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Heilungsbewährung vorbei

Margit
Nutzer*In
pap. Ca. Dez.2002

Heilungsbewährung vorbei

| Beitrags-ID: 242657

Liebe Forumsmitglieder,

Heute kam eine Anhörung vom Amt für soz. Angelegenheiten und man bietet mir nach meiner Heilungsbewährung nun einen Grad der Behinderung von 10% für Teilverlust der SD.
Dagegen lege ich natürlich Einspruch ein.
-ich habe keine SD mehr nach Pap. CA.
– ich habe eine dauerhafte Stimmbandlähmung mit leichten Atembeschwerden bei Anstrengung.
Was denkt ihr muß da noch rauskommen.
20% bringt eigentlich auch keine Vorteile, oder??
Liebe Grüße
Margit

Jan
follik. SD-Ca; OP 04-05/2001

Antwort auf: Heilungsbewährung vorbei

| Beitrags-ID: 306792

Liebe Margit,
„nur“ SD weg wegen Ca bringt nach der „Heilungsbewährung“ meist nix.
Wie die Stimmbandlähmung bewertet wird weiß ich nicht.

SB mit weniger als 50 Prozent bringt praktisch keinen Nutzen, weil es weder Vergünstigungen noch Kündigungsschutz etc. gibt.

Viel Glück!

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Heilungsbewährung vorbei

| Beitrags-ID: 306793

Hallo Margit,

ich glaube, wenn man wenigstens 30 % hat, dann kann man beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Dann wird man behandelt wie mit 50 %. Ob das aber auch alle Vergünstigungen betrifft, weiß ich nicht. Früher in Rente gehen kann man nicht, hab ich gehört.

Bei mir ist pro forma erstmal verlängert worden. Jetzt bekam ich aber den Bescheid: weil der GdB bei mir zukünftig unter 20 % bleiben würde, werde der Ausweis eingezogen. Ich könnte mich in einer Anhörung äußern.

Ich habe dann im Hashiforum bei jemandem gefragt, der jeden Tag damit zu tun hat, und erfuhr, daß man nach Ablauf der Heilungsbewährung wohl nicht viel machen kann, es sei denn man hätte ein Rezidiv. Das will ich natürlich nicht haben!

Und mein Bluthochdruck zählt soviel wie nichts, weil der medikamentös einstellbar ist.

Ich werde vorerst keinen Widerspruch einlegen. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes könne man jederzeit das alte Verfahren wieder aufnehmen, wurde mir gesagt.

Freundliche Grüße von Alba

Margit
Nutzer*In
pap. Ca. Dez.2002

Antwort auf: Heilungsbewährung vorbei

| Beitrags-ID: 306794

Ja, ab 30% kann man sich gleichstellen lassen, kriegt einen geringen Steuerfreibetrag.
Ich will ja nichts, was mir nicht zusteht,
aber ich war schon irritiert, als da stand „Teilverlust der SD“
die ist definitiv ganz weg.

Gruß Margit

Anonym
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