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Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 244306

Hallöchen,
Habe aufgrund einer überstandenen SD-Krebs-Erkrankung (1977-84) dauerhaft 30 GdB behalten. Aufgrund weiterer Beeinträchtigungen (Knorpelschäden, starke Osteoporose mit beginnender Knochenverformung an den Füßen, Tinnitus, Spina Bifida Occulta (Offene Wirbel, wo der Beinnerv einklemmt) u.a.
Seit 2004 versuche ich erfolglos, auf mindestens 50 GdB zu kommen, um mit Hilfe des Ausweises meinen langen Arbeitsweg (1,5h einfache Strecke) einigermaßen erträglich im Sitzen in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Habe alle Beeinträchtigungen ausreichend geschildert, Gutachten meines Orthopäden gehen von zusätzlich 60 GdB + „G“ aus.
Im Widerspruchsbescheid sind sämtliche Beeinträchtigungen falsch benannt worden und zum Teil weggelassen. Es wurden Ärzte angeschrieben, die ich im erstan Antrag(2004) angegeben hatte, und die ich bereits vor 3 Jahren gewechselt habe. Andererseits wurden Ärzte, die meine neuen Diagnosen begutachtet hatten, nicht befragt.
Resultat: es bleibt bei 30 GdB. Und dann steht da: Schilddrüsenerkrankung, Fehlen der Schilddrüse, psychosomatische Störung. Diese Störung erscheint erstmals, hatte nie ein Arzt angegeben. Wenn die das schon bescheinigen beim Amt, hätte ja somit der GdB erhöht werden müssen, da es sich um eine weitere Krankheit handelt und nicht zur Schilddrüse gehört.
Habe mir umfangreiche juristische Bücher besorgt und ausreichend anhand Fallbeispielen und bereits ergangener Rechtssprechung belegt.
Es wurde nicht annähernd was dazu geschrieben, ich habe den Eindruck, meine Widerspruchsbegründung wurde nicht bearbeitet.
Gibt es eine andere Möglichkeit außer Klagen? Das würde 2 Jahre dauern, solange schaffe ich das nicht mehr.
Autofahren geht nicht, trage starke Einlagen wegen der Deformierungen, habe kein Gefühl für Gas und Bremse, außerdem ist das Sitzen in der Fahrposition aufgrund der Lendenwirbel nicht länger möglich.
Gibt es ein juristisches Mittel wie Beschwerde wegen Falschbearbeitung oder so?
Und einen 4. Antrag auf Verschlechterung, das bringt nichts, da geht die Warterei von vorn los und es gehen auch Steuervorteile und Urlaubstage „flöten“. Und es gibt bei mir ein Problem, ich kann aufgrund einer Not-OP am Unterleib keine Kinder mehr bekommen. Dies wird ebenfalls mit ca. 20 GdB anerkannt, aber nur bis ca. 50. Lebensjahr.
Ich bin so frustiert und sprachlos.
Kann man beim Behördenleiter eine Beschwerde loswerden, die was bringt?

Ich hoffe, hier ein paar Gleichgeplagte zu treffen, bei denen die Lage so ähnlich ist.

LG, Heike

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314116

Hat keiner ähnliche Erfahrungen gemacht und könnte helfen?

Ich kann doch nicht die einzige sein, der sowas passiert, es sei denn, ich ziehe die Schei.. richtig an.

LG, Heike

gela
Nutzer*In
Jüngster Sohn (19 Jahre ) hat MEN2B

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314117

Hallo Heike,
wenn ich mir das alles so durchlese,kann ich mir gar nicht vorstellen,dass du da keine 50% Gdb bekommst.
Mein Sohnemann hatte auch erst 30% und wir haben dann den Antrag ausgefüllt und es dauerte keine 3 Wochen hatte er seine 50%.
Ich glaube mit Klagen kommst du nicht so weit,dass kostet nur Geld Zeit und Nerven.
Es werden dir hier bestimmt noch ein paar antworten,die sich auf diesem Gebiet auskennen.Es sind hier sehr kompetente Leute,die dir bestimmt noch gute Ratschläge geben können.Du musst nur ein bischen Geduld haben,denn man kann auch verstehen,dass nicht jeder gleich sofort eine Antwort bekommt.
Ansonsten Alles Gute.
Gruss gela

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314118

Hallo Heike,

es ist schwer jetzt hier objektiv zu antworten. Wir kennen nur die wenigen Zeilen von Dir. Wenn ich das in meinem z.Z. dummen Kopf richtig verstanden habe, ist das schon der 2. Widerspruch auf die Ablehnung und Du möchtest nun mit aller Macht klagen. Hast Du Dir das mal aus der Sicht der Beamten vorgestellt, wie das aussieht und wirkt. Ich beobachte schon länger, wie es z.B. hier in Düsseldorf gehandhabt wird. Einige Betroffene aus der SHG und natürlich ich persönlich gehen da etwas anders vor und habe alle gute Erfahrungen gemacht. Der Weg dauert allerdings länger, aber das Ergebnis war immer besser. Man akzeptiert erst mal das Ergebnis und bekommt nicht sofort den höchstmöglichen GdB, sondern arbeitet sich langsam hoch.
So habe ich in den 10 Jahren, wo ich meinen Schwebi habe nicht einmal Widerspruch eingelegt, sondern immer geduldig in Abständen von ca. 2 Jahren einen Änderungsantrag gestellt. Die Beamten reagieren schnell stur, wenn man ihre Kompetenz anzweifelt. Und je öfter Du denen mit Anwälten, Gutachtern oder VdK kommst, desto sturer reagieren sie und zeigen ihre Macht.
Jetzt im März sind bei mir wieder 2 Jahre um und ich werde meine gesammelten Unterlagen vorlegen. In 2 Jahren kommt immer ein großer Haufen Papier von vielen Fachärzten zusammen. Allein am Stapel gesammelter Unterlagen sehen die, da hat sich etwas verändert (verschlechtert).
Und dann habe ich schon ganz früh, nach dem ersten Schriftwechsel, meine Sachbearbeiterin persönlich angerufen und ganz nett und freundlich nur so mit ihr ‚geplaudert‘. Einfach dumm nachgefragt, ob alle Unterlagen vorhanden und richtig ausgefüllt sind. Dann bin ich nicht ein anonymer Name, den man einfach in den Papierkorb schieben kann, da macht eine Ablehnung bei der Bearbeiterin schon ein schlechtes Gewissen. Ich schreibe immer auf die Anträge >Zu Händen von Frau XXX<. Und so, wie man in den Wald ruft, so schallt es zurück. Ich habe ihr von Frau zu Frau von meinen Kindern am Telefon erzählt, das die auch unter allem leiden und nicht nur ich. Meinen letzten Antrag hatte ich innerhalb 4 Wochen zurück und dann nicht mehr nur für eine gewisse Zeit, sondern gleich unbefristet. Und vermutlich werde ich auf diese Tour mit viel Glück beim nächsten mal meine 80% GdB (noch sind es 60%) erhalten :wink: . Es ist wie Gela schreibt, mit Klagen kommst Du nicht so weit, da bekommst Du höchstens eine Gleichstellung. LG
Birgitt

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314119

Liebe Gela und liebe Birgitt,

Ich danke Euch sehr für Eure Antworten!
Ich habe bisher 4 Verschlechterungsanträge gestellt im Abstand von jeweils 1,5 Jahren. Jedesmal hatte ich einer weitere Diagnose mehr, wenn auch nur für ungefähr 20 GdB. Aber jedesmal abgelehnt mit dem Hinweis, es wäre keine Änderung eingetreten.
Ich will jetzt nicht jammern, aber diese ganze Schilddrüsensache hat mich so runtergezogen, vielleicht auch ein „Trauma“, wenn man erfährt, daß man nicht mehr lange zu leben hat. Da war ich 17 Jahre alt!
Und so war die Lebenseinstellung komplett geändert. Habe mich dann aufgerappelt, da ich merkte, das mit dem halben Jahr war „Spinne“.
Dann kam wieder Metastasen, etliche RJT und ich wurde nur „ausnahmsweise“ mit Radiojod therapiert. In der Ex-DDR durften damals nur Personen jenseits der Pupertät/Wachstum (ca. ab 40) so oft RJT machen. Ich mußte auch unterschreiben, daß ich in den nächsten Jahren unbedingt verhüte, da die Ovarien „zuviel“ abbekommen werden.
Und es war nicht von ein paar Monaten die Rede, sondern mindestens 20 Jahre.
So blieb ich Kinderlos.
Eins geht ins andere.
Habe schon überlegt, ob ich in die psychologische „Schiene“ gehe, da wäre mir wahrscheinlich ein Hoher GdB sicher.
Birgitt, habe Dein Profil studiert, Du hast ja wirklich schon einiges zu bieten , was Krankheiten betrifft. Ist deshalb Endokrinologie zum Hobby geworden?

Meine Rechtschutzversicherung übernimmt die Klage, ich ziehe das jetzt durch, auch wenn ich die Beamten verärger. Ich bin ebenfalls im öffentl. Dienst und trete immer sachlich und höflich auf, weder beim Finanzamt noch im Versorgungsamt hatte ich bisher Probleme.
Die Klage ist ein Rechtsmittel, welches jedem Bürger gewährt wird. Damit ärgere ich keinen.
Wenn auch das Sozialgericht der Meinung ist, ich bin so gesund, wie im Bescheid steht, lasse ich in Zukunft die Finger vom Versorgungsamt, versprochen. Dann gebe ich auf, auch wenn es weh tut.

Ich wünsche Euch beiden noch einen schönen Abend und vorallem Gesundheit!

LG, Heike

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314120

Hallo Heike,

Ich habe bisher 4 Verschlechterungsanträge gestellt im Abstand von jeweils 1,5 Jahren. Jedesmal hatte ich einer weitere Diagnose mehr, wenn auch nur für ungefähr 20 GdB. Aber jedesmal abgelehnt mit dem Hinweis, es wäre keine Änderung eingetreten.

Das kann stimmen und dann bekommt man auch keinen neuen Ausweis, denn die einzelnen GdBs werden nicht addiert. Im Prinzip müsste man für jede Erkrankung einen eigenen Schwebi ausgehändigt bekommen, dann sieht man es deutlich und versteht es besser.
Natürlich hast Du im laufe der Zeit immer mehr Erkrankungen bekommen und fühlst Dich durch die Vielzahl der Erkrankungen natürlich auch viel schlechter. Aber das interessiert das Versorgungsamt nicht. Nur wenn sich ein und die selber Erkrankung verschlechtert hat, dann wird der GdB erhöht und ein neuer Ausweis wird fällig. Z.B. hast Du auf die SD mit einem GdB von 30% die höchste Punktzahl. Verschlechtert sich der Zustand der fehlenden SD (hast ein Rezidiv) dann erhöht sich die der GdB von 30 auf 40 oder 50% und man muss dafür einen neuen Ausweis ausstellen. Nicht wenn noch 5 weitere unabhängige Erkrankungen dazu kommen, dafür müsste man theoretisch weitere Ausweise ausstellen.

Bei mir ist das die Nebennierenisuffizienz. Mit einer fehlenden Nebenniere hatte ich unabhängig von SD und orthopädischen Erkrankungen den höchsten Prozentsatz von 50%. Als dann die zweite NN auch zum größten Teil raus musste, wurde das auf 60% erhöht. Jetzt habe ich wegen der Tabletteneinnahme wegen der fehlenden NN eine Augenproblematik dazu entwickelt und rechne damit, das der GdB wieder angepasst wird. Denn die Augen wären in Ordnung, wenn ich nicht lebensänglich Cortison nehmen müsste. Bei mir ist eine weitere Verschlechterung eingetreten und nicht eine neue Erkrankung der Augen dazu gekommen. Ich hoffe, das war so einigermaßen verständlich und man versteht, was ich sagen will, kann das im Moment nicht besser erklären.

> Birgitt, habe Dein Profil studiert, Du hast ja wirklich schon einiges zu bieten , was Krankheiten betrifft. Ist deshalb Endokrinologie zum Hobby geworden? < Jein, das hat wohl die Richtung beeinflusst. Medizinisch war ich schon immer sehr interessiert. In der Schule hatte ich als Schwerpunkt die naturwissenschaftlichen Fächer (Biologie, Physik, Chemie) als Leistungskurs gewählt. Als ich dann meine Lehre als Zahnarzthelferin begann, war natürlich die Fachkunde (Allgemeinmedizin) mein Lieblingsfach. Und spezialisiert hat sich das jetzt wegen meiner endogenen Erkrankungen. Aber über Endokrinologie weiß ich auch nur sehr wenig und nur meine eigenen Erkrankungen betreffend. Von Diabetes und Bauchspeicheldrüse ect. habe ich Null Ahnung. LG
Birgitt

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314121

Hallo Birgitt,

Wie sich der GdB zusammensetzt bzw. gerechnet wird, habe ich mir in den Anhaltspunkten und den Kommentaren dazu ausführlich durchgelesen.
War heute auf dem Versorgungsamt und habe Kopien der relevanten Befunde und Gutachten bestellt.
Werde mich dann mit der Anwältin zusammensetzen und entscheide dann, wie es weitergeht.
Die fortgeschrittene Osteoporose mit beginnenden „Verformen der Fußknochen ist zum Beispiel eine Diagnose, die mit der Suprimierung des TSH zusammenhängt und den GdB (Einzel-GdB bei ca. 20, wenn bereits Frakturen vorliegen) dann um die Hälfte (10 GdB) erhöhen würde. Wäre dann Gesamt: 40. Dies ist ein Beispiel, welches mir beim VdK genannt wurde.

Aber wie schon gesagt, es geht ja nicht um Leben oder Tod, ich lasse mich erstmal beraten.

LG, Heike

ANAID
pap. SD-Karz.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314122

Hallo Heike,

habe heute meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Habe GdB 80 bekommen. Für die nächsten 5 Jahre.

Die haben nur 2 Wochen Bearbeitungszeit gehabt. Hatte alle Unterlagen mitgeschickt.

Wie lief es bei Dir?

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314123

Liebe Diana,

Das ging ja wirklich schnell bei Dir! „Glückwunsch“! Natürlich in Anführungsstrichen, denn die Gesundheit ist ja viel wichtiger.
Nach spätestens 5 Jahren meldet sich das VA bei Dir wegen der Runterstufung auf 30 GdB. Sei gewappnet und laß Deinen Arzt ein ausführliches Gutachten machen. Aber wie gesagt, erst in ca. 5 Jahren, solange läuft ja die Heilungsbewährung nach Krebs-OP.

Liebe Diana, werde Dir demnächst mal berichten, was die Anwältin meint.

LG, Heike

ANAID
pap. SD-Karz.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314124

Ja, die hatten mir im Feststellungsbescheid schon angekündigt, dass nochmal geprüft wird.

Werde bis dahin schön alles sammeln und dann rechtzeitig meinen HA informieren.

Dachte allerdings, dass die nur auf 50 runterstufen. Aber erstmal 5 Jahre. Hoffe so, die Entfristung meines Vertrages durchzukriegen. Habe schon Kontakt zum Schwerbehindertenvertreter aufgenommen.

LG und gute Nacht
Diana

AlbaLeitungsteam SHG Magdeburg pap. SD-Ca., foll. Variante, pT2, 2002

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314125

Hallo Diana, hallo Heike,

soviel ich weiß, wird nach 5 Jahren „Heilungsbewährung“ erneut geprüft. Wenn aber, was wir alle uns ja wünschen, in dieser Zeit krebsmäßig nichts nachgekommen ist, so wird man auf Null zurückgesetzt – auch wenn man zuvor 80 hatte, kann das vorkommen und ist hier auch schon vorgekommen.

Bei 30 % Anerkennung kann man sich „gleichstellen“ lassen, allerdings erhät man auch dann nicht mehr die 5 Tage mehr Urlaub oder die Steuervergünstigung und kann auch nicht mehr früher in Rente gehen.

Mir etwa wurde mitgeteilt, daß mein verbleibender Grad unter 20 % läge und dafür gibts es halt keinerlei Vergünstigungen. Für den in der Zwischenzeit aufgetretenen hohen Blutdruck/Herzklappeninsuffizienz gäbe es ebenfalls nur einen kleinen Prozentgrad. Da sich aber verschiedene Krankheiten in der Berechnung nicht addieren – nützt das alles nichts.

Es grüßt Euch herzlich Alba, deren OP jetzt 6 Jahre zurückliegt und die aus Behördensicht „kerngesund“ ist und daher wie immer voll weiterarbeitet – bis sie genau 66 Jahre und 2 Monate alt sein wird und Altersrente bekommt (unberufen toi toi toi 😉 )

ANAID
pap. SD-Karz.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314126

Hallo Alba,

ich verzichte gerne auch den SBA, wäre dafür lieber gesund. Und die 5 Tage extra Urlaub sind ganz schön – aber ich habe noch Resturlaub.

Hauptsache, ich bekomme jetzt meinen unbefristeten Vertrag. Dafür verzichte ich dann in 5 Jahren auch gerne auf den SBA.

Abwarten, was kommt.

Also, lass Dir die Zeit bis 66 und 2 Monaten nicht lang werden.

LG
Diana

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314127

Hallo Alba

Meine OP liegt 30 Jahre zurück, es gab 80 % Schwerbehinderung . Dann, 5 jahre später folgte ein Rezidiv, diesmal waren es 100 % auf Lebenszeit.
Ich lebe immer noch, die 100% wurden zur Wende runtergestuft auf 50 und dann auf 30 GdB. War aber selbst schuld, denn ich habe nicht auf die Anhörung vom VA reagiert. Diese 30% bleiben lebenslang, da damals ein Rezidiv da war. Und meine neue Ärztin ist der Meinung, es muß erhöht werden, da bei mir absolut nichts „hinhaut“. Ich warte jetzt auf das Ergebnis der Radiojoddiagnostik und eventueller anschließender Therapie.
Ist wieder was „im Busch“, muß auf 100 GdB rauf, bis ich in die Kiste springe. Es gibt da einen Beschluß des Sachverständigenbeirat, wenn mehrmals Metastasen auftreten (nach der Heilungsbewährung), ist der GdB dauerhaft auf 100 zu setzen.
Aber ich will ja mal nicht hoffen! Die Gesundheit ist mir da schon viel lieber.

LG, Heike

Heike 2906
Nutzer*In
foll. SD-CA pTxN0M1pulm.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314128

Liebe Diana,

Jetzt bis Du ja schon paar Tage in „Freiheit“.
Wie lange bist Du denn jetzt nach der RJT krankgeschrieben?

LG, Heike

ANAID
pap. SD-Karz.

Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314129

Hallo Heike,

bin seit Dienstag raus. Ich muss am Montag wieder zu meinem HA.Die Krankschreibung galt erstmal bis zum 23.01.09. Da ich aber am 27.01.09 meine AHB antrete, wird es wohl noch etwas dauern.
Ich werde nach Bad Oexen fahren. Habe auch schon erfahren, dass es dort einen kostenfreien Wlan-Anschluss gibt.
Die AHB / Reha ist erstmal bis zum 17.02.09 eingeplant. Aber ich gedenke wenigstens 1-2 Wochen dranzuhängen. Bin zwar nicht mehr wirklich krank, aber geistig noch nicht wieder richtig auf der Höhe. Ich denke dann immer daran, ob ich in meiner Verfassung im Job klar käme. Und das ist noch nicht der Fall. Auch habe ich ja mit meiner Mutter einiges durchgemacht, so dass ich die Zeit in der AHB gerne nutzen würde um dieses Problem anzugehen. Mein HA wird auch eine entsprechende Empfehlung an die Klinik schreiben. Meine Chefin geht sowieso davon aus, dass ich nicht vor März zur Arbeit komme und bekräftigt mich auch darin, die 6 Wochen auszunutzen. Mal sehen, wie der Reha-Arzt das so sieht.

Warst Du schon bei deiner Anwältin?

LG Diana

Heike 2906
Nutzer*In
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Antwort auf: Widerspruch beim Versorgungsamt ohne Nutzen

| Beitrags-ID: 314130

Hallo Diana,

Da drücke ich Dir nochmal beide Daumen, daß Du eine lange Anschlußbehandlung genehmigt bekommst und Du Dich erholen kannst bzw. etwas abschalten kannst.

Mein Termin ist am Dienstag, werde dann mal schreiben, was sie dazu meint.

Bis dahin, alles Gute!

Heike

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