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SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

Virvana
Nutzer*In
SD-total-OP wg kalter Knoten, eins. Stimmbandlähmung

SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 245912

Ich habe hier im Bereich „Schwerbehinderung“ nun schon einiges gelesen.

Also, anscheinend bekommt man für eine SD-Entfernung (gutartig) keinen Schwerbehindertenausweis. Hat das denn schon mal jemand versucht?
(Ich habe selber keinerlei anderen Erkrankungen)
Aber evtl bekommt man einen für die Folgen der OP?
Wann sind denn welche Folgen dafür relevant?
Ich habe eine einseitige Stimmbandlähmung mit schlechter Stimme und Atemnot. Allerdings hoffe ich natürlich, dass die Logopädin das wieder in den Griff kriegt. Aber ab wann wäre das denn zB ein Thema? Wenn die Stimme ein Vierteljahr weg ist? Ein halbes Jahr? Ein Jahr? 🙄

Mich interessiert das aus dem folgenden Grund:
Ich bin zurzeit auf Arbeitssuche, und würde auch gerne was Neues anfangen. Ich habe eine Anzeige gefunden für die „Ausbildung“ zum Justizhelfer. Wegen der Verbeamtung (hier auch schon Thema gewesen) Eintritt bis 38 Jahre. Ich bin leider grad schon 39 geworden. Bei Schwerbehinderten allerdings Eintrittsalter bis 41.
Daher würde mich interessieren, ob ich evtl doch eine Chance auf den Ausweis habe, damit ich dann auch noch die Chance auf diese Ausbildung habe…

Wieviele Prozente ich dann im Endeffekt hätte, wäre mir erstmal egal. Es geht da dann nur um das Eintrittsalter.

LG Virvana

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322476

Hallo Virvana,

Die OP einer nicht bösartigen SD ist nicht so ganz eindeutig in der GdB-Tabelle geregelt, es müssten schon Einschränkungen in Folge der OP vorhanden sein. Da müsstest Du vielleicht den Arzt fragen, was da ginge. Hier die betreffende Stelle:
http://vmg.vsbinfo.de/b/15.htm#15.6

Stimmbandlähmung kann je nach Beeinträchtigung der Stimme verschieden viel bringen:
http://vmg.vsbinfo.de/b/7.htm#7.10

Ansonsten würde ich den Katalog mal ganz durchgehen, vielleicht findet sich ja noch was. Normalerweise müssen ja mindestens 50% zustande kommen. Gleichstellung ist ab 30% möglich, aber an Zusatzbedingungen gebunden, die mir im Moment nicht präsent sind.

http://vmg.vsbinfo.de/b/index.htm

Gruß Karl

Virvana
Nutzer*In
SD-total-OP wg kalter Knoten, eins. Stimmbandlähmung

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322477

Hallo Karl,

Danke schon mal für die schnelle und unfangreiche Antwort!
So eine Tabelle hab ich gesucht, aber sie alleine nicht im Netz gefunden!
Ich werde mich heut abend in Ruhe mal einlesen.

Und dann eben auch meinen Arzt befragen.
Ist denn dann eher der Hausarzt oder der HNO mein Ansprechpartner?
Einen NUK hab ich nicht…

LG
Virvana

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322478

Hallo Virvana,
für die Stimmbandlähmung ist auf jeden Fall der HNO der Ansprechpartner. Er müsste nach Möglichkeit im Befund schreiben, das Du eben nicht nur bei Belastung sondern ständig heiser bist (es geht ja zunächst mal um den jetzigen Zustand, und nicht was in einem Jahr sein wird). Das macht dann schon mal 20-30%.
Was die sonstigen Folgen der OP angeht, weiß ich nicht, ob Hausarzt oder Chirurg der richtige ist. Auf jeden Fall der, der 1. am besten über Dich und Deine Beschwerden Bescheid weiß und dem Du 2. eine für Dich positive Sicht der Dinge zutraust. Man muss ja irgendwie glaubhaft machen, dass Dich die Folgen der OP stark beeinträchtigen, und ggf. dass diese Beeinträchtigung noch eine Weile anhalten wird.
Dein Argument ist ja auch, dass Dich die Erkrankung/OP davon abgehalten hat, rechtzeitig eine angestrebte Ausbildung zu beginnen und damit einen geeigneten Arbeitsplatz zu erhalten.
Siehe hierzu auch:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__2.html insbesondere Absatz 3, wenn es nicht für 50% reicht.
Ein Tipp noch vielleicht: Die Krankenhäuser haben eigentlich alle einen Sozialdienst, der sich meist recht gut mit diesen Dingen auskennt. Den müsste man eigentlich auch noch nachträglich in Anspruch nehmen können. Also vielleicht mal in der Klinik nachfragen, wo Du operiert wurdest. Vielleicht kommt von dieser Seite noch ein Ratschlag, der bisher noch nicht bedacht wurde.

LG
Karl

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322479

Hallo Virvana,

bei mir ist die Stimmfunktionsstörung im Schwebi mit anerkannt worden, d.h. im Bescheid in der Berechnung des GdB mit aufgeführt. Da sich die GdB’s nicht aufsummieren, ist es allerdings zusammen mit dem Verlust der SD aufgrund SD-Krebs bei 50% für fünf Jahre (Heilungsbewährung) geblieben. Wenn Du die Stimmbandlähmung in einen solchen Antrag einfließen läßt, würde ich Dir raten, der Antragstellung einen phoniatrischen Arztbericht hinzuzufügen. In einem solchen steht ein genauer Befund von Lupenlaryngoskopie und Stroboskopie zzgl. der Messergebnisse von Atemprüfung und Stimmklang/Stimmumfang. Ich gehe davon aus, dass ein solcher Bericht zusätzlich zum Bericht des HNO der Anerkennung der Stimmfunktionsstörung für den Schwebi mehr Nachdruck verleiht.

Freundliche Grüße sendet Dir Mirimaus

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322480

Hallo Miriam,
die GdBs addieren sich zwar nicht einfach, aber eine hinzukommende Beeinträchtigung erhöht den GdB grundsätzlich schon. Bei mir sind aufgrund der Stimmbandlähmung 10% hinzugekommen, sodass ich 60% bekommen hab. Ich vermute, wenn der HNO-Befund für das Versorgungsamt nicht von der Vertretung meines eigentlichen HNO-Arztes gekommen wäre, wären es wohl eher 20% mehr gewesen. Das hängt natürlich auch von den Gutachtern ab, aber auch davon, wie die Ärzte es darstellen, so z.B. ob da nur knapp der nüchterne medizinische Befund oder auch die tatsächlichen Beeinträchtigungen stehen.

Viele Grüße
Karl

PS Danke für den Tipp mit der Salzwasserinhalation, ich denke, das wird sich bewähren.

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322481

Hallo Karl,

ich habe es bislang immer so verstanden, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die, einzeln betrachtet, mit weniger als 50% GdB veranschlagt wird, grundsätzlich nie eine Erhöhung der obligatorischen 50% für das SD-Ca ohne Metastasen bedingen kann. Deshalb bin ich sehr überrascht, dass bei Dir 10% GdB mehr hinzugekommen sind. Ich habe neben dem HNO-Befund zwei phoniatrische Befunde (von zwei verschiedenen Phoniatern) eingereicht, die beide neben dem eigentlichen Befund meine Stimmfunktionsstörung gut dokumentieren. Meine einseitige Stimmbandlähmung, die bereits vor den SD-OP’s durch das Karzinom direkt am Stimmbandnerv vorlag, und zur Entdeckung desselbigen geführt hat, ist durch die OP’s und zahlreiche Logos mittlerweile „beseitigt“. Da meine Stimme immer noch starke Funktionsbeeinträchtigungen hat, wurden zwischenzeitlich sogenannte bamboo nodes (auch Rheumaknoten der Stimmbänder genannt) diagnostiziert, deren Ursache in meiner Hashimoto-Thyreoiditis liegt. So habe ich bei der Beantragung des Schwebi natürlich keine Stimmbandlähmung angegeben, sondern meine inoperablen, leider auch medikamentös nicht therapierbaren bamboo nodes angegeben. Diese wurden in der Feststellung des GdB zwar anerkannt und unter dem Begriff „Heiserkeit“ neben dem „Verlust der SD“ aufgeführt, haben aber, wie bereits gesagt, den GdB nicht erhöht. An der Richtigkeit dieser Einstufung hatte ich bislang keinen Zweifel. So wie Du jetzt aber schreibst, frage ich mich doch, ob ich hier nicht noch einmal nachhaken müsste. Da ich doch Lehramt studiere und deshalb meine Stimme zukünftig dringend brauchen werde, jetzt aber schon sicher weiß, dass meine Stimme nie mehr ihre alte Belastbarkeit zurückbekommen wird, ist für mich die Unterrichtsstundenreduzierung durch den Schwebi von großer Bedeutung. Deshalb hatte ich gehofft, aufgrund der anerkannten Stimmfunktionsstörung später einmal über die Heilungsbewährung hinaus, dafür den Schwebi behalten zu können. Ist es tatsächlich so, dass eine Stimmbandlähmung immer den GdB erhöht? Wenn es so ist, dann würde ich aufgrund meiner Stimmbandläsionen, die oft sehr schmerzhaft sind und meine Stimme stark beeinträchtigen, auch noch einmal nachhaken, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der SD stehen.

Ich freue mich, dass Dir die Salzwasserinhalationen gut tun und wünsche Dir weiterhin alles Gute für Deine Stimme.

Mit freundlichen Grüßen von Mirimaus

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322482

Hallo Miriam,
dass nicht einfach addiert werden oder irgendwie anders nach pauschalen Rechenverfahren der GdB ermittelt werden kann, stimmt schon. Weitere Beeinträchtigungen neben der, die den höchsten GdB ausmacht sollen jedoch angemessen berücksichtigt werden. Siehe hierzu auch diesen Link:
http://vmg.vsbinfo.de/a/3.htm
Dort besonders den Abschnitt c)
Wei aus Abschnitt D hervorgeht, ist das natürlich auch Ermessenssache. Doch, da Du wohl insbesondere wg. Deines Lehramtsstudiums eine starke Beeinträchtigung glaubhaft machen kannst, müssten die Stimmprobleme eigentlich zumindest mit 10% zusätzlich berücksichtigt werden.

LG
Karl

Mirimaus
Follikuläres SD-CA pT1bpN0(0/14)MxR0, autoimmune Stimmbandknoten aufgrund Hashimoto

Antwort auf: SD-Entfernung gutartig, trotzdem Schwebi?

| Beitrags-ID: 322483

Hallo Karl,

vielen Dank für Deine Antwort und den Link. Ich werde der Sache jetzt noch einmal genau auf den Grund gehen, vor allem im Hinblick auf meine angestrebte berufliche Zukunft. Natürlich ist so ein Ermessensspielraum immer eine schwierige Sache, aber ein Nachhaken beim Versorgungsamt schadet hier sicherlich nicht. Da ich immer noch im Hinterkopf habe, sofern ich es mit Studium und Kindern organisieren kann, irgendwann und irgendwie eine Stimmheilkur in Bad Gögging zu machen, könnte ich mir auch vorstellen, mit einem daraus resultierenden neuen Arztbericht später noch einmal beim Versorgungsamt „aufzulaufen“, im Falle dessen, dass ich jetzt durch diesen Ermessensspielraum hindurch falle.

Herzliche Grüße und danke schön von Mirimaus

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