Hallo Margit,
ich glaube, wenn man wenigstens 30 % hat, dann kann man beim Arbeitsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Dann wird man behandelt wie mit 50 %. Ob das aber auch alle Vergünstigungen betrifft, weiß ich nicht. Früher in Rente gehen kann man nicht, hab ich gehört.
Bei mir ist pro forma erstmal verlängert worden. Jetzt bekam ich aber den Bescheid: weil der GdB bei mir zukünftig unter 20 % bleiben würde, werde der Ausweis eingezogen. Ich könnte mich in einer Anhörung äußern.
Ich habe dann im Hashiforum bei jemandem gefragt, der jeden Tag damit zu tun hat, und erfuhr, daß man nach Ablauf der Heilungsbewährung wohl nicht viel machen kann, es sei denn man hätte ein Rezidiv. Das will ich natürlich nicht haben!
Und mein Bluthochdruck zählt soviel wie nichts, weil der medikamentös einstellbar ist.
Ich werde vorerst keinen Widerspruch einlegen. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes könne man jederzeit das alte Verfahren wieder aufnehmen, wurde mir gesagt.
Freundliche Grüße von Alba