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Verbeamtung

Julia89
Nutzerin
papilläres Schilddrüsenkarzinom, Dezember 2008

Verbeamtung

| Beitrags-ID: 245773

Hallo
ich weiß nicht ob hier schonmal jemand das Thema angesprochen hat… ich habe aber leider nichts gefunden!
Ich würde gerne Lehrin werden… aber ich habe jetzt gehört das man ohne Schilddrüse oder mit Krebs oder irgendwie so gar nicht Beamtin werden kann.
Weiß da jemand was drüber?
WÜrde mich über antworten freuen
Lg
Julia

Anna-K.
pap. Ca. pT1

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321786

Hallo Julia,

lies mal bitte dieses Thema: Thema: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin? (Nummer in die Suchmaske hier eingeben). Vielleicht hilft das ja schon weiter.

Grüße Anna-K.

Diejenigen, die Sonnenschein in das Leben anderer bringen, können ihn nicht von sich selber abhalten.
(Sir James M. Barrie)

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321787

Hallo Julia,

Anna-K. hat Dich ja bereits auf das Thema von mir diesbezüglich hingewiesen (Thema: Schwebi-Ausweis hinderlich bei Anstellung als Lehrerin?). Ich habe mittlerweile meinen Schwerbehindertenausweis erhalten. Es hat von der Antragstellung bis ich ihn in den Händen hatte, weniger als 6 Wochen gedauert. (GdB 50% für 5 Jahre mit Heilungsbewährung). Ich habe bereits beim Prüfungsamt vorgesprochen, und werde wohl mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die für mich notwendige Verlängerungszeit bis zum Staatsexamenstermin bekommen. Das Prüfungsamt hat mehr als positiv auf den Ausweis reagiert. Ich habe Dir im folgenden hier hereinkopiert, was mir die Schwerbehindertenbeauftragte der zentralen Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität in München auf meine Fragen geantwortet hat. Vielleicht kannst Du dem etwas Nützliches für Dich entnehmen.

Zu Ihren Fragen:
– Verschlechtern sich meine Anstellungschancen durch den Schwerbehindertenausweis? Nein, das Ministerium darf schwerbehinderte BewerberInnen nicht benachteiligen, im Gegenteil – Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
-Inwieweit muss ich meine Erkrankung bei einer Anstellung im Schuldienst offenlegen? Es gibt eine für alle BewerberInnen vorgeschriebene Einstellungsuntersuchung, hier darf die Erkrankung nicht verschwiegen werden.

– ja, es gibt eine Behindertenquote bei der Einstellung im öffentlichen Dienst, die auch berücksichtigt wird
– Gibt ein solcher Schwerbehindertenausweis even. auch die Möglichkeit, noch einen kleinen Zeitgewinn als Ausgleich für die „verlorene“ Zeit durch die Erkrankung zu bekommen? Mit einem Schwerbehindertenausweis oder auch einem ärztlichem Attest haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Zeitverlängerung bei zeitabhängigen Studien- und Prüfungsleistungen und ggf.
auch auf Herausschiebung der Anmeldefristen zu Prüfungen zu stellen auf (allerdings nur für in der Zukunft liegende Studien- und Prüfungsleistungen, nicht für bereits vergangene Studien- und Prüfungsleistungen)

Beim Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße
2
80333 München,Briefanschrift: 80327 München
Tel: 089/2186-0 (Vermittlung)Fax: 089/2186-2800 als Ihrem künftigen Arbeitgeber gibt es Ansprechpartner für behinderte und chronisch kranke LehramtsanwärterInnen, die Sie weiter beraten könnten.

Was ich bislang noch nicht genau weiß, ist die Sache mit der Verbeamtung. Allerdings ist das bei mir auch eine Altersfrage, da ich noch nicht genau weiß, wann ich entgültig mit Studium, 1. Examen, Referendariat und 2. Examen fertig sein werde. Man kann sich aber hinsichtlich dieser Frage bestimmt an die oben genannte Stelle des Kultusministeriums wenden, bzw. an das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Du wohnst. Für mich spielt es jetzt letztlich keine Rolle, ob ich noch verbeamtet werde oder nicht, da ich einfach nur glücklich sein werde, wenn ich endlich Lehrerin bin – egal ob angestellt oder verbeamtet … auf alle Fälle aber mit „Ohne Schilddrüse“ 😉

Viel Glück für Deine berufliche Zukunft wünscht Dir Mirimaus

sofiaVerstorben pap. SD-Karzinom

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321788

Hallo Julia,

auch schwerbehinderte können verbeamtet werden. Ist die Altersfrist bis zur Beamtung ohne Behinderung 37 Jahre, so betragt sie bei Schwerbehinderten Menschen 41 Jahre /Alter).
So sagt das Beamtenrecht in Hessen.

LG Sofia

Julia89
Nutzerin
papilläres Schilddrüsenkarzinom, Dezember 2008

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321789

danke für eure Antworten!!!

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321790

Hallo zusammen!
Möchte kurz von meinem Fall berichtet und fragen, ob jemand weiter weiß!!!
Ich, eine 28. jährige Frau, habe im Februar 2009 eine Planstelle an einer Schule in Hessen bekommen. Leider wurde bei mir mit 26. Jahren Brustkrebt diagnostiziert. Tumor war noch sehr klein (0,3 mm) und wurde durch Zufall entdeckt. Der Amtsarzt meinte bei der Untersuchung, dass ich nicht gleich verbeamtet werden kann, sondern ich müsste noch ca. 5 Jahre nach der Erkrankung abwartet und schauen, ob die Erkrankung wieder ausbricht oder nicht. Aus diesem Grund wurde ich eben nicht verbeamtet und habe nicht Mal eine gescheite Erklärung in schriftlicher Form bekommen, wieso und weshalb ich doch nicht verbeamtet wurde. Weiß jemand etwas darüber, wie es vom Gesetzt her festgelegt wird, stimmt die Frist in Hessen von 5 Jahren?????? Wäre für eure Antworten wirklich dankbar! Lohnt es sich da etwas zu unternehmen????
Liebe Grüße
olala

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321791

Hallo olala!

Zu genauen Regelungen in Hessen kann ich als derzeit noch Lehramtsstudentin in Bayern nichts sagen. Aber eine generelle Frage: Hast Du aufgrund Deiner Brustkrebsdiagnose einen Schwerbehindertenausweis beantragt oder ausstellen lassen? Dieser wäre Dir bei einer Anstellung oder Verbeamtung als Lehrerin im öffentlichen Dienst wahrscheinlich nützlich.

Freundliche Grüße von Mirimaus

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321792

Hallo,

habe das Thema in das Forum: Patienten Rechte Patienten Rechte (allgemein) verschoben.

Da ist es besser aufgehoben.

Viele Grüße
Harald

Sven1982

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321793

Vielen Dank für die vielen Beiträge zu einem auch für mich interessanten Thema 🙄

Gemeinsam sind wir stärker!!! :daumen:
Fördermitglied oder aktives Vereinsmitglied werden

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321794

Hallo Mirimaus,
vielen Dank für deine Antwort! Was so einen Schwerbehindertenausweis angeht, da muss ich ganz ehrlich sagen, wusste ich nicht von dieser Möglichkeit, diesen beantragen zu lassen. Habe mich da jetzt im Net etwas weiter informiert…….. Vielen Dank für diesen Tipp! Meinst du, dass es Sinn macht, mich drum zu kümmern (Tumor war nicht groß, ca. 0,3 cm, habe aber die Bestrahlung bekommen und bin im Moment noch in Behandlung (Hormontherapie: Medikamente und Spritzen)??????? Wäre das möglicherweise schon ein Schwerbehindertenausweis oder ,,nur“ ein Behindertenausweis????? Weiß da jemand etwas darüber??????

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321795

Hallo Olala,
eine Entfernung eines Mammakarzinoms, egal welcher Größe bedingt immer eine Schwerbhinderung von mindestens 50% für zunächst 5 Jahre (Heilungsbewährung), bei Beteiligung von Lymphknoten mindestens 60%.
Siehe auch: http://vmg.vsbinfo.de/b/14.htm#14.1

Für die beantragung gilt im Prinzip das Gleiche wie für die SD-Krebsler, ein paar Infos sind hier zu finden:

http://www.sd-krebs.de/phpBB2/viewtopic.php?p=77985#77985

Viele Grüße
Karl

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321796

Danke für die Antwort!!!!!!! Das heißt, ich muss mich so schnell wie möglich darum kümmern und einen Schwerbehindertenausweis beantragen?!

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321797

ch denke, das solltest Du tun. Eigentlich ist es recht einfach. Steht im Prinzip alles in dem oben verlinkten Beitrag. Wie genau es läuft hängt ein bischen davon ab, in welchem Bundesland Du wohnst.
Ich hab per Mail direkt Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter des für für zuständigen Versorgungsamts aufgenommen. Der hat mir ein PDF mit dem Antrag geschickt, welchen ich ausgefüllt zusammen mit Kopien der mir damals vorliegen Befunde/Arztberichte per Post zurückgeschickt hab. Den HNO Befund haben sie sich selbst besorgt, da ich keine Kopie hatte. 4 Wochen später hatte ich meinen Bescheid. Da ich kein Passbild beigelegt hatte, kommt der Ausweis etwas später. Zum Nachweis der Schwerbehinderung reicht aber auch der Bescheid.
Solltest Du irgendwelche anderen Gesundheitsstörungen oder Einschränkungen haben, lohnt ein Blick in die Tabelle für die Festsellung des GdB :http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm
Auch manche vielleicht für sich allein unbedeutend erscheinende Einschränkung kann zusammen mit anderen den GdB höher werden lassen (was dann z.B. auch Auswirkungen auf die Nachteilsausgleiche, wie den zusätzlichen Steuerfreibetrag, hat).
Ich wünsch Dir viel Erfolg.

Gruß Karl

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321798

Danke Karl für Ihre Antwort! Ich werde mich gleich darum kümmern.

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321799

Hallo olala!

Wie die Sache mit dem Schwebi in Bayern funktioniert, habe ich kürzlich unter dem Beitrag p 78532 (oben in die Suchmaske eingeben) beschrieben, vielleicht ist es in Hessen ähnlich. Die Sachbearbeiterin im Bürgerbüro meiner Gemeinde, bei der ich die ausgefüllten Formulare abgegeben und nach wenigen Wochen den Schwebi abgeholt habe, hat mir gesagt, ich hätte die Formulare auch bei ihr bekommen können, und sie wäre auch beim Ausfüllen behilflich gewesen. Also auch das ist eine Möglichkeit.

Zur Sache ansich ist mir noch folgendes eingefallen: Du könntest Dich an die GEW (also Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), Landesverband Hessen wenden. Zwar war es bei mir in Bayern so, dass die Rechtsabteilung nur Auskünfte an Mitglieder gibt, aber es gibt in Bayern Infobroschüren zum Dienstrecht für Lehrer, die man sich kostenlos zuschicken lassen kann, ohne Mitglied zu sein. Darin sind solche Dinge mit Verbeamtung und Schwebi allgemeinverständlich erklärt. Vielleicht bietet das der Landesverband Hessen genauso an.

Die andere Möglichkeit wäre, sich an den Lehrerverband Deines Bundeslandes zu wenden. In Bayern ist das der BLLV (Bayrischer Lehrer- und Lehrerinnenverband), aber ich nehme an, dass es einen solchen Verband ebenso in Hessen gibt. Zwar habe ich dort ebenso die Auskunft bekommen, dass an Nichtmitglieder keine umfangreiche Rechtsberatung erteilt wird, aber sie hätten mir trotzdem eine knappe Kurzauskunft unter einer Telefonnummer der Rechtberatung des Verbandes angeboten.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass Du Dich an das Kultusministerium Deines Bundeslandes wendest (wie auch weiter oben in diesem Thread in einem Beitrag von mir bereits erwähnt). Nachdem dies ja schließlich Dein Arbeitgeber ist, kannst Du dort auch immer Auskünfte bei speziellen Beratern für Lehrer mit chronischer Erkrankung oder Schwebi bekommen.

Ich persönlich habe jetzt mit dem Schwebi an der Uni hervorragende Erfahrungen gemacht, denn ich bekomme die durch die Krebserkrankung verlorene Studienzeit zusätzlich zur Höchststudienzeit zugesprochen. Man darf sich auch keinesfalls denken, dass man einen Vorteil erwirken will. Es ist lediglich ein Ausgleich, der durch die Erkrankung tatsächlich entstandenen Belastungen und Nachteile. Deshalb würde ich Dich auch gern dazu ermutigen, einen solchen Antrag zu stellen. Übrigens habe ich meinen ein gutes Jahr nach der Diagnose beantragt, da ich auch erst durch dieses Forum davon erfahren habe. Er gilt die fünf Jahre mit 50% GdB jetzt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und nicht seit der Diagnose. Das kann man, soweit ich weiß, auch anders beantragen. Vielleicht kann es in Deinem Fall nützlich sein, wenn er (trotz dann kürzerer Geltungsdauer) rückdatiert wird, in die Zeit in der das Gespräch mit dem Amtsarzt stattgefunden hat. Aber das mußt Du noch versuchen anderweitig zu klären.

Alles Gute für Dich, Deine berufliche Zukunft und Deine Gesundheit wünscht Dir mit herzlichen Grüßen

Mirimaus

Antwort auf: Verbeamtung

| Beitrags-ID: 321800

Danke Mirimaus für die ausführliche Antwort!!!!!!!
Sehr lieb von dir! Ich wünsche dir auch nur das Beste!!!!!!

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