Achtung

Ratschläge auf der Website können keinen Arztbesuch ersetzen
Okay

Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 242581

Hallo,
ich möchte mich nach einer neuen Stelle umsehen und frage mich nun ob ich den neuen Arbeitgeber von meiner Erkrankung in Kenntnis setzen muß/ soll.

Ende letzten Jahres wurde ich wg pap. Ca T4N1 operiert. 1.RDJ Therapie habe ich hinter mir, mit noch einem anreicherndem Lymphknoten. Die 2. RJT steht jetzt an. Vorausgesetzt der LK ist weg müßte ich ja mindestens 1x noch zur RJD. Sieht ja auch ein wenig komisch aus in der Probezeit…???
Kennt sich jemand damit aus?
Die 2. Frage dazu wäre: Mein GdB ist 80%, sollte ich das dann auch mitteilen (würde auch den Verlust der Urlaubstage in Kauf nehmen, die steuerlichen Vorteile könnte ich ja auch bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen).

Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß una

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306448

Hallo Una,

nachdem diese Frage hier im Forum immer wieder auftaucht, habe ich mal versucht, mich schlau zu machen.

Was Vorstellungsgespräche angeht, so gibt es dort ja unzulässige Fragen (z.B. nach Schwangerschaft und Kinderwunsch). Die Frage nach einer bestehenden Schwerbehinderung ist aber zulässig. Der Arbeitgeber darf sie stellen, da sich für ihn aus der Einstellung eines schwerbehinderten Menschen u.U. geldwerte Vorteile ergeben (Erfüllung der SB-Quote). Wenn also die Frage gestellt wird, mündlich oder schriftlich, so muss sie wahrheitsgemäß beantwortet werden. Nach meiner Erfahrung taucht die Frage spätestens in einem Einstellungsbogen auf.

Wie das mit der Anzeigepflicht des Arbeitnehmers für eine Schwerbehinderung aussieht, wenn man bereits im Arbewitverhältnis ist, konnte ich nicht herausbekommen. Vielleicht kennt jemand einen Arbeitsrechtler?

Viele Grüße
Ute

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306449

Ähm, jetzt muss ich mich anscheinend selbst korrigieren.
Die Gesetzeslage ist wohl doch nicht so klar. Ich habe nun auch Hinweise gefunden, dass man die Schwerbehinderung selbst auf Nachfrage nicht angeben muss, insofern durch die Art der Behinderung die Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. (Selbstredend kann man dann aber auch die Vorteile der SB (Urlaub usw.) nicht nutzen.)

Das ist aber nun auch dehnbar. Denn auch längere Fehlzeiten (RJD….) beeinträchtigen ja die Ausübung der Tätigkeit, der Arbeitgeber muss evtl. für Vertretung sorgen usw.

Also: wir sind um keinen Deut schlauer. 🙄
Ute

meerblau
Pap. SD-Ca, follikuläre Variante

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306450

Hallo,

bei großen Betrieben kann es eventuell von Vorteil sein, den Ausweis zu haben. Da sie ja eine Quote erfüllen müssen. Vor allem bei öffentlichen Arbeitgebern (weiß gerade nicht wie das genau heißt, Uni, Stadt, etc.) werden Behinderte bei gleicher Befähigung ja sogar bevorzugt eingestellt.

Man kann übrigens den Ausweis auch zurück geben, wenn es notwendig erscheint. Dann ist man den Status los.

Ich finde es übrigens ein Unding, wenn man das verschweigen muss. Andererseits kann ich kleinere Arbeitgeber auch verstehen, denn der Kündigungsschutz ist ja verschärft und die Arbeitskraft ggf. niedriger.

Ist jetzt auch keine klare Antwort aber eine Ergänzung.

Viele Grüße
Esther

EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306451

Hallo Una,

Du darfst den Ausweis verschweigen, wenn die Schwerbehinderung Deine Arbeit nicht beeinträchtigt! Natürlich hast Du dann keine zusätzlichen Urlaubstage.
Auf dieser Seite wird das alles supergut erklärt:

http://www.inkanet.de/db/sozialrecht/schwerbehinderung/index.html

Gruß,
Ellen

Gesundheit ist das Ausmaß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigungen nachzugehen.
Friedrich Nietzsche

Antwort auf: Auskunftspflicht geg. neuem Arbeitgeber?

| Beitrags-ID: 306452

Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank für die schnellen Antworten und Eure Recherche-Bemühungen.
Anscheinend ja ein schwieriges Thema…
Lieben Gruß
Una

Anonym
Gast

Gäste dürfen nur Anfragen stellen. Ratschläge, Erfahrungsberichte etc. von Gästen werden von den Moderatoren ohne Vorwarnung gelöscht.
Das Gast-Schreiberecht ist nur für Nutzer*innen gedacht, die sich nicht gleich registrieren möchten bzw. Probleme bei der Registrierung haben: Jetzt kostenlos registrieren als Forums-Nutzer*in

Deine Information:

Bist du ein Mensch? Dann klicke bitte auf Herz durchgestrichen.

Geburtstage

Heute haben keine Nutzer*innen Geburtstag.

In den nächsten Tagen haben 7 Nutzer*innen Geburtstag

Zur Zeit aktiv

Forum-Statistik

133.582 veröffentlichte Beiträge
28.768 veröffentlichte Themen
7.203 registrierte Nutzer*innen

Sie möchten uns finanziell unterstützen?
Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V.
GLS Gemeinschaftsbank eG|IBAN: DE52 4306 0967 4007 2148 00|BIC: GENODEM1GLS

Spenden mit einem Klick