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Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 245271

Hallo alle zusammen!

Nachdem mir durch das Lesen hier im Forum klar geworden ist, dass ich auch einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen könnte (was ich vorher absolut nicht wußte, und auch noch von keinem Arzt gehört hatte), stellt sich mir eine wichtige Frage.

Ich studiere derzeit Lehramt für Grundschule (in Bayern) und muss nächstes Jahr mein 1. Staatsexamen schreiben. Sollte ich tatsächlich den Ausweis beantragen, würde er vermutlich noch für vier Jahre ausgestellt werden, da meine Krebsdiagnose jetzt genau ein Jahr zurückliegt. Nach dem Examen folgt ein zweijähriges Referendariat mit abschließendem 2. Staatsexamen. Nach diesem erfolgt eine Anstellung als Grundschullehrerin eigentlich ausschließlich aufgrund des Notendurchschnitts aus 1. + 2. Examen. Zum Zeitpunkt einer hoffentlichen Anstellung (also in ca. 3 Jahren, wenn alles gutgeht), wäre dann der Ausweis noch gültig. Kann es sein, dass sich dieser negativ auf die Anstellung auswirkt, also ich aufgrund meiner Erkrankung meine Anstellungschancen verschlechtere? Oder aber könnte es möglich sein, die Chance eine Anstellung zu bekommen, damit positiv zu beeinflussen, weil im öffentlichen Dienst eine Behindertenquote eingehalten werden muss?

Aktuell leider ich noch immer unter einer Dysphonie, wobei nicht mehr der Stimmbandnerv der Auslöser ist (durch Logo wieder „entleidigt“). Nach neuen Erkenntnissen beruht die Stimmstörung auf Rheumaknoten an den Stimmlippen, die vermutlich durch die Autoimmunerkrankung Hashimoto ausgelöst wurden.
Inwieweit erscheinen die einzelnen Erkrankungen in einem Schwerbehindertenausweis? Besonders bei der Stimmerkrankung habe ich Angst, dass sie eine Anstellung negativ beeinflussen würde. Natürlich bin ich medizinisch „voll am Ball“ dieses Problem zu beheben, weil ich ja sonst tatsächlich niemals unterrichten könnte.

Hat jemand einen Ratschlag für mich, ob es also trotzdem sinnvoll ist, den Schwerbehindertenausweis noch zu beantragen?

Ein herzliches Dankeschön im Voraus für even. Tipps und Ratschläge und liebe Grüße an alle von

Mirimaus :D

Anna-K.
pap. Ca. pT1

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319015

Hallo Mirimaus,

an Deiner Stelle würde ich mich beim zukünftigen Arbeitgeber erkundigen, ob es berufsspezifische Zugangsvoraussetzungen gibt. So allgemein kann man diese Frage wohl nur schwer beantworten. Es gibt negative Beispiele (Ich komme aus dem Loch nicht mehr raus) und auch positive (Endokrine Störung?). So vom Gefühl her würde ich meinen, dass der Ausweis eher ein Vorteil ist, aber die Stimmprobleme möglicherweise nachteilig.
Ich wollte selbst mal Lehrerin werden. Damals wurde schon in der Schule ein Stimmtest gemacht, bei dem ich glatt durchgefallen bin, weil ich nicht laut genug schreien konnte, ohne dass die Stimme gekippt ist. Also für Dauerbelastung nicht geeignet. Lass Dich davon nicht ermutigen, aber schau beizeiten, ob Du letztlich wirklich in dem Beruf arbeiten kannst, darfst und willst.

Grüße
Anna-K.

LottileinLeitungsteam NW Hypopara pap. SD-Ca pT 4b N1M1, Hypopara

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319016

Bei uns in RlP ist der ADD für die Einstellung von Lehrern zuständig. Vielleicht gibt es bei Euch sowas auch. Wenn Du allein durch Fragen Nachteile befürchtest, dann bitte den USta der Uni, das für Dich rauszubekommen. Ich hoffe Ihr habt einen.
Nein, im Ausweis steht nicht drin, was Du hast. Möchtest du verbeamtet werden? Dann frag auch nach, wie es damit steht.

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319017

Hallo Lottilein,

könntest du mir bitte die Abkürzungen ADD und USTa auflösen, da ich momentan nicht weiß, was das genau heißt. 😳 😉 Ich weiß noch nicht, ob ich überhaupt noch eine Chance auf Verbeamtung habe, da ich auch schon 38 bin, und es ja noch ca. 3 Jahre bis zur Anstellung wären. Aber ich denke, ich könnte auch ohne die Verbeamtung leben, Hauptsache, ich kann und darf unterrichten. Danke dir ganz herzlich

Liebe Grüße Mirimaus :D

EllenVerstorben med. SD-Ca; Multiple Sklerose

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319018

Hallo,

ich würde mich an Deiner Stelle beim Bayerischen Lehrerverband erkundigen. Als Laie würde ich meinen, dass der Ausweis in Deinem Beruf auf jeden Fall von Vorteil ist.

Grundsätzlich ist es aber so, dass Du ihn auf jeden Fall beantragen kannst – Du musst ihn nämlich beim Bewerbungsgespräch und auch im Falle einer Anstellung nicht angeben! Dann kannst Du natürlich auch keine zusätzlichen Urlaubstage beantragen, im Falle einer Kündigung gilt aber trotzdem der erweiterte Kündigungsschutz.

Und soweit ich weiß: selbst wenn Du ihn angibst, musst Du dem Arbeitgeber nicht sagen, an welcher Erkrankung Du leidest. Das wäre ja noch schöner 😯 Ich bin auch immer noch der Meinung, je weniger auch die Kollegen wissen, desto besser…

Gruß
Ellen

Gesundheit ist das Ausmaß an Krankheit, das es mir noch erlaubt, meinen wesentlichen Beschäftigungen nachzugehen.
Friedrich Nietzsche

LottileinLeitungsteam NW Hypopara pap. SD-Ca pT 4b N1M1, Hypopara

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319019

ADD: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Die sind eben für Dich zuständig, wenn Du ins Referat gehst, weisen Schulen und Anstellungen zu.
UStA heißen in Bayern die ASten, also Studierendenvertretungen. Leider darf es die nämlich in Bayern nicht geben (&%§$!$“§$%) und daher UStA – Unabhängiger Studierenden Ausschuss.

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319020

Hallo!

Euch allen ein herzliches Dankeschön für die Antworten.



@Lottilein
: Soweit ich weiß, gibt es eine solche Studierenden-Vertretung an der Ludwig-Maximilians-Uni in München. Werde dort unbedingt vorbeischauen, auf die Idee wäre ich nicht gekommen. Danke!



@Anna-K
.: Von einem solchen Stimmtest ist mir (Gott sei Dank!) in Bayern nichts bekannt. Ich würde derzeit mit Pauken und Trompeten durchrasseln. Aber du hast recht, wenn sich nicht bald eine medizinische Lösung für mich findet, wird es schwierig bzw. unmöglich, mein Ziel zu realisieren. Nur möchte ich derzeit darüber am liebsten noch nicht nachdenken, nachdem ich mich „auf den Kopf stelle“ dieses Studium trotz 3 Kindern und dem plötzlich „dazwischengekommenen“ SD-CA noch fertigzukriegen.



@Ellen
: Vielen Dank für den Tipp mit dem Bayerischen Lehrerverband. Auch daran hätte ich alleine nicht gedacht. Werde dorthin Kontakt aufnehmen und schauen, ob man mir Ratschläge geben kann.

Danke schön und herzliche Grüße von Mirimaus

Nale
Nutzer*In

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319021

In BaWü wird man zur Einstellung fürs Ref, dann als Studienassesor und zum Teil bei der übernahme ins auf Lebenszeit zum Gesundheitsamt geschickt. Dabei sind die sogar bei etwas Übergewicht „empfindlich“ man bekommt dann das Angestelltenverhältnis für 1-2 Jahre, um dann erneut einen Versuch für die Verbeamtung zu starten.
Ich denke der Ausweis wäre erst nützlich, wenn du schon eine verbeamtung auf Lebenszeit hättest.
Dann kannst du eine Ermäßigung des Deputates beantragen.
Die beträgt bis zu zwei Stunden bei 50% Behinderung.

Falls du dich entscheidest keinen zu beantragen:

Da man als Ref ja eh eine vorgeschriebene Stundenzahl unterrichten muss, denke ich nicht, dass hier eine Ermäßigung ohe verlängerung der Refzeit machbar ist.
Und Steuern zahlt man ja als Ref ja eh keine/kaum da bringt dir also auch diese Steuerersparnis nix.
Grüßle
Nale

Nale
Nutzer*In

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319022

Rechtliche Infos gibt es bei der GEW
da gibt es ein schlaues Handbuch mit Schul und Dienstrecht
die ISBN einer, allerdings alten, Ausgabe:
3-922366-44-9

Maria2
Moderator
pap. Karzinom pT3 tall-cell-Variante

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319023

Hallo Mirimaus,

also generell ist der öffentliche Dienst sogar froh, wenn sie Leute mit Schwerbehindertenausweis haben (eben wegen der Behinderten-Quote) – zumindest wenn man – wie wir – tatsächlich in seiner Leistung eigentlich nicht beeinträchtigt ist :P
Mit der Stimme, das ist so ´ne Sache als Lehrerin. Aber das wird sich ja hoffentlich noch bessern, warte mal ab :magician:

Viele Grüße von
Maria

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Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319024

Hallo nochmal!

Ein weiteres großes Dankeschön für eure Antworten. :D :D :D



@Nale
: Ein toller Tipp mit der GEW! Hatte bislang davon noch gar nicht gehört. War mittlerweile auf der Homepage des bayerischen Landesverbandes und habe mir kostenloses!!! Infomaterial geordert, von dem ich mir erhoffe, dass für mich Nützliches drin steht. Verstehe gar nicht, dass niemand an der Uni mal was von der GEW erzählt hat, die bieten ja auch Infomaterial für’s Studium an. Aber ich bekomme leider auch vom studentischen Drumherum kaum etwas mit, erstens weil ich Wiedereinsteiger, zweitens mit 38 so ’ne Art „Studienoma“ bin, und wg. meiner 3 Kinder nach allen Vorl. u. Seminaren immer gleich „die Flucht ergreifen“ muss um die Oma abzulösen. Das Gesundheits-Drumherum mit der Anstellung, von dem du schreibst, macht mir jetzt aber schon etwas Angst. Da spielt dann vielleicht das SD-CA im negativen Sinn eine Rolle, wenn ich jetzt keinen Schwebi-Ausweis beantragen würde. 😯



@Maria
: Danke für deine Aussage bezüglich des öffentlichen Dienstes. Und ich gebe die Hoffnung für meine Stimme bestimmt noch nicht auf!

Herzliche Grüße von Mirimaus
:D

polly1975
SD-CA,papillär T2

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319025

Liebe Mirimaus,
ich kann den bisherigen Tipps noch Folgendes hinzufügen:
An den Unis (bestimmt auch an der LMU) gibt es neben den ASTs (USTs) auch noch eine/n Schwerbehindertenbeauftragte. Teilweise gibt es für Angestellte und für Studierende (je nach Unigröße) unterschiedliche Personen, teilweise ist es dieselbe. Dort würde ich mich auf jeden Fall auch hinwenden. Bzgl. Seminararbeiten & anderer Aufgaben kann es von Vorteil sein udn Du kannst dir da auch Unterstützung holen, was Deine Fragen zur Einstellung nach dem Studium betrifft.

Auch kann ich Maria2 nur beipflichten, dass öffentliche Behörden „froh“ sind ihren „behindertenanteil“ zu erhöhen, weil es da ja diese Quoten gibt.

Als kurze positive Geschichte von mir: Ich bin als wiss.Mitarbeiterin an der Uni udn mien Prof. wollte meinen auslaufenden Vertrag wegen der Fehlzeiten durch die SD-Erkrankung nicht weiter verlängern. ich habe dann Amtsärztin udn die Schwerbehnidertenvetretung eingeschaltet und meinen Vertrag verlängert bekommen und der Prof. bekam sogar noch einen halbe zusätzliche Stelle bewilligt um meine Ausfälle ausgleichen zu können.

Es ist also nicht immer schlecht dieser GdB, doch es kommt sehr drauf an wo er eingesetzt wird (freie Wirtschaft oder öffentliche Stelle!)

Grüße ganz aus Deiner Nähe,

Polly

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?

| Beitrags-ID: 319026

Hallo zusammen!

Der Vollständigkeit halber, und falls noch einmal ein Ratsuchender eine ähnliche Frage hätte und auf diesen Beitrag stößt, hier ein Ergebnisbericht:

Sowohl BLLV (Bayerischer Lehrer-und Lehrerinnenverband) als auch die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) beantworten generell keine rechtlichen Fragen von Nichtmitgliedern. Gleichzeitig mit dieser Absage wurde mir auch mitgeteilt, dass ein Beitritt aus diesem Grund keinen Sinn macht. Zwar ist die BLLV-Mitgliedschaft für Studenten sogar kostenlos, bei der GEW relativ „preiswert“, beantwortet werden aber ausschließlich Rechtsfragen, deren Grund erst nach dem Eintritt in den jeweiligen Verband eintritt. Also Beantragung der Mitgliedschaft bei bereits bekannter Erkrankung zur Klärung von Dingen wie „Schwebi sinnvoll oder nicht“, bringt nichts!

Eine ganz ausführliche, sehr hilfreiche und vor allem sehr freundliche Antwort auf alle meine Fragen habe ich letztendlich von der Schwerbehindertenbeauftragten der Zentralen Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität in München erhalten. Diese antwortet sogar ausdrücklich auch auf e-mail-Anfragen, was ich mit drei Kindern „im Schlepptau“ und mit 1 1/2 stündigem Anfahrtsweg zur Uni besonders klasse fand! Der „normale“ Schwerbehindertenbeauftragte der LMU hat sich ebenfalls nicht als geeigneter Ansprechpartner erwiesen.

Letztendlich habe ich heute den Schwebi beantragt, da ich nun weiß, dass ich mir dadurch keine Steine in den Weg lege, in puncto Anstellung als Lehrerin. Außerdem eröffnet sich damit die Möglichkeit zeitliche Verlängerungen für die Abgabe von Studienarbeiten zu bekommen. Das finde ich besonders wichtig, da durch eine solche Zeitspanne von OP’s, Unterfunktion, RJT etc. schon einiges im Studium „auf der Strecke“ bleibt!

Allen Tipp-Gebern noch einmal ein herzliches Dankeschön und viele Grüße von Mirimaus :D :D

Anonym
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