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Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 246004

Hallo, ich hab mal ne Frage!

Bekommt man, wenn man arbeitslos wird, mehr Arbeitslosengeld, wenn man einen Schwebi mit 50 % hat.

Wird da auch der Steuerfreibetrag berücksichtigt??

Danke schon mal für eure Antworten.

LG Petra

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323147

Die Arbeitsagenturen haben eine allgemeine Service-Nummer
01801 – 555 111 (4ct/min)
Frag doch einfach nach. Ich denke nicht, dass Du direkt Deinen Namen angeben musst.

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323148

Hallo Suschen,

danke, werde morgen mal anrufen.

Ist auch im Moment nur ne rein rethorische Frage. Aber meine Chefin hat mich auf dem Kiecker, weil ich wegen dem Krebs so lange krank war und einen Schwebi habe und ich bin am Dienstag ganz schlimm die Treppe runter gefallen und jetzt bis einschl. nächsten Dienstag krank geschrieben. Und das, nachdem ich letzte Woche Urlaub hatte und nur am Montag arbeiten war. :?
Aber ich kann doch auch nichts dafür, bin ja schließlich nicht extra die Treppe runter gefallen :(

LG Petra

Ubu
foll. SD-CA (oxyphile Var.) T1-2/NX/M0

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323149

Hallo Petra,

zu Deiner eigentlichen Frage kann ich nur wenig beitragen, aber vor allem möchte ich Dir gute Besserung für alle Deine Blessuren wünschen, die Du beim Sturz davongetragen hast! :console:

Zu Deiner Frage hab‘ ich mal kurz gegoogelt. Anscheinend werden Schwerbehinderte bezüglich der Leistungen bei Arbeitslosigkeit wie Nicht-Behinderte behandelt.

Allerdings gibt es einen Unterschied bezüglich Deiner Rechte als Arbeitnehmerin, denn Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Habt Ihr einen Betriebs- oder Personalrat und einen Schwerbehindertenvertreter im Betrieb? Ein bisschen was dazu habe ich hier gefunden: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_zeitschrift.php/_c-560/_nr-107/_p-2/i.html

Alles Gute
Ute

Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, aber man muss es vorwärts leben.
(unbekannt)

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323150

Hallo Ubu,

danke für Deine Antwort.

Leider haben wir keinen Betriebsrat oder Personalrat oder so was in der Richtung. Und meine Chefin betreibt auch regelrechten Psychoterror, wenn man krank war. Man muss dann zu einem „Krankenrückkehrgespräch“ für das man sich auch sofort am ersten Arbeitstag nach Krankheit selber melden muss. Macht man das nicht, bekommt man ne Abmahnung. Und in dem Gespräch sitzt man dann Chefin und Personalleiterin gegenüber und wird fertig gemacht mit Worten. So ist es mir ergangen, als ich einen Tag gefehlt habe, als ich zur Nachsorgekontrolle nach Marburg musste. (Inzwischen habe ich mich informiert, dass man eine Person seines Vertrauens mit ins Gespräch nehmen kann, normalerweise Betriebsrat, aber den haben wir ja nicht. Und das werde ich auch machen nächste Woche)

Viele kommen deswegen lieber krank zur Arbeit und verschleppen sich z.B. eine Grippe, als dass sie sich ein paar Tage zu Hause auskurieren.

Traurig, aber leider wahr :(

LG Petra

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323151

Es wäre übrigens nett, wenn Du das Resultat des Anrufs postest.
Mein Vertrag läuft Ende Feb aus und dann könnte mir die Arbeitslosigkeit auch drohen.
Ist Deine Chefin eigentlich auch die Firmen-Eigentümerin oder so? Sie macht ja voll Druck als wäre es ihr „Laden“.

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323152

Hallo Petra,

die Arbeitsbedingungen bei dir sind ja unmoeglich! Es stimmt schon, Du hast einen besonderen Kuendigungsschutz, aber willst Du wirklich in der Firma weiter arbeiten?

Das mit der Person deines Vertrauens ist richtig. Wenn deine Chefin das ablehnt, darfst Du das Gespraech verlassen.

Dazu gehoert natuerlich eine Menge Mut und Nerven. Auch Abmahnungen sollte man nicht ueberbewerten. Oft sind sie naemlich formal falsch und wuerden bei einem Kuendigungsprozess gar nicht anerkannt, womit der Kuendigungsgrund (Kdg. wegen zwei oder drei Abmahnungen) hinfaellig und die Kuendigung damit unwirksam waere.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig Mut machen.

Viele Gruesse,
Tuvok

BieneOE
Nutzer*In
follik. SD-Ca. re

Antwort auf: Mehr Arbeitslosengeld mit Schwebi von 50 %?

| Beitrags-ID: 323153

Es wäre übrigens nett, wenn Du das Resultat des Anrufs postest.
Mein Vertrag läuft Ende Feb aus und dann könnte mir die Arbeitslosigkeit auch drohen.
Ist Deine Chefin eigentlich auch die Firmen-Eigentümerin oder so? Sie macht ja voll Druck als wäre es ihr „Laden“.

Hallo Suschen, ich bin noch nicht zum Anruf gekommen, werde euch aber berichten, was raus gekommen ist.

Ja, meine Chefin ist Eigentümerin, bzw. ihr geschiedener Mann, der sich aber kaum noch blicken lässt. Die Firma ist das „Baby“ meiner Chefin……

@Gast
Ich habe hier schon öfters geschrieben, dass ich früher für die Firma gestorben wäre. Seit meiner Diagnose Krebs habe ich unter vielen Tränen erfahren müssen, was ich denen wirklich wert bin, nämlich ausser meiner Arbeitskraft gar nichts 👿
Dabei hätte ich früher, vor meinen Erfahrungen, die Hand dafür ins Feuer gelegt, dass ich meiner Chefin auch als Mensch was wert bin………so kann man sich irren :(

Anonym
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