzt sofort bewerben, hoffen, dass ich eine STelle kriege und erst danach den Ausweis beantragen, der ja rückwirkend erteilt wird, wie Valentina? erklärte. Klar ist die Phase der Unterfunktion nicht die beste Zeit für Bewerbungsgespräche ……. ein Wagnis, aber nicht die Zuversicht verlieren. Manches kann doch auch gut gehen. Und sollte das mit der Anstellung wirklich nicht so klappen, könnte man vielleicht auf der Schiene von CHristian argumentieren und dem zukünftigen Arbeitgeber eben die Einstellung eines Schwerbehinderten „anbieten“, wenn er eine normale Einstellung schon abgelehnt hat, natürlich erst. Ich glaube nicht, dass das arbeitsrechtlich falsch wäre, menschlich fände ich es jedenfalls nachvollziehbar.
Laß Dich nicht unterkriegen von den ganzen Nebenschauplätzen. Jetzt ist erstmal gesund werden dran.
Alles Gute Dir
Sabine V

Gerti

Antwort auf: Behindertenausweis???

| Beitrags-ID: 266966

Hallo, ich weiß nicht, ob das hier im Forum schon einer erwähnt hat: Man bekommt beim Autokauf Rabatt auf den Schwerbehindertenausweis. Skoda zum Beispiel (ich glaube, die ganze Volkswagengruppe) gewährt 15% !!! ohne mit der Wimper zu zucken. Auf SchB ab 50% auch ohne die Zusätze gehbehindert oder hilsbedürftig oder so. Nur Neuwagen. Zugelassen auf den Besitzer des Ausweises.
Aber immerhin, gut, wenn man´s weiß.
LG Gerti

Anonym
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