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Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

Sven1982

Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 245174

Hallo! Hier mal eine Frage an alle, die auf diesem Gebiet etwas mehr Erfahrung haben als ich:

Habe im Mai und September letzten Jahres meine Radiojodtherapien gemacht und im Anschluss keine AHB.

Habe ich dieses Jahr trotzdem die Möglichkeit eine Reha/Kur zu bekommen bzw. gibt es dort Fristen die einzuhalten sind? Und an wen muss ich mich wenden? 🙄

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Antwort auf: Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 318527

Hallöchen.
soviel ich weiss stehen einem 2 Stück in einem Jahr zu. Bei mir hat das alles der Hausartzt in die Wege geleitet. Dann ging es ganz fix. Ansonsten kann man glaube ich auch direkt bei der Arge in Bochum nachfragen.
LG und viel Glück

Antwort auf: Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 318528

Hallo Swen,

also Krebsnachsorgekuren werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Erst-Therapie gewährt.
In Ausnahmefällen kann bei besonderer Schwere auch innerhalb von zwei Jahren eine Krebsnachsorgekur gewährt werden, es gibt allerdings keinen rechtlichen Anspruch darauf.
ACHTUNG: Rechtliche Vorschriften ändern sich sehr oft, immer bitte bei der zuständigen Behörde nachfragen.

Siehe auch: FAQ: Vorgehen bei KUR-Antrag / Reha / AHB

Viele Grüße
Harald

Sven1982

Antwort auf: Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 318529

Krebsnachsorgekuren werden innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Erst-Therapie gewährt.

Beendigung der Erst-Therapie ist ja dann vermutlich die zweite und letzte RJT, oder?

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polly1975
SD-CA,papillär T2

Antwort auf: Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 318530

Hallo Sven & Andere Interessierte,

wann die Erst-Therapie beendet ist, ist in unserem Falle durchaus eine (ärztliche) Auslegungssache!
Ich habe mir diese Frage auch gestellt und dann auch nach meiner letzten RJT den zuständigen Arzt im KH (Nuklearmediziner) mit diesen Fragen konfrontiert.

Er meinte, dass man die Erst-Therapie eigentlich erst mit erfolgreicher, vollständiger Ablation als beendet ansehen kann.
Bis dahin sollten auch nach jeder RJT herapie eine AHB möglich sein, wenn die RJT mit Hormonentzug durchgeführt wurde. Beim Einsatz von Thyrogen wollte er sich zu keiner Stellungnahme „breitschlagen“ lassen. Rein „rechtlich“ wird aber bei der Indikation RJT meines Wissens nach kein Unterschied zwischen Hormonentzug und Verwendung von Thyrogen gemacht.
(Dies bedeutet, dass man rechtlich auch nach einer RJT mit Thyrogen den Anspruch auf eine AHB geltend machen könnte, wenn einen der behandelnde Arzt darin unterstützt. Bisher wurde auf rechtlicher Seite bzgl. AHBs auf die neue Behandlungsform mit Thyrogen m.E. noch nicht „reagiert“.)

Blöd finde ich in diesem Zusammenhang, dass direkt nach der RJT auf dem Szinti ja teilweise noch Reste erkennbar sind und eine Befundbestätigung ja in vielen Fällen noch durch eine abschließende RJDiagnostik abgesichert wird. Eigentlich ist damit die Erst-Therapie/ Primärbehandlung aus meiner Sicht dann erst wirklich abgeschlossen.
Dies hat mir der Arzt im Gespräch auch bestätigt.

Nun ist es aber so, dass eine RJD keine Indikation für eine AHB, wohl aber für die onkologische Nachsorge-Reha hat, unabhängig davon, ob eine AHB gemacht wurde oder nicht.
Blöd/ gesundheitspolitisch inakzeptabel ist m.E. in diesem Zusammenhang auch, dass auch nach einer RJD mit Hormonentzug keine Indikation für eine AHB besteht! (In einigen Häusern wird die RJD ja immer noch mit Hormonentzug durchgeführt, teilweise auch nach individueller Absprache mit dem Patienten, teilweise ohne vorherige Aufklärung!)

gerade bzgl. der Unterscheidungen zwischen RJT und RJD besteht eigentlich mal „(Er)Klärungsbedarf“, denn die aus Patientensicht auf die Lebensqualität niederschlagende Unterscheidung ist unabhängig von RJT und RJD eher in der Behandlungsdurchführung, ob
a) mit Hormonentzug oder
b) mit Thyrogen zu sehen!

Der Arzt meinte zudem man könnte ja möglicherweise mit einer spezifischen Formulierung im Arztbrief auf
a) den Abschluss der Primärbehandlungen hinweisen bzw. wenn dies noch nicht der Fall sein sollte aus ärztlicher Sicht auf
b) das Andauern/ die Notwendigkeit weiterer zur Primärbehandlung zählender medizinischer Behandlungen (weitere RJT, weitere RJD).

Ob dies dann aber „hilfreich“ ist, im Sinne von AHB-beantragung/ NAchsorge-Reha , aber auch hilfreich für die anderen behandelnden Ärzte (Endokrinologen) weiß ich nicht so recht.

Auf jeden Fall wär dies auch ein Punkt für die vielen Fragen/ Dskussionen beim Nachsorge-Workshop, ….denke ich.

Hoffe Dir vielleicht geholfen zu haben!

Herzliche Grüße,
Polly

PS:
Zu Haralds Anmerkung:
Soweit mir bekannt ist, stehen jedem onkologischen Patienten zwei onkologische Nachsorge-Rehas zu, wobei die erste möglichst im 1.Jahr nach der beendigung der Primärbehandlung angetreten werden sollte. So wurde es aus dem Sozialgesetzbuch während meiner letten Reha den Patienten in einem Vortrag mitgeteilt. (Welcher § es ist, weiß ich gerade nicht!). Ich weiß aber auch nicht, ob sich daran im letten Jahr etwas geändert hat

Herzliche Grüße,
Polly

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Reha/Kur auch dann wenn zuvor keine AHB?

| Beitrags-ID: 318531

Hallo,

ich hatte im Nov. meine OP´s und im Januar die RJT und war jetzt im April/Mai zur Reha, hatte keine AHB.

Nach Aussage der Sozialberaterin in der Reha und meines neuen – alten Hausarztes kann man bis zu 3 Kuren beantragen, die Kostenträger haben aber gerne einen Jahreswechsel dazwischen.

Beide, sowohl mein Arzt wie auch die Sozialberatung, raten mir dazu, in ca. einem Jahr eine erneute Reha zu beantragen. Das werde ich auch machen. Was draus wird, muss man abwarten.

Anonym
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