Gültigkeit vom Ausweis
- Dieses Thema hat 8 Antworten und 4 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert 30.03.2009 - 14:21 von Heike 2906.
Gültigkeit vom Ausweis
hatte im Dezebber 2008 meine Ops
Vor 5 Wochen den Antrag gestellt.
50% bekommen und nur 4 Jahre gültig.
Ihr schreibt heir von 5 Jahren.
Sind die bei mir besonders streng oder?
Vieln Dank für eure Infos!!!
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
Es wundert mich auch etwas, daß der Ausweis zumindest nicht bis Dez. 2013 gilt, wenn die schon so „genau“ sind.
Ungefähr 6 Monate vor Ablauf des Ausweises, bei Dir also Herbst 2012, bekommst Du einen Anhörungsbogen geschickt und mußt dann darlegen, ob die Krankheit Dich noch belastet, ob eventuelle das Szinti noch nicht „sauber“ ist (also noch Restgewebe nachweisbar ist).
Ich würde mir dann vom behandelnden Arzt Hilfe holen beim ausfüllen. Es ist alles Auslegungssache.
Falls aber alles im grünen Bereich ist (was viel wünschenswerter wäre, als paar Behinderungsgrade), dann wirst Du auf 30 oder gar Null gestuft.
Unabhängig davon kannst Du mal freundlich beim Amt anrufen und Dir diese seltsame 5-Jahresfrist, die bei Dir keine ist, erklären lassen.
Viel Erfolg und alles Gute für Dich!
Heike
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
ich würde dort anrufen und ggf. Einspruch einlegen. Nach (SD-)Krebs sind 5 Jahre normal! Vielleicht hat sich ja nur jemand vertan.
Kürzere Zeiten (2, bzw. 3 Jahre) kann man wohl bei Krebsarten, bei denen ein Rezidiv sehr unwahrscheinlich ist, bekommen. Aber SD-Krebs gehört dazu leider nicht.
Irgendwer hatte mal einen Link zu einer offiziellen Übersicht mit den Prozenten und Jahresangaben eingestellt. Ich finde den Beitrag aber nicht wieder.
Viele Grüße
Esther
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Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
man bekommt 5 Jahre! Guck dir mal folgendes PDF an, auf Seite 183 findest du das Schilddrüsenkarzinom: http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/arbeit/berlin_bua08.pdf
Allgemeine Informationen zum Ausweis bekommt man auch hier: http://www.berlin.de/lageso/behinderung/begriffsbestimmung/index.html
Viele Grüße
Esther
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Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Werde da wohl anrufen müssen!
Nach meiner Radiojod habe ich einen Brief erhalten.
Ein Verdacht auf eine lymphknotenmetastase besteht.
Es ist ein Verdacht.
Soll ich auch diesen Brief beifügen?
Diese Forum finde ich echt super!
Danke!!!!!
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
Nach meiner RJD habe ich auch einen langen Brief erhalten, unter anderem sind da verdächtige Lymphknoten im Halsbereich zu beobachten und die Nuklidspeicherung im Halsbereich ist als Vedacht auf Rezidiv zu werten.
Da ich gerade im Klageverfahren gegen das Versorgungsamt bin (auf Höherbewertung auf mindestens 50-60 GdB- auch wegen orthop. Probleme9, werde ich diesen Brief auf jeden Fall mit in die Klage einfließen lassen.
Ich rate Dir also, lege eine Kopie des Briefes mit zum Antrag/Widerspruch, er zeigt ja, daß noch gewaltige Vorgänge im Körper krankhaft sind.
LG und viel Erfolg.
Heike
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
ich muss also einen Brief schreiben (wird mich schon Überwindung kosten).
Ich gehöre zu denjenigen, die ihre Erkrankung ignorieren (nun ja manchmal denke ich oh Gott ich habe Krebs, dann aber nöööö das ist ja rasuoperiert woren)
Muss man da uch klagen?
ist das denn üblich?
Ach herrje
der Typ bin ich nun mal wirklich nicht.
Dir wünsche ich natürlich vieeeeel Erfolg!
Also mit einer Verlängerung nach 5 Jahren (bei mir 4) ist auf normalem Wege nicht zu rechnen?
na wunderbar.
man sieht uns halt die erkrankung nicht an.
ist ja auch gut so.
ich finde meine Narbe am Hals schon sehr belastend.
Ist nicht schön geworden.
Ab jetzt immer mit Halstuch finde ich ….nun ja will ja nicht jammern.
Dir nochmals vieeeeel erfolg und berichte!
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
du schreibst, dass Verdacht auf LK Metastasen besteht. Ich würde das Schreiben auf jeden Fall beifügen. Wenn sich der Verdacht bestätigt, stehen dir auf jeden fall 80% auf 5 Jahre zu!
LG Swea
Antwort auf: Gültigkeit vom Ausweis
Hallo Nale,
Mit dem Klagen hast Du noch viel Zeit.
Als erstes rufe bitte dort (Versorgungsamt) an und erkundige Dich, nach welchem Prinzip die die Heilungsbewährung berechnet haben.
Je nachdem, wie die Antwort ausfällt, hast Du ja noch mindestens bis 2012 Zeit.
Falls Deine Lymphknoten bösartig sind (was ich bitte bitte nicht hoffen möchte), stellst Du einen Verschlimmerungsantrag, Dein Arzt wird Dir bestimmt helfen. Und Du fügst alles relevanten Unterlagen, die Du hast, dem Antrag bei.
Wenn dieser Antrag dann nicht zu Deiner Zufriedenheit ausfällt, gehst Du innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides in Widerspruch. Begründest ausgiebig, wieso Du Dich ungerecht/falsch bewertet fühlst.
Alle Funktionsstörungen, Befindlichkeiten, Rezidivangst usw. erläutern.
Erst wenn der Widerspruchsbescheid ebenfalls nicht Deinen Vorstellungen entspricht, dann käme eine Klage in Frage. Aber das dauert dann mindestens 2 Jahre, die Gerichte sind überlastet mit Hartz IV-Klagen.
Am Gescheitesten wäre, Du wirst Mitglied in einem Sozialverband (VdK u.ä.), kostet monatlich 6,– Euro und kannst jederzeit Beratung in Anspruch nehmen.
Aber soweit ist es ja noch lange nicht bei Dir.
Vielleicht klärt ein Anruf alles.
Viel Glück!
Heike
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